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Glossar

’Aad عاد: ’Aad ist der Name des Stammes, zu dem Huud (’alaihis-salaam) entsandt wurde.

’Aaschuuraa ‘عاشوراء 10: Tag von Muharram (erster Monat des Mondkalenders)

’alaihas-salaam, عليها السلام: Friede sei mit ihr.

’alaihimus-salaam, عليهم السلام: Friede sei mit ihnen.

’alaihimus-salaam, عليهم السلام: Friede sei mit ihnen.

’alaihis-salaam, عليه السلام: Friede sei mit ihm.

‘Iidul-adha عيد الأضحى: Opferfest; Dauer vier Tage

‘Iidul-fitr عيد الفطر: Fest des Fastenbrechens zum Ende von Ramadaan; Dauer drei Tage.

Aahaad آحاد: Wörtl. vereinzelt, Fachspezifisch „Nicht-Mutawaatir-Hadiithe“

ALLAAH الله: der arabische Eigenname des Schöpfers, der weder männlich noch weiblich ist, keinen Plural besitzt und nach Meinung vieler Gelehrten von keinem anderen Wort abgeleitet wurde. Mit diesem Namen wurde der Schöpfer seit Anbeginn, lange vor dem Gesandten Muhammad (sallal-laahu ’alaihi wa sallam) benannt.

Amiin أمين: Wörtlich: vertrauenswürdig, zuverlässig und Treuhänder.

Awaaq أواق: Arabisches Gewicht (entspricht ca. 119 g)

Aayah, آية, Aayaat, آيات (Plural): Eine selbständige Quraan-Einheit, Auch: Ein Zeichen, ein Wunder

Adh-dhihaar الظهار: Verbotene, nicht mehr praktizierte (vorislamische) Art der Scheidung mit den Worten an die Ehefrau: „Du bist mir verboten wie meine Mutter“.

Adh-dhuhr الظهر: Rituelles Mittagspflichtgebet mit vier Raka’aat

Al’ahrsch العرش: Al’ahrsch bezeichnet linguistisch „etwas, das überdacht ist“. Den Thron des Königs nennt man auch Al’ahrsch wegen seiner hohen bzw. erhöhten Stellung. Al’ahrsch bezeichnet ebenfalls das tragende Teil einer Sache. Al’ahrsch bezogen auf das Haus ist sein Dach. Al’ahrsch ist zudem eine Bezeichnung für die Herrschaft und auch Totenbahre heißt Al’ahrsch. Bezogen auf ALLAAH (ta’aala) verstehen die Gelehrten unter Al’ahrsch nicht das bekannte Materielle (Thron oder ähnliches), auf dem ALLAAH (ta’aala) sitzen würde. Denn ALLAAH (ta’aala) ist erhaben darüber, von Ort oder Zeit abhängig zu sein. Auch SEINE Attribute sind mit denen der Menschen nicht vergleichbar. Nach der Sunnah ist Al’ahrsch ein Geschöpf ALLAAHs und größer als Himmel und Erde.

Al-’asr العصر: Das rituelle Nachmittagspflichtgebet mit vier Raka’aat

A-’aurah العورة: Die zu bedeckenden Körperteile

Al-’ischaa ‘ العشاء: Rituelles Nachtpflichtgebet mit vier Raka’aat

Al-‘umrah العمرة: Freiwillige Wallfahrt nach Makkah außerhalb der Zeit der vorgeschriebenen Haddsch-Pilgerfahrt

Al-‘urf العرف: Wörtlich Tradition, Brauch, Gewohnheit, Regelung aus den regional praktizierten Sitten und Normen einer Gemeinschaft, wenn sie nicht den islamischen Grundsätzen widersprechen (lokaler Konsens)

Al-aachirah الآخرة: Die letzte Stunde, der Jüngste Tag, das Jenseits

Al-adab أدب, Al-Aadaab آداب: Islamische Verhaltensregel, basierend auf der Sunnah des Gesandten (sallal-laahu ’alaihi wa sallam)

Al-adhaan الأذان: Erster Gebetsruf zum rituellen Pflichtgebet

Al-amaanah الأمانة: Das Anvertraute, die Verantwortung ALLAAH (ta’aala) gegenüber

Al-amr الأمر: Das Befehlen

Al-an’aam الأنعام: An’aam ist eine Bezeichnung für Weidetiere und insbesondere für Kamele, Rinder, Kühe, Ziegen und Schafe.

Al-baitul-haraam البيت الحرام: ist eine Bezeichnung für die Ka’bah

Al-dschumhuur الجمهور: Eine Bezeichnung für die Mehrheit der Gelehrten.

Al-faatihah الفاتحة: Erste Surah des Quraan

Al-fadschr الفجر: Rituelles Morgenpflichtgebet mit zwei Raka’aat

Al-fard الفرض: Wörtlich eindeutige Pflicht; nach Imaam Abu-haniifah Handlungen, die obligatorisch von der Scharii’ah durch eindeutig bestimmte Nachweise/ daliil-qat’i verlangt werden. Die meisten Gelehrten machen keinen Unterschied zwischen Fard und Waadschib.

Al-firdaus الفردوس: Hohe Stufe in der Dschan-nah

Al-furqaan الفرقان: Linguistisch bedeutet Al-furqaan „das Unterscheidende zwischen zweierlei“. Somit ist Al-furqaan insbesondere eine Bezeichnung für alles, das zwischen der Wahrheit und der Unwahrheit unterscheidet. Manche Quraan-Exegeten verstehen unter Al-furqaan die Mu’dschizah, welche die Gesandten ALLAAHS vollbrachten, um zwischen Iimaan und Kufr zu unterscheiden. Andere verstehen darunter die Scharii’ah, die zwischen Verbotenem und Erlaubtem unterscheidet. Der Quraan und die anderen von ALLAAH (ta’aala) übermittelten Schriften heißen Al-furqaan, da sie zwischen dem Wahren und Unwahren unterscheiden und trennen. Al-furqaan bedeutet auch „das in Stücke Zerteilte“. Der Quraan ist Al-furqaan, da er nicht auf einmal, sondern in Teilen als Wahy hinabgesandt wurde.

Al-ghusl الغسل: Die rituelle Ganzkörperwaschung

Al-haddsch الحج: Die rituell vorgeschriebene Pflichtwallfahrt nach Makkah

Al-halaal الحلال: Das islamisch Legitime bzw. Erlaubte und das Islam-Konforme

Al-hamdulil-laah الحمد لله: Alles Lob gebührt ALLAAH.

Al-haraam الحرام: Das islamisch Verbotene bzw. Nicht-Legitime

Al-haram الحرم: Al-haram ist eine Bezeichnung für die Ka’bah und die sie umgebende Moschee.

Al-haud الحوض: Wörtl.: Das Becken

Al-hukmusch-schar’iy الحكم الشرعي: Al-hukm الحكم bezeichnet linguistisch „das gerechte Urteilen“. Fachspezifisch ist al-hukmusch-schar’iy: die Worte des Scharii’ah-Gebers, welche sich auf die Handlungen des Mündigen nach der Scharii’ah beziehen, in der Aufforderungs-, Auswahl- oder Vorgabeform.

Al-idschmaa’ الإجماع: Wörtlich Übereinkunft, Übereinstimmung; Idschmaa’ ist die Übereinstimmung der Mudschtahidgelehrten in der Entscheidung einer Fiqh-Frage, die weder in Quraan noch in der Sunnah direkt erwähnt wird.

Al-indschiil الإنجيل: Die Schrift, die dem Gesandten ’Iisa, Maryams Sohn, von ALLAAH (ta’aala) übermittelt wurde.

Al-iqaamah الإقامة: zweiter Gebetsruf zum rituellen Pflichtgebet, unmittelbar vor Beginn des rituellen Gebets.

Al-istihsaan الإستحسان: Wörtl. für besser halten; Rechtsableitung aufgrund ratio legis/ Vernunfturteil. Istihsaan kann definiert werden als das Abweichen von einem offenkundigen Analogieschluss in Ausnahmesituationen aufgrund eines Belegs zugunsten eines verborgenen Analogieschlusses bzw. als das Abweichen von einer allgemein vorgeschriebenen Regelung in Ausnahmesituationen aufgrund eines Belegs zugunsten einer Ausnahmeregelung.

