Der Begriff “sabab” bedeutet in diesem Zusammenhang “Grund” bzw. “Anlass” und “an-nuzuul” ist “die Hinabsendung” 1.
“Anlass der Hinabsendung” wird fachspezifisch definiert als:
“das, in dessen Zusammenhang eine Aayah bzw. mehrere Aayaat hinabgesandt wurden, um es zu erläutern bzw. um seine Normkategorie zur Zeit seines Ereignens aufzuklären”.
“das, in dessen Zusammenhang eine Aayah bzw. mehrere Aayaat hinabgesandt wurden” bezeichnet entweder eine Situation oder ein Ereignis oder eine an den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gerichtete Frage, nach denen eine Aayah oder mehrere Aayaat hinabgesandt wurden, die einen direkten Bezug darauf nehmen. Bezogen darauf heißt es danach: “der Anlass der Hinabsendung für diese Aayah bzw. für diese Aayaat war dies und jenes”.
“zur Zeit ihres Ereignens” wird als Einschränkung angeführt, um solche Aayaat auszuschließen, die
über andere (vergangene oder kommende) Begebenheiten berichten, wie z. B. die Suuratul-fiil (Nr. 105). Im Zusammenhang mit Suuratul-fiil ist es nicht korrekt zu behaupten, hier sei der Anlass der Hinabsendung der Angriff von Abrahah Al-habaschiy auf die Ka’bah gewesen, da diese Suurah erst viele Jahre danach hinabgesandt wurde.
Notes:
- Siehe auch Kapitel al-wahy. ↩