Nach Imaam Asch-schaafi’iy sollen die Zakaah-Mittel unter den acht zakaah-berechtigten Gruppen gleichmäßig verteilt werden, d. h. 12,5% für jede Gruppe.
Nach den meisten anderen Gelehrten muss die Zakaah nicht gleichmäßig unter allen Gruppen verteilt werden.
In besonderen Ausnahmefällen kann die Zakaah nur an eine einzige Gruppe gezahlt werden, wenn dafür eine besondere Notwendigkeit besteht. Dabei ist zu beachten, dass die wichtigsten Gruppen der Zakaah-Berechtigten die der “Armen und der Bedürftigen” sind, die nicht ohne zwingende Gründe von der Zakaah ausgeschlossen werden dürfen.
Muslime, die in einem nicht-islamischen Staat ihre Zakaah privat verteilen müssen, sollten die Zakaah den Zakaah-Berechtigten direkt und persönlich übergeben.