Al-istislaah الإستصلاح: Wörtl. kultivieren, verbessern; Istislaah ist die Berücksichtigung aktueller Interessen der islamischen Gemeinschaft (Allgemeinwohl maslahah مصلحة), deren Durchführung bzw. Unterlassung weder im Quraan noch in der Sunnah empfohlen wird.

Al-ka’bah الكعبة: Das erste Gotteshaus auf Erden, das die Gesandten Ibraahiim und Ismaa’iil (’alaihis-salaam) in Makkah errichteten.

Allaahu akbar الله أكبر: akbar (größer) ist der Komparativ von kabir (groß). Allaahu akbar bedeutet: ALLAAH ist größer, weil ER in jeder Hinsicht größer ist als alles, was den Menschen je in den Sinn kommen könnte.

Al-lauhul-mahfuudh اللوح المحفوظ: Die Wohlverwahrte Tafel im Himmel

Al-maghrib المغرب: Das rituelle Abendpflichtgebet mit drei Raka’aat

Al-makruuh المكروه: Wörtl. unerwünscht; Handlungen, die von der Scharii’ah nicht ein¬deutig verboten sind (nach den meisten Gelehrten).

Al-manduub المندوب: Wörtl. empfehlenswert; Handlungen, die von der Scharii’ah empfohlen sind, ohne verpflichtet zu sein.

Al-masiih المسيح: Al-masiih ist „der mit Segen Erfüllte“. Das Verb masaha bedeutet: streichen, reinigen.

Al-masdschidul-haraam المسجد الحرام: Al-masdschidul-haraam ist eine Bezeichnung für die Ka’bah und den Gebäudekomplex um sie herum. (Al-masdschidul-haraam bedeutet wörtlich: Die Moschee, die nicht zu verletzen ist).

Al-mubaah المباح: Wörtl. das Erlaubte, das die Scharii’ah weder anordnete, noch verbot.

Al-mudaarabh المضارية: Die Mudaarabah مضاربة ist eine Art besondere Stille Partnerschaft. Ein Investor (rabbul-maal) stellt einem Unternehmer (mudaarib) ein bestimmtes Kapital zur Verfügung, wobei der Gewinn unter beiden zu einem vereinbarten Verhältnis geteilt wird, aber die finanzielle Verluste nur zu Lasten des Investors gehen.

Al-muharram المحرم: Wörtl. das Verbotene; Handlungen, die von der Scharii’ah verboten sind, nach den meisten Gelehrten bzw. Handlungen; die von der Scharii’ah (durch eindeutig bestimmte Belege) verboten sind, nach Imaam Abu-haniifah.

Al-muraabahah المرابحة: al-muraabahah ist „der Wiederverkauf einer Sache zum Selbst-kostenpreis mit einem festgelegten Gewinn (ribh ربح)“.

Al-mustahab المستحب: Wörtlich empfohlen; Handlungen, die nach der Sunnah möglichst zu vollziehen sind. Ein Synonym für al-manduub.

Al-qiblah القبلة: Geographische Richtung zur Ka’bah

Al-qiyaas القياس: Wörtlich: „Vergleich bzw. Analogie“. Fachspezifisch ist es „die analoge Übertragung einer Regelung, die im Quraan und in der Sunnahh bereits behandelt wurde, auf eine aktuelle Frage“.

Al-udhiyah الأضحية: Opfertier, das beim Opferfest von Personen geschlachtet wird, die sich nicht bei der Haddsch-Pilgerfahrt befinden.

Al-waadschib الواجب: Wörtl. unabdingbar; Handlungen, die obligatorisch von der Scharii’ah verlangt werden, nach den meisten Gelehrten, s.a. al-fard bzw. Handlungen, die obligatorisch von der Scharii’ah (durch mehrdeutige
Nachweise/daliil dhan-ni) verlangt werden, nach Imaam Abu-haniifah.

Al-wasiilah الوسيلة : Die höchste Stufe in der Dschan-nah

Al-witr الوتر: Das rituelle Sunnah-Gebet, das nach dem Nachtgebet als letztes rituelles Gebet des Tages verrichtet werden sollte und aus einer ungeraden Anzahl von Gebetseinheiten besteht.

Al-wuduu’ الوضوء: Die rituelle Gebetswaschung

An-naar النار: Die Hölle, das Feuer

An-nabiy النبي: Von ALLAAH (ta’aala) auserwählter Mann, der eine Botschaft von IHM empfing und mit ihrer öffentlichen Verkündigung an die Menschen nicht beauftragt wurde. In diesem Buch wird „An-nabiy“ mit Prophet übersetzt.

An-niyyah النية: Die Absicht

Ar-rasuul الرسول : Von ALLAAH (ta’aala) auserwählter Mann, der eine Botschaft von IHM empfing und mit ihrer öffentichen Verkündigung an die Menschen beauftragt wurde. In diesem Buch wird Ar-rasuul mit „Gesandter“ übersetzt. Die 25 im Quraan erwähnten Propheten bzw. Gesandten sind:

Name Schrift Volk Biblischer Name
Aadam Alle Menschen Adam
Idriis Henoch
Nuuh Volk von Nuuh Noah
Huud ’Aad evtl. Eber
Saalih Thamuud Schilo
Ibraahiim Suhuf Volk von Ibraahiim Abraham
Luut Volk von Luut Lot
Ismaa’iil Ismael
Ishaaq Isaak
Ya’quub Jakob
Yuusuf Josef
Aiyuub Hiob
Schu’aib Madyan Jitro
Muusa Tauraat/Tora Israeliten Moses
Haaruun Israeliten Aaron
Dhul-kifl evtl. Ezechiel
Daawuud Zabuur/Psalter David
Sulaimaan Salomon
Ilyaas Volk von Ilyaas Elija
Al-yas’ Elischa
Yuunus Volk von Yuunus Jona
Zakariyya Zacharias
Yahya Johannes der Täufer
’Iisa Bnu-maryam Evangelium Israeliten Jesus von Nazaret
Muhammad Quraan Alle Menschen Ahmad (Wortstamm v. Muhammad)

Weitere Personen gelten nach verschiedenen Gelehrtenmeinungen auch als Propheten: ’Uzair (biblisch: Esra), Luqmaan, Dhul-qarnain und Schiith (biblisch: Set), Maryam (biblisch: Maria), etc.

Ar-ruuhul-amiin الروح الأمين : der treue Ruuh, ein Name des Engels Dschibriil (’alaihis-salaam)

Ar-ruuhul-qudus الروح القدس : der reine Ruuh, ein Name des Engels Dschibriil (’alaihis-salaam)

As-saa’ah الساعة : Die Stunde, der Jüngste Tag

Assalaah الصلاة: Das rituell vorgeschriebene Gebet

As-salaam السلام: Kurzformel für „as-salaamu ’alaikum warahmatul-laah“, Friede sei mit Euch“ Grußformel am Gebetsende und zur alltäglichen Begrüßung

Assiighah الصيغة: Wörtlich: die Formel bzw. die Ausformulierung.

Assiyaam الصيام: Das rituell vorgeschriebene Fasten

Assubh الصـبح: Das rituelle Morgen- bzw. Frühpflichtgebet mit zwei Raka’aat

As-sudschuud السجود: Die rituelle Niederwerfung im rituellen Gebet

As-sunnah السنة: Wörtl. Gewohnheit; Allgemein: Worte, Handlungen und das Vorbild des Gesandten. Auch Aussprüche und Handlungen des Gesandten und die Handlungen seiner Gefährten, die er stillschweigend geduldet hat. Im Zusammenhang mit rituellen Gebeten sind Sunnah-Gebete freiwillige Gebete vor oder nach den Pflichtgebeten. Man sagt: „Ich bete Sunnah“.

Assuurالصور: Assuur bedeutet Horn. Assuur ist auch Plural von „Assuurah: Das Bild“.

Asch-schahiid الشهيد: Der Märtyrer

Asch-schaitaan الشيطان: Der Satan, der Teufel

Attaaghuut الطاغوت: Attaaghuut ist eine Bezeichnung für alles Falsche, sei es etwas Angebetetes oder nicht, u. a. auch Satan und Götzen.

Attahaarah الطهارة: Die Rituelle Reinheit

At-tahaddschud التهجد: Das nächtliche Aufstehen vom Schlaf, um Sunnah-Gebete zu verrichten.

At-tahallul التحلل: Das Beenden der Haddsch-Riten; Handlungen, mit deren Durchführung die Ihraam-Verbote aufgehoben werden.

At-takbiir التكبير: Kurzformel für „allaahu-akbar, ALLAAH ist größer“.

At-taqwaa التقوى: Gottesfurcht, Ehrfurcht, Frömmigkeit

At-taraawiih التراويح: Die rituellen Sunnah-Gebete während des Ramadaan im Anschluss an das rituelle Nachtgebet.

At-taschahhud التشهد: Wörtl. Bezeugung; siehe dazu at-taschah-hud im rituellen Gebet.

At-tasmiyah التسمية: Kurzformel für „bismil-laahir-rahmaanir-rahiim: Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!“

At-taubah التوبة: Individuelle rituelle Reue nach Übertretung und bewusster Unterlassung eines islamischen Gebots.

At-tauliyah التولية: Wörtlich: jemanden zum Waliy (Vormund, Bevollmächtigter, Verantwortlicher) bestimmen. Fachspezifisch im Zusammenhang mit Bay’: „der Wiederverkauf einer Ware zum Selbstkostenpreis“.

Attawaaf الطواف: Die rituelle siebenmalige Umschreitung der Ka’bah

At-tayammum التيمم: Die rituelle Reinigung mit Erde

Az-zakaah الزكاة: Wörtl. Reinigung; die rituelle Pflichtabgabe vom Vermögen

Az-zakaatul-fitr زكاة الفطر: Pflichtabgabe für Bedürftige am Ende von Ramadaan

Bahiimatul-an’aam بهيمة الأنعام: Sg. Al-bahiimah: Bezeichnung für alles Lebendige, das nicht vernünftig ist, bzw. für jedes Tier, das auf Vieren geht. Bahiimatul-an’aam ist auch die Bezeichnung für die 4 Tierarten: Kamele, Kühe, Schafe, Ziegen. Manche Exegeten verstehen darunter noch die Wiederkäuer ohne Eckzähne.

Barakah بركة: Vermehrung, Zunahme, Gedeihen. Durch Barakah wird das Wenige viel.

Bay’ بيع: Wörtlich bezeichnet al-bay’ „al-mubaadalah المبادلة: den Tausch eines Vermögenswerts gegen einen anderen Vermögenswert“. Linguistisch ist al-bay’: ein Vertrag über einen Tausch von Vermögen, der Eigentum oder Nutzungsrecht daran auf unbeschränkte Zeit begründet.

Bid’ah بدعة: Erfindung (relig.: erfundene rituelle Handlung)

Bismil-laahir-rahmaanir-rahiim بسم الله الرحمن الرحيم: Mit dem Namen ALLAAHs, DES Gnadenden, DES Allgnädigen (ist die Rezitation)!: „Mit dem Namen ALLAAHs, DES Gnadenden, DES Allgnädigen, (rezitiere ich bzw. ist die Rezitation)“. Nach den Regeln der arabischen Grammatik wäre bismil-laah ohne Verbindung mit einem adäquaten Verbal- bzw. Nominalsatz sinnlos. Deshalb muss das Ausgelassene bei der Deutung je nach Zusammenhang rekonstruiert werden. Am Beginn einer Suurah ist dies entweder ein Verb wie „lesen, anfangen, beginnen, rezitieren“ oder ein Nominalsatz wie „der Beginn bzw. die Rezitation seiend mit“. Die Übersetzung von „bismil-laah“ mit „im Namen ALLAAHs“ ist islamologisch höchst problematisch, da eine Handlung, hier die Rezitation, weder „in ALLAAHs Auftrag“ noch „in ALLAAHs Vertretung“ erfolgt, wie der Ausdruck „im Namen“ suggeriert. Die Präposition b in bismil-laah deutet nach Meinung aller Quraan-Exegeten auf „Begleitung bzw. Bitten um Unterstützung“ hin, so bedeutet bismil-laah: „ich rezitiere begleitet mit ALLAAHs Namen“ oder „ich fange an und bitte um Unterstützung mit ALLAAHs Namen“.

Chaliifah خليفة: Nachfolger bzw. Vertreter. Zu beachten ist hier, dass das Wort Chaliifah niemals auf ALLAAH (ta’aala) bezogen werden darf. Der Mensch, als Geschöpf kann niemals Chaliifah von ALLAAH (ta’aala) sein, da der Schöpfer zu keiner Zeit abwesend war, ist oder sein wird. Der Mensch kann nur Chaliifah anderer Geschöpfe sein.

Chamr خمر: Chamr leitet sich von chamara ab, was „bedecken“ heißt. Chamr bezeichnet jedes Getränk, das den Verstand „bedeckt“ also berauscht.

Chutbah خطبة: Predigt; Pflichtteil des rituellen Freitagsgebets

Da’wah دعوة: wörtlich Einladung. Einladung zum Islam mit dem guten Wort und durch das gute Vorbild unter Vermeidung jeglichen Zwangs.

Dhikr ذكر: ALLAAHS Gedenken und Lobpreis

Diin دين: Diin hat linguistisch die Bedeutungen: das Vergelten (Belohnung oder Bestrafung), die Belohnung, die Abrechnung, der Gehorsam, die Gewohnheit und die Tradition, der Islam [Ergebenheit ALLAAH (ta’aala) gegenüber], die Religion, die Art ALLAAH (ta’aala) anzubeten, die Anbetung ALLAAH gegenüber, die Gerichtsbarkeit, das Gesetz, der Zustand, die Situation, die Lage, die Herrschaft, die Macht, die Erniedrigung, das Bezwingen. Islamologisch hat Diin folgende fachspezifische Definition: „Die von ALLAAH (ta’aala) vorgegebenen Normen und Richtlinien, die den Orientierungs- und Handlungsrahmen für ein gottgefälliges Leben vorgeben, innerhalb dessen die Muslime frei entscheiden und agieren.“ bzw. „Die von ALLAAH (ta’aala) gebotene Lebensweise mit dem Ziel, den Charakter der gottergebenen Menschen zu schulen und zu vervollkommnen und die gottergebenen Menschen anzuleiten, nicht ausschließlich aus ihrer menschlichen Perspektive heraus zu entscheiden bzw. zu agieren, d. h. nicht mittels ihres eingeschränkten Horizonts und ihrer begrenzten Erkenntnisfähigkeit fehlerhafte Entscheidungen zu treffen und fehlerhafte Handlungen zu begehen.“

Diyyah دية: Diy-yah ist eine festgelegte materielle Entschädigung, die von einem (Gewalt-) Täter oder seiner Familie väterlicherseits anstelle einer Haft-, Körper- oder Todesstrafe an die Hinterbliebenen des (Tat-)Opfers entrichtet wird.

Dschahannam جهنم: Die Hölle, das Höllenfeuer, ein Name der Hölle im Jenseits

Dschamaa’ah جماعة: Wörtl. Gemeinschaft; Gemeinschaft der Muslime

Dscham‘u ta’achiir جمع تأخير: Verrichten des rituellen Mittags- und Nachmittagsgebets in der Zeit des Nachmittagsgebets oder Verrichten des rituellen Abend- und Nachtgebets in der Zeit des Nachtgebets

Dscham‘u taqdiim جمع تقديم: Verrichten des rituellen Mittags- und Nachmittagsgebets in der Zeit des Mittagsgebets oder Verrichten des rituellen Abend- und Nachtgebets in der Zeit des Abendgebets

Dschanaabah جنابة: Zustand der ’Ibaadah-Einschränkung (nach dem Geschlechtsverkehr und dem Samenerguss)

Dschannah جنّة (Plural Dschannaat جنات): der schöne Garten, der Garten im Jenseits

Dschihaad جهاد: Linguistisch bedeutet Dschihaad „die größtmögliche Anstrengung, das Sich-Mühen“. Islamologisch bezeichnet Dschihaad die Anstrengung bzw. das Mühen des Menschen gemäß seinen Möglichkeiten auf dem Wege ALLAAHs mit allen erlaubten Mitteln. Auch als Bezeichnung für den größt möglichen Einsatz im bewaffneten Kampf fi-sabiilil-laah wird Dschihaad im Fiqh verwendet.

Dschinn جن: Aus Feuer erschaffene Geschöpfe, welche mit den menschlichen Sinnen normalerweise nicht wahrnehmbar sind. Dschinn verfügen wie Menschen, über Urteilsfähigkeit und Entscheidungsfreiheit.

Dschizyah جزية: Eine symbolische Verteidigungs-Ersatzabgabe im islamischen Staat ausschließlich für wehrfähige Nicht-Muslime, da sie nicht zur Verteidigung des Staates verpflichtet sind. Kinder, alte Männer und Frauen, Geistliche, Kranke und alle nicht Wehrfähigen sind von der Dschiz-yah befreit.

Dschunub جنب: dschunub bezeichnet den „Zustand des Nichtvorhandenseins der rituellen Reinheit“. In diesen Zustand kommt man durch den Geschlechtsakt oder einen Samenerguss.

Du’aa دعاء: Ein (Bitt-)Gebet, das jederzeit gesprochen werden kann und wofür keine rituelle Reinheit erforderlich ist.

E

Fardu ‘ain فرض عين: Individuelle Pflicht jedes einzelnen Muslims

Fardu kifaayah فرض كفاية: Kollektive Pflicht der gesamten Gemeinschaft und nicht für Einzelpersonen. Um sie zu erfüllen, reicht es aus, dass eine Gruppe stellvertretend für die Gemeinschaft dieser Pflicht nachkommt. Wird dieser Pflicht nicht Genüge getan, sündigt die gesamte Gemeinschaft.

Fatwa فتوى: Fatwa ist eine Antwort auf eine Frage bzw. ein Scharii’ah-Gutachten von Fiqh-Gelehrten.

Faasiq فاسق: Faasiq sind Menschen, die Fisq praktizieren.

Fidyah فدية: Wörtl. Ersatz; Schlachten eines Tieres während der Haddsch-Pilgerfahrt als Wiedergutmachung

Fiqhul-’ibaadaat فقه العبادات: Sämtliche Empfehlungen, Modalitäten und Normen (hukm, حكم) der islamischen Lehre, welche die rituellen Handlungen betreffen, die ein Muslim zu befolgen hat.

Fi-sabiilil-laah في سبيل الله: auf dem Weg ALLAAHS, für das von ALLAAH Gebotene, um ALLAAHS Willen

Fisq فسق: Fisq bezeichnet linguistisch das Abweichen von einer Sache. Islamologisch bedeutet es das Abweichen von ALLAAHS Geboten und ihre Übertretung. Fisq wird in drei Kategorien eingeteilt:
– Übertretung von ALLAAHS Geboten mit gleichzeitigem Erkennen dieser Verfehlung,
– Übertretung als Routinehandlung oder
– Übertretung, weil man das Gebot an sich negiert.
Die dritte Kategorie kommt dem Kufr gleich. Bei einem Verstoß gegen Arkanul-Iimaan führt Fisq zum Kufr. In den meisten Fällen wird Fisq als Bezeichnung für schwer verfehlende Muslime benutzt.

Fitnah فتنة: Fitnah bedeutet Prüfung, Versuchung, das gewaltsame Abbringen vom Diin sowie der Polytheismus.

Fitrah فطرة: Die natürliche Veranlagung des Menschen. Sie ist an ALLAAH (ta’aala) ausgerichtet.

G

Haddsch حج: Die rituelle Pflicht-Pilgerfahrt nach Makkah

Hadiith حديث: Überlieferter Ausspruch des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), Plural ahaadiith

Hadiith-qudsiy حديث قدسي: Ein Hadiith, den der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ’alaihi wa sallam) direkt auf ALLAAH (ta’aala) zurück-führt, als spräche ER dies SELBST aus.

Halaal حلال: erlaubt nach dem Islam (Adjektiv)

Haraam حرام: verboten nach dem Islam (Adjektiv)

Haraam-Monat الشهر الحرام: der Haraam-Monat ist einer der vier Mondkalendermonate: Al-muhar-ram, Radschab, Dhul-qi’dah, Dhul-hidsch-dschah (1.,7.,11.,12. Monat), in denen das Kämpfen verboten war.

Hidschrah هجرة: Linguistisch bedeutet Hidschrah von einem Ort zu einem anderen Ort umziehen bzw. auswandern. Islamologisch versteht man unter Hidschrah das Umziehen bzw. die Auswanderung als Schutzmaßnahme für den eigenen Diin, wenn man unter Verfolgung leidet. Der Gesandte (sallal-lahu ’alaihi wa sallam) und seine Gefährten haben ihre Heimatstadt Makkah verlassen und sind nach Al-madiinah ausgewandert, weil sie in Makkah 13 Jahre lang schweren Verfolgungen ausgesetzt waren.

Hukm حكم: Fiqh-/Scharii’ah-Norm

Hukm dhanni حكم ظني: Interpretierbare Fiqh/Scharii’ah-Norm; eine Norm abgeleitet aus einem mehrdeutigen Beleg

Hukm qat‘i حكم قطعي: Definitive bzw. eindeutige Fiqh-/Scharii’ah-Norm; eine Norm abgeleitet aus einem eindeutigen Beleg

Hurumaat حرمات: Alles, was man hoch achtet und normalerweise nicht verletzt bzw. antastet.

Huurun-’iin حور عين: Wesen mit großen Augen, deren Iris rabenschwarz und bei denen das Weiße der Augen leuchtend/strahlend weiß ist.

’Ibaadah عبادة: Linguistisch stammt ’Ibaadah عبادة aus dem Verb ’abada عبد, was „untertan sein bzw. untergeben sein“ bedeutet. Jeder, der etwas Anderem gegenüber eine Art von ’Ibaadah leistet, ist ein Untertan und Untergebener von ihm. ’Ibaadah bedeutet auch „vollständige Gehorsamkeit mit Ergebenheit“. Der Terminus ’Ibaadah mit seinen Ableitungen kommt im Quraan ca. 275 Mal vor. Im Deutschen wird ’Ibaadah meistens entweder als Knechtschaft oder als Sklaventum übersetzt. So wird z. B. der Ausdruck: „muhammadun ’abdul-laah محمد عبد الله“ öfters mit „Muhammad der Knecht ALLAAHs“ übersetzt, was sprachlich und islamologisch falsch ist. Im Arabischen ist das Wort „’Abd عبد“ ein Synonym für das Wort „Mensch إنسان“, sei es ein freier oder unfreier Mensch. ’Abd als Singular hat den Plural „’Abiid عبيد, A’bud أعبد, ’Ibdaanعبدان bzw. ’Ibaad عباد“. Bezogen auf ALLAAH (ta’aala) benutzt man gewöhnlich „عبد الله, ’Abdul-laah“ als Singular für den Plural „’Ibaadul-laah عباد الله“, d. h. „die ’Ibaadah-Vollziehenden“ oder mit anderen Worten „die Untergebenen ALLAAH (ta’aala) gegenüber“. Handelt es sich bei dem Wort „’Abd“ um die Bezeichnung für einen unfreien Menschen also für einen „Knecht bzw. Sklaven“, dann benutzt man dafür den Plural „’Abiid عبيد“. Im Arabischen ist die Aussage: „der Sklave leistet ’Ibaadah für seinen Herrn العبد يعبد مولاه“ unüblich bzw. inkorrekt. Die Aussage: „der Mensch vollzieht ’Ibaadah für seinen Herrn العبد يعبد مولاه“, ist nur dann inhaltlich und sprachlich korrekt, wenn es sich um ’Ibaadah für einen Gott handelt. Nach dem islamischen Verständnis sind die Menschen (Muslime oder Nicht-Muslime) keine Sklaven von ALLAAH (ta’aala), da sie im Gegensatz zu Sklaven über Willensfreiheit in entscheidenden Bereichen verfügen. Die Menschen sind ALLAAHS Geschöpfe, die Er erschuf, und die IHM gegenüber in vielen Bereichen Untergebene sind. Doch nur diejenigen, die aus freien Stücken und wissentlich aus Liebe, Dankbarkeit und Würdigung heraus IHN lieben und IHM gegenüber ’Ibaadah vollziehen, sind die wahren Iimaan-Bekennenden, die ’Ibaadah-Vollziehenden. Eine allgemeine Betrachtung der unterschiedlichen Scharii’ah-Normen und -Texte ergibt, dass es fachspezifisch zwei ’Ibaadah-Typen gibt:
1. eine erzwungene ’Ibaadah, die nicht bewusst, d. h. ohne eigene Willensfreiheit erfolgt (z. B. die ’Ibaadah der Engel und die ’Ibaadah aller Menschen, ob Muslime oder Nicht-Muslime, in den Bereichen, in denen sie über keine Wahlfreiheit verfügen, wie z. B. Geburt, Tod, etc.), und
2. eine freiwillige, willentliche und wissentliche ’Ibaadah, welche die Muslime praktizieren.
Dieser zweite ’Ibaadah-Typ ist ein Ausdruck der Untergebenheit ALLAAH (ta’aala) gegenüber durch Umsetzung des Gebotenen und Vermeidung des Verbotenen, um SEINE Zufriedenheit zu erlangen. Dabei handelt der Mukallaf entgegen seiner Neigung aus Verherrlichung ALLAAH (ta’aala) gegenüber. Entsprechend der jeweiligen Perspektive formulierten die islamischen Gelehrten unterschiedliche fachspezifische Definitionen für den Begriff ’Ibaadah: Einer der größten Gelehrten des 20. Jahrhunderts Muhammad At-tahir Bin-’aaschuur محمد الطاهر بن عاشور definierte ’Ibaadah als eine Handlung, die Untergebenheit und Verherrlichung bezeugt auf eine intensivere Art und Weise als das, was unter den Menschen sonst üblich ist.
Imaam Ar-raazi الرازي definierte ’Ibaadah als die Verherrlichung dessen, was ALLAAH (ta’aala) geboten hat und die Gnade der Schöpfung gegenüber.
Andere definieren ’Ibaadah als die Erfüllung der Gelöbnisse, die Achtung der Grenzen, die Zufriedenheit mit dem Vorhandenen und das Duldsam-Sein für das Fehlende.
Allgemein versteht man unter ’Ibaadah auch „die gebotenen Rituale“.

’Iddah عدة: Es ist die festgesetzte Wartezeit nach der Scheidung, in der die geschiedene Frau in der Regel in der Ehewohnung bleibt. ’Id-dah dauert, bis die Frau von der dritten Menstruation nach dem Vollzug der Scheidung rituell rein wird, oder bis zum Ablauf von drei Mondmonaten vom Scheidungstermin, wenn sie nicht mehr menstruierend ist, oder bis nach der Entbindung, wenn sie schwanger ist. Demnach darf die Scheidung nur nach der Menstruation erfolgen, und wenn beide seit der Menstruation keinen Geschlechtsverkehr miteinander hatten.

’Iisa عيسى Ibnu-maryam إبن مريم: (arab. ’Iisa Bnu-maryam) ist der Eigenname des Gesandten ALLAAHS, der von der Jungfrau Maryam (‘alaihas-salaam) ohne Vater geboren wurde.

Idschtihaad إجتهاد: Selbständige Urteilsfindung

Ifk إفك: Es ist eine ungeheuerliche Verleumdung und Lüge

Ihraam: Ihraam ist der besondere rituelle Zustand, in dem man sich während der Haddsch- bzw. ’Umrah-Riten befindet und in den man vor dem Überschreiten der Miiqat (örtlichen Ihraam-Grenzen) eintreten muss (siehe dazu „Fiqhul-’Ibaadaat: Einführung in die ’Ibaadah-Handlungen“ A. Zaidan).

Ihsaan إحسان: Linguistisch leitet sich Ihsaan von hasan ab, das schön bzw. fein bedeutet. Islamologisch hat Ihsaan drei Bedeutungen:
a) Ihsaan gegenüber ALLAAH (ta’aala): Die Anbetung ALLAAHs so, als würde man IHN sehen, denn auch wenn wir IHN nicht sehen, so sieht ER uns doch.
b) Ihsaan gegenüber Menschen: der gütige und schöne Umgang mit den Eltern und den anderen Menschen.
c) Ihsaan in Bezug auf Handlungen: Das Vollziehen einer Handlung auf die beste und schönste Art und Weise. Muhsin sind Menschen, die ihsaan-gemäß handeln.

Iimaan إيمان: Der Begriff Iimaan, der in der deutschsprachigen Literatur üblicherweise mit dem Begriff „Glaube“ im Sinne von „an etwas glauben bzw. vertrauen“ übersetzt wird, bedeutet im Arabischen wortwörtlich „Glauben bzw. Vertrauen“ im Sinne von „jemandem wegen seiner Wahrhaftigkeit glauben bzw. vertrauen, jemanden wegen seiner Wahrhaftigkeit bestätigen oder etwas wegen seiner Richtigkeit annehmen und als wahr verinnerlichen“. Das Synonym von Iimaan heißt „tasdiiq تصديق“. Im Arabischen wird der Begriff Iimaan nur im Zusammenhang dessen verwendet, was eine andere Person vom Verborgenen übermittelt, erzählt oder tradiert und nicht im Zusammenhang dessen, was der Mensch mit eigenen Sinnen erkennen kann. Wenn jemand z.B. auf die scheinende Sonne zeigt und sagt: „die Sonne scheint“, dann bestätigt man seine Aussage mit „sadaqt صدقت, du hast die Wahrheit gesprochen“ und nicht mit „amantu lak أمنت لك, ich verinnerliche den Iimaan daran“. Das Antonym von Iimaan ist der Begriff „Kufr كفر“ im Sinne von „Verleugnen“ und nicht „kadhib كذب “ im Sinne von „Lüge“. Kadhib كذب bzw. takdhiib تكذيب sind die Gegenteile von sidq صدق bzw. tasdiiq تصديق. Der Islam verwendet den Begriff „Iimaan“ ebenfalls in dieser sprachlichen Bedeutung. So ist der Iman die Anerkennung der Wahrhaftigkeit des Propheten und des Gesandten des Schöpfers, der den Menschen Mitteilungen über verborgene Geschehnisse, wie das Ereignen des Jüngsten Tages, die Auferweckung der Toten, die Abrechnung, das Paradies, das Höllenfeuer, etc. übermittelt. Islamologisch wird Iimaan deshalb definiert als „die apodiktische Verinnerlichung der gesamten Inhalte dessen, was der Gesandte (sallal-laahu ’alaihi wa sallam) als abschließende Botschaft definitiv für alle Muslime verkündete und was per definitionem notwendiger Bestandteil des Islams ist, wie z. B. der Iimaan an ALLAAH, an SEINE Gesandten, an SEINE Engel, an SEINE Schriften, an Al-qadar, an den Jüngsten Tag (dies sind die Arkaanul-iimaan), an die Pflicht des rituellen Gebets, des Fastens im Ramadaan, der Haddsch und der Zakaah, etc. (Arkaanul-islam). Nach Meinung der Mehrheit der Islamologen umfasst der Iimaan an sich drei Pflichtteile (Arkaan):
1. Das rein äußerliche Bekunden der Zugehörigkeit zum Islam durch bewusstes Aussprechen des Islam-Bekenntnisses – der Schahaadah,
2. die echte innere Überzeugung des zunächst nur verbal abgelegten Islam-Bekenntnisses als Folge des Prozesses der Erkenntnis und Kenntnis mit dem Herzen und
3. die Reflektion des äußerlichen Bekundens und der inneren Überzeugung durch entsprechendes Handeln (z. B. Praktizieren der gottesdienstlichen Handlungen, Beachten der Gebote, der Taqwa-Werte usw.).
„Iimaan“ kann und darf nicht als „Glaube“ übersetzt werden, weil dieser christlich-theologische Begriff „Glaube“ in seiner Bedeutung mit der Definition von Iimaan nicht übereinstimmt. Der Iimaan muss auf Beweisführung, Logik und bewusster Verinnerlichung aufgebaut werden, damit er seiner islamologischen Definition genügen kann. Der Iimaan z. B. als Anerkennung der Wahrhaftigkeit des Gesandten ist somit aufgebaut auf dem Wissen und der Beweisbarkeit nach dem Menschenmöglichen.
Da alle Erkenntnisse des Menschen entweder der reinen Vernunft entstammen (wie mathematische Erkenntnisse) oder den Erfahrungen bzw. Experimenten (wie physikalische und chemische Erkenntnisse) oder den Mitteilungen der Gesandten und Propheten (wie Erkenntnisse über die Engel oder den Jüngsten Tag), können sie entsprechend ihrer Quelle verifiziert und bewiesen und damit als wahr anerkannt werden. So werden beispielsweise mathematische Erkenntnisse durch die Logik und physikalische durch Experimente bewiesen. Die Erkenntnisse aus den Mitteilungen der Gesandten und Propheten werden in Folge der Auseinandersetzung mit der Person des Gesandten und mit dem Inhalt seiner Verkündigung dann als wahr bestätigt, wenn die Vertrauenswürdigkeit und die Wahrhaftigkeit der beiden nach dem Menschenmöglichen bewiesen werden können. Die Gesandten und Propheten Gottes leisten diesbezüglich einen Beitrag und unterstützen die Wahrheitsfindung durch die so genannte Mu’dschizah. Diese wurde von den islamischen Gelehrten wie folgt definiert: „das außergewöhnliche Ereignis, mit dem der Gesandte bzw. Prophet ALLAAHs alle Menschen herausfordert, etwas Ähnliches zu vollbringen, um damit seine Sendung als Gottes Gesandter zu bestätigen“. Das bedeutet für die Menschen, dass sie zu Lebzeiten des Gesandten Muhammad (sallal-lahu ‘alaihi wa sallam) die Möglichkeit hatten, sich persönlich von seiner Wahrhaftigkeit zu überzeugen, um ihm und den Inhalten seiner Botschaft zu glauben. Dies war jedoch nur für die Zeitzeugen möglich. Im Islam erhebt der Gesandte Muhammad (sallal-lahu ‘alaihi wa sallam) jedoch den Anspruch, der Gesandte Gottes zu allen Menschen zu sein. Damit seine größte Mu’dschizah, der Quraan, für alle Menschen bzw. auch für Nicht-Zeitzeugen erkennbar ist und bleibt, ist der Quraan unabhängig von Zeit und Ort. Somit ist gewährleistet, dass auch heutzutage (und auch zukünftig) alle Menschen die Möglichkeit haben, sich durch die Auseinandersetzung mit dem Quraan von der Wahrheit seiner Botschaft zu überzeugen. Denn dieser Quraan ist auch heute noch völlig unverändert allen Menschen zugänglich, und genauso vorhanden, wie der Gesandte ihn damals übermittelte. Als Methode zur Verifizierung der Erkenntnisse haben die islamischen Gelehrten deshalb einen Satz entwickelt, der die o. g. Problematik zusammenfasst: „Bei Hypothesen (seien sie logischer oder experimenteller Natur) sind die Beweise dementsprechend zu erbringen, und bei Tradierungen ist die Authentizität und Wahrhaftigkeit derselben nachzuweisen“. Der Quraan fordert die Muslime immer wieder und explizit dazu auf, nichts anzunehmen, was nicht belegt ist. Die Befolgung von Spekulationen ist im Islam somit untersagt.

وَلَا تَقۡفُ مَا لَيۡسَ لَكَ بِهِۦ عِلۡمٌۚ إِنَّ ٱلسَّمۡعَ وَٱلۡبَصَرَ وَٱلۡفُؤَادَ كُلُّ أُوْلَٰٓئِكَ كَانَ عَنۡهُ مَسۡ‍ُٔولٗا ٣٦

wala taqfu ma laisa laka bihi عilmun in-nas-samعa wal-basara wal-fu-aadakul-lu ulaa-ika kaana عanhu mas-uula

Folge nicht dem, worüber du über kein Wissen verfügst! Gewiss, das Gehör, das Sehen und der Verstand, all diese werden vom Menschen verantwortet! (17:36)

Imaam إمام: (wörtl.: Vorstehender) Führer, Vorbeter, großer Islamologe

Inschaa-allaah إن شاء الله: So ALLAAH (ta’aala) will.

Islam إسلام (Islaam): Islam bezeichnet linguistisch: die Gefügigkeit, die Unterwerfung und Willfährigkeit, die Versöhnung, das Frieden-Schließen und den Frieden, das Sich-Fügen, Sich-Ergeben und die Hingabe. Islamologisch bedeutet Islam: „Die bewusste Hingabe, Unter¬werfung, Unterordnung und Ergebenheit ALLAAH (ta’aala) gegenüber, auf die von IHM übermittelte Art und Weise.“ Dieser Akt manifestiert sich auf zwei Ebenen: auf spiritueller Ebene, d. h. in der inneren Überzeugung als Folge der Erkenntnis ALLAAHS und bewussten Verinnerlichung dieser Erkenntnis und auf profan-praktischer Ebene – in der Lebensweise, d. h. in der Verwirklichung und Reflektion der inneren Überzeugung des Iimaan durch die Handlungen.

Isti’aadhah إستعاذة: ist ein Bittgebet. SEINE Formel lautet: „a’udhu bil-laahi minasch-schaitaanir-radschiim: Ich suche Schutz bei ALLAAH vor dem verdammten Satan!“

istighfaar إستغفار: ALLAAH um Vergebung flehen

i‘tikaaf إعتكاف: Sich-Zurückziehen in die Moschee, insbes. in den letzten Tagen des Ramadaan, um ’Ibaadah zu vollziehen.

J

Kaafir كافر: der Kufr-Betreibende (Singular) bzw. die Kufr-Betreibenden (Plural)

Kaafirah كافرة: die Kufr-Betreibende (Singular)

Kabiirah كبيرة: Die Schwere Sünde

Kaffaarah كفارة: Kaffaarah كفارة leitet sich von „kaf-fara كفـَّر: tilgen, wiedergutmachen, sühnen“ ab. Kaffaarah bezeichnet die Wiedergutmachung, die meist sowohl einen ’Ibaadah-Charakter hat, als auch eine materielle Entschädigung beinhaltet. Sie ist eine spezielle Art der rituellen Sühne-Buße.

Kufr كفر: Kufr bezeichnet linguistisch: das komplette Zudecken und Verhüllen, das Bedecken, das Verschleiern und das Verbergen, die Ver¬leugnung und die Undankbarkeit gegenüber den Gaben und Wohltaten ALLAAHS, die Lossagung und die Aberkennung. Islamologisch steht Kufr für Nicht-Islam, als Bezeichnung für jeden Verstoß gegen die Prinzipien von Tauhid, für jede Religion/Weltanschauung, die man nicht unter der Definition „Islam“ einordnen kann, für das komplett bzw. partiell bewusste Leugnen bzw. Negieren eines Iimaan-Inhaltes und/oder eines eindeutigen Gebotes des islamischen Diin und für jede Art von Polytheismus bzw. polytheistischen Vorstellungen, wie z.B. Inkarnation, Anthropomorphismus, Dualität, Trinität, Pluralität, Teilbarkeit. Kufr ist somit ein Sammelbegriff für jede nicht islam-konforme Lebensweise. Kaafir bezogen auf das Diesseits ist ein Sammelbegriff für Personen, die nach unserem menschlich eingeschränkten Wissen nicht in die Kategorie Muslim gemäß der islamischen Definition einzuordnen bzw. nicht als Muslime erkennbar sind. Kaafir bezogen auf das Jenseits ist ein Sammelbegriff für Menschen und Dschinn, die nach ALLAAHS Allwissen definitiv als Nicht-Muslime gelten. Nur die Atheisten, die Polytheisten und die Munafiq unter diesen Kaafir sind die ewigen Bewohner der Hölle.

L

Madyan مدين: Madyan ist der Name eines Stammes, zu dem der Gesandte Schu’aib (’alaihis-salaam) entsandt wurde.

Mahr مهر: Mahr ist die Brautgabe, die der Bräutigam beim Heiratsabschluss als Pflichtabgabe an die Braut entrichtet. Mahr ist ein Pflichtteil des Heiratsvertrages.

Malak, مَلَك malaaikah (Pl), ملائكة: Der Engel (Sg.), die Engel

Ma’muum مأموم: Person, die dem Imaam im rituellen Gemeinschaftsgebet folgt.

Mash مسح: Die rituelle Benetzung von Schuhen bzw. Verbänden zur Durchführung ritueller Reinigung

Maula مولى: Maula leitet sich von wal-u „die Nähe“ ab. Maula hat je nach Zusammenhang verschiedene Bedeutungen: der Ex-Herr eines Ex-Sklaven, der Ex-Sklave, der Cousin, der Beistehende, der Nachbar, der Verbündete, der Waltende, der Verantwortliche.

Muadhdhin مؤذن: Person, die den Gebetsruf (Adhaan, Iqaamah) ausruft.

Mu’dschizah معجزة: Das Wunder: Ein außergewöhnliches mit Herausforderung begleitetes Ereignis, das ALLAAH (ta’aala) durch einen SEINER Gesandten als Nachweis seiner Prophetenschaft verwirklicht.

Muhaadschir مهاجر: der Hidschrah-Unternehmende, weiblich: Muhaadschirah

Mukallaf مكلف: Mukal-laf ist jeder Mensch, der die Geschlechtsreife erreichte, zurechnungsfähig ist, und von der Botschaft des Gesandten (sallal-lahu ’alaihi wa sallam) hörte.

Mu’min/ Mu’minah مؤمنة/مؤمن: Derjenige/Diejenige, der/die den Iimaan verinnerlicht.

Munaafiq منافق: ist derjenige, der in seinem Innern Nicht-Islam verbirgt, während er nach außen den Islam bekundet.

Murtadd/ Murtaddah مرتد / مرتدة: Der/die Abtrünnige vom diin

Muschrik مشرك: der Polytheist, weiblich: Muschrikah

Muslim مسلم: der Islam-Praktizierende

Muslimah مدينة: die Islam-Bekennende und Praktizierende

Mutawakkil متوكل: derjenige, der Tawakkul praktiziert, weiblich Mutawakkilah.

Mutawatir-Überlieferung متواتر: Überlieferung, die über ihre gesamte Tradierungskette hindurch (d. h. in jeder Tradentengeneration) von großer Tradentenmenge überliefert wurde, deren Mitglieder eine Falschaussage nicht hätten absprechen können.

Muttaqi متقي: die taqwa-gemäß Handelnden sind Muslime, welche die Taqwa-Werte verinnerlichen und diese durch ihre Taten reflektieren.

Muwaalaah موالاة: Zuneigung und Liebe mit religiöser Identifikation

n. H. بعد الهجرة: nach der Hidschrah, islamische Zeitrechnung beginnend mit der Hidschrah des Gesandten von Makkah nach Madiinah

Nadschaasah نجاسة: Rituelle Unreinheit, die durch Berührung mit rituell unreinen Substanzen und Tieren entsteht.

nadschis نجس: Adjektiv von Nadschaasah

Nifaaq نفاق: Nifaaq bezeichnet den Zustand der Täuschung, indem man etwas verbal bekundet, was man nicht verinnerlicht. Nifaaq im Sinne von „rein formales, d. h. nur verbales äußerliches Bekenntnis zum Islam ohne echte innere Überzeugung“ ist eine schwere Verfehlung, die sogar schwerwiegender ist als offenkundiger Kufr und gilt als die verabscheuenswürdigste Art des Kufr.

Nuur نور: Licht, Ausstrahlung, Einblick

O
P

Qasr قصر: Verkürzen von rituellen Pflichtgebeten: Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet werden jeweils auf zwei Raka’aat verkürzt.

Qiyaam قيام: Qiyaam bezeichnet das Sich-Aufrechthalten beim rituellen Gebet bzw. das Stehen im rituellen Gebet.

Rak’ah ركعة: Eine Gebets-Einheit

Riba ربا: Linguistisch bedeutet Riba: das Zunehmen. Riba nehmen bedeutet: „mehr zurücknehmen, als man vorher gegeben hat“. Islamologisch ist Riba eindeutig verboten und wird in 2 Kategorien eingeteilt:
1. Ribad-dain: Riba für Darlehen, d. h. Zinsen für Darlehen.
2. Ribal-buyu’: Riba beim Verkauf. Diese Riba-Art berücksichtigt die Art der Ware und den Zeit-Faktor. Sie wird in zwei Kategorien eingeteilt:
a) Ribal-fadl: Tausch bestimmter Nahrungsmittel gegen die gleiche Gattung dieser Nahrungsmittel unter der Bedingung, für die eigene (bessere) Nahrungsmittelart eine größere Menge von der anderen (minderwertigen) Sorte zu erhalten. Unter Ribal-fadl fällt auch das Tauschen von Gold gegen Gold oder Silber gegen Silber unter der Bedingung für die eigene (bessere bzw. verarbeitete) Sorte eine größere Menge von der anderen (minderwertigen, nicht verarbeiteten oder alten) Sorte zu erhalten.
b) Riban-nasii-a: Diese Riba-Art gleicht Ribal-fadl, mit dem Unterschied des Zeit-Faktors. Riban-nasii-a kommt zustande, wenn ein Tauschgeschäft nach den o. g. Bedingungen abgeschlossen wird, obwohl eines der beiden Tauschprodukte zu dieser Zeit noch nicht am Tauschgeschäftsort verfügbar ist.

Riyaa رياء: Riyaa ist die Zurschaustellung von guten Taten mit der Absicht, nicht in erster Linie ALLAAHS Geboten zu folgen, sondern einen guten Eindruck auf die Menschen zu machen. Riyaa wird auch „der kleine Polytheismus“ genannt.
Rizq رزق: Rizq umfasst sämtliche materiellen und immateriellen Gaben ALLAAHS, die ER einem Geschöpf gewährt. Rizq hat rein linguistisch folgende Bedeutungen:
a) Bezeichnung für das, was nützlich ist. Dies schließt alles Materielle und Immaterielle ein. b) Gabe, Geschenk, c) Regen, d) Anteil, e) Viehbestand

Rukn ركن: Unabdingbarer Pflichtteil einer Handlung; Plural arkaan

Rukuu’ ركوع: die Verbeugung im rituellen Gebet

Ruuh روح: Etwas Eingehauchtes, Geist, Seele, Atem, Konzentrat, der Quraan, ’Iisa, Maryams Sohn, (’alaihis-salaam) und Dschibriil (’alaihis-salaam) werden als Ruuh bezeichnet.

Sadaqah صدقة (Plural: Sadaqaat صدقات): Die freiwillige Spende bzw. die Zakah.

Sahaabi صحابي: Ein Gefährte des Gesandten (sallal-laahu ’alaihi wa sallam); Plural Sahaabah صحابة

Sahaabiyah صحابية: Eine Gefährtin des Gesandten (sallal-laahu ’alaihi wa sallam); Plural Sahaabiyaat صحابيات

Salaah صلاة: Linguistisch: Bittgebet und fachspezifisch je nach Bezug: rituelles Gebet, Gnade, Bittgebet, etc.

Salaatudduha صلاة الضحى: Das rituelle Gebet am Vormittag

Salaatul-dschamaa’a صلاة الجماعة: Das rituelle Gemeinschaftsgebet

Salaatul-dschanaazah صلاة الجنازة: Das rituelle Totengebet

Salaatul-dschumu’a صلاة الجمعة: Das rituelle Freitagspflichtgebet

Salaatul-istichaarah صلاة الإستخارة: Das rituelle Gebet um die richtige Eingebung

Salaatul-istisqaa‎’ صلاة الإستسقاء: Das rituelle Gebet um Regen

Salaatul-kusuufi wal-chusuuf صلاة الكسوف والخسوف: Das rituelle Gebet bei der Mond- und Sonnenfinsternis

Salaatut-taubah صلاة التوبة: Das rituelle Gebet für die Bitte um Vergebung

Salaatul-wuduu’ صلاة الوضوء: Das rituelle Gebet nach der rituellen Gebetswaschung

Salaam سلام: Friede

Scha’aairشعائر: Der Singular davon ist Scha’irah: Es ist eine Bezeichnung für alles, was als Zeichen oder Merkmal für einen Haddsch-Ritus festgelegt wird. Andere Exegeten verstehen darunter sämtliche Riten des Islam bzw. dessen Gebote und Verbote.

Schahaadah شهادة: linguistisch: Zeugnis. Islamologisch: Das Islam-Bekenntnis, Tod im Kampf für ALLAAH (ta’aala).

Schahiid شهيد: Schahiid ist entweder der wahrhaftige Bezeugende oder der Gefallene im Kampf für ALLAAH (ta’aala).

Scharii’ah شريعة: Linguistisch bezeichnet Scharii’ah den Weg zur Quelle oder zur Tränke. Islamologisch bezeichnet Scharii’ah die Gesamtheit der Gebote des Islam.

Schirk شرك: Polytheismus bezeichnet linguistisch: das Kontingent, die Partnerschaft, die Beteiligung, den Anteil, die Gleichstellung. Islamologisch wird jede ’Ibaadah-Handlung, bei deren Verrichtung nicht die ausschließliche Absicht zugrunde liegt, einzig und allein ALLAAH (ta’aala) zu widmen, als Polytheismus gewertet. Unter Polytheismus versteht man Polytheismus im eigentlichen, wörtlichen und im übertragenen, metaphorischen Sinne. Polytheismus beinhaltet somit auch das eigenmächtige Erlassen von Richtlinien und Regelungen den Diin betreffend, u. a. auch die Durchführung der ’Ibaadah-Handlungen auf andere Art und Weise, als von ALLAAH (ta’aala) im Quraan und in der Sunnah vorgeschrieben.

Schuura شورى: Beratung

Siyaam صيام: Das rituelle Pflichtfasten im Ramadaan

Sudschuud سجود: Linguistisch bedeutet Sudschuud „sich vor etwas ergeben und beugen“. Islamologisch bedeutet Sudschuud „die Niederwerfung im rituellen Gebet, wobei die Stirn, beide Innenseiten der Hände, die Knie und die Fußzehen den Boden berühren.“ Die islamologische Art von Sudschuud darf nur für ALLAAH (ta’aala) praktiziert werden, während Sudschuud als Grußform durch Verbeugung vor Geschöpfen möglich, jedoch nicht unbedingt empfohlen ist.

Sudschuudus-sahu سجود السهو: Die rituelle Niederwerfung des Versehens im rituellen Gebet

Sunnah mu’akkadah سنة مؤكدة: Sunnah-Handlungen, die der Gesandte (sallal-laahu ’alaihi wa sallam) regelmäßig verrichtete

Suurah سورة: Suurah hat linguistisch die Bedeutungen: das hohe Haus, die hohe Stellung, die Einzäunende/ Umfassende, die Vollständige bzw. Vollkommene. Islamologisch hat Suurah folgende fachspezifische Definition: „Ein Abschnitt des Quraan mit festgelegtem Beginn und Ende, der aus mindestens drei Aayaat besteht.“ bzw. „ein Abschnitt des Quraan, dessen Namen über den Gesandten Muhammad (sallal-lahu ’alaihi wa sallam) überliefert wurde.“

ta’aala تعالى: Es wird nach Erwähnung des Namens des Schöpfers ALLAAH ausgesprochen und bedeutet: „DER ERHABENE“.

Taabi’iy تابعي: Eine Bezeichnung für den Schüler eines Sahaabiy bzw. einer Sahaabiyyah, Plural Taabi’iuun.

Taabi’iyyah تابعية: Eine Bezeichnung für die Schülerin eines Sahaabiy bzw. einer Sahaabiyyah, Plural Taabi’iyyaat.

Taaghuut طاغوت: ist alles Angebetete außer ALLAAH: Satan, Götzen, etc.

Taahir طاهر: Rituell rein

Tahiyatul-masdschid تحية المسجد: Das rituelle Gebet von 2 Raka’aat zur Begrüßung einer Moschee

Taqwa تقوى: Taqwa bezeichnet linguistisch das, wodurch sich der Mensch vor etwas (für ihn selbst) Unerwünschtem schützt. Islamologisch betrachtet, bezeichnet Taqwa: das Vermeiden von allen Verfehlungen, die sowohl im Diesseits als auch im Jenseits unerwünschte Folgen nach sich ziehen. Diese Verhaltensweise formt dann eine Art Ehrfurcht, die ALLAAH (ta’aala) gegenüber von Frömmigkeit, Aufrichtigkeit und ständigem Bemühen nach gottgefällig guten Handlungen ausgeprägt ist, d. h., man sucht Schutz vor der Peinigung für Verfehlungen, indem man diese nicht begeht, aber gleichzeitig rechthandelt.

Taubah توبة: die rituelle Reue

Tauhiid توحيد: der Iimaan an die Einheit und Einzigkeit ALLAAHS nach islamischer Definition

Tawaaf طواف: Tawaaf bezeichnet die siebenmalige Ka’bah-Umrundung als Ritus von Haddsch und ’Umrah sowie zur Begrüßung der Ka’bah.

Tawaaful-ifaadah طواف الإفاضة: Letzter Tawaaf zum Abschluss der Haddsch-Riten; Tawaaf des Verlassens von ’Arafaat

Tawaaful-quduum طواف القدوم: Tawaaf des Eintreffens in Al-haram

Tawaaful-wadaa’ طواف الوداع: Abschieds-Tawaaf nach Ende der Haddsch-Pilgerfahrt

Tawakkul توكل: Tawakkul bezeichnet das grenzenlose Vertrauen in ALLAAH und das Sich-Verlassen auf IHN mit gleichzeitiger Berücksichtigung und Akzeptanz der von IHM geschaffenen Kausalitäten.

Thamuud ثمود: Name eines Stammes, zu dem Saalih (’alaihis-salaam) entsandt wurde.

Thaman ثمن: Wörtlich: der Preis

Ummah أمة: (Plural Umam) Ummah bedeutet „homogene Gemeinschaft“, „homogene Wir-Gruppe“, „Diin, Lebensweise“, „eine bestimmte Zeit“

V

Wahy وحي: Wahy bezeichnet linguistisch „das schnelle Zeichen/Signal, die schnelle nur vom Betroffenen bemerkte Deutung“ sowie „die schnelle Weitergabe von Wissen an ein bestimmtes Wesen auf eine für alle anderen Wesen unbemerkbare, unsichtbare Art und Weise. Wahy beinhaltet Eingebung als Veranlagung, Inspiration, Einflüsterung. Islamologisch wird Wahy definiert als „ALLAAHs Mitteilung hinsichtlich SEINER Rechtleitung an den von IHM auserwählten Menschen auf eine schnelle, für andere unbemerkbare Art und Weise.“ bzw. „Wissen, das man bei sich findet, begleitet mit der Gewissheit, dass es von ALLAAH (ta’aala) stammt, mit oder ohne Mittel.“

Wakiil وكيل: Wakiil leitet sich von wakala ab, was „bevollmächtigen“ bedeutet. In Bezug auf ALLAAH (ta’aala) bedeutet Al-wakiil: der Interessenvertreter SEINER Geschöpfe. Es bedeutet auch: der Herr, der Hüter, der Zeuge und der Herrscher.

Waliy ولي: Waliy bezeichnet linguistisch: die direkte Aufeinanderfolge; das Gegenteil von Feind; Intimus; derjenige, der einem Volk bzw. einer Gruppe (im Frieden und Krieg) in ihrer Angelegenheit (nach-)folgt; der Unterstützer mit innerer Zugeneigtheit; Beschützer; Beistand; Sohn; Herr; Gott; etc. Islamologisch bedeutet der Ausdruck „eine Person/ Gemeinschaft als Waliy zu nehmen“, dieser Person/Ummah die größtmögliche Priorität vor allen anderen Personen/ Gemeinschaften einräumen. Für Muslime besteht die Verpflichtung nur Muslime als Waliy zu nehmen. Dies beinhaltet die Verpflichtung die eigene Ummah überall und möglichst unter allen Umständen aufzubauen, zu pflegen, zu unterstützen und zu bewahren und mit der eigenen Ummah die engste, innigste und intensivste Beziehung, sowohl im rationalen als auch im emotionalen Bereich, zu pflegen und zu bewahren. Nicht-Muslime als Waliy zu nehmen, bedeutet folglich die offene und/oder subtile Bevorzugung anderer Gemeinschaften, Wir-Gruppen und/oder Individuen vor der Gemeinschaft der Muslime. Dies wird praktisch als Abwendung vom Islam verstanden.

Wasaq وسق: Arabisches Gewicht (entspricht ca. 130,6 kg)

X
Y

Zakaah زكاة: Die rituelle Pflichtabgabe vom Vermögen

Zina زنا: Zina bezeichnet jeden Geschlechtsakt zwischen Personen, die nicht miteinander verheiratet sind.