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Einfache Darstellung der Attribute ALLAAHs


Die Attribute Allaahs werden im Allgemeinen in zwei Kategorien eingeteilt, in Wesens- und in Handlungsattribute:

Die Wesensattribute (sifaatudh-dhaat صفات الذات)

Darunter versteht man sämtliche Attribute Allaahs, die mit Seinem Wesen untrennbar zusammenhängen, z. B. das Attribut des Daseins, die Lebendigkeit, die Einzigartigkeit, die Anfangslosigkeit, die endlose Beständigkeit, die Unterschiedlichkeit zum Geschaffenen, die absolute Selbständigkeit, der grenzenlose Reichtum, die Allgnade, die vollkommene Weisheit, die unvorstellbare Erhabenheit, das Allwissen, der Wille, die Allmacht, das Sprechen, das Allhören, das Allsehen, etc.

Die Handlungsattribute (sifaatul-fi’l صفات الفعل)

Darunter versteht man sämtliche Attribute Allaahs, die mit Seinem Willen und Seiner Allmacht zusammenhängen, z. B.: die Zufriedenheit, Erweisung von Gnade, das Sterben-Lassen, das Beleben, etc.).

Die Unterschiede zwischen den beiden Kategorien beziehen sich auf die Anfangslosigkeit bzw. Erschaffenheit sowie auf die Folgen im Falle ihrer Negierung.
Nach ahlus-sunnah wal-dschamaa’ah sind die Wesensattributte genauso wie das Wesen Allaahs unerschaffen und damit anfangslos. In Bezug auf die Handlungsattribute vertreten die Aschaa’irah die Ansicht, dass diese erschaffen sind, da sie die Bewirkung von Erschaffenem bedeuten und von den Attributen der Allmacht und des Willen Allaahs abhängen. Die Maaturiidiyyah subsummiert dagegen die Handlungsattribute unter einem Attribut, das sie sifatut-takwiinصفة التكوين nennt und als anfangslos bezeichnet. Sie unterscheidet damit zwischen diesem Attribut und dem Erschaffenen, das sie bewirkt.
Man bemerkt, dass der Unterschied zwischen den beiden Schulen in Bezug auf das/die Handlungsattribut/e theoretischer Art ist und im Rahmen unterschiedlicher Definitionen liegt, da beide Schulen verneinen, dass Erschaffenes in Allaah (ta’aala) immanent sein kann.
Sollte man ein Wesensattribut negieren, bestätigt man damit dessen Gegenteil, was Zuschreibung von Mangelhaftigkeit Allaah (ta’aala) gegenüber bedeutet und zum Abfall vom Islam führt. Dies gilt nicht für die Handlungsattribute (z. B. ar-rahmah/Gnade gilt nicht für alle, genauso wie al-ghadab/Zorn).

Die Gelehrten verstehen beide o. g. Kategorien so, wie es Allaah (ta’aala) gebührt, d. h. ohne Vermenschlichung, Verbildlichung, Entstellung, Verleugnung, Annullierung, eigenmächtige Bestimmung der Eigenart dieser Attribute usw.
Imaam Asch-schaafi’iy 1 fasste dies mit folgenden Worten zusammen: “Ich habe den Iimaan an Allaah (ta’aala) verinnerlicht, und an das, was Allaah (ta’aala) hinabsandte, wie Allaah (ta’aala) es will. Und ich habe den Iimaan an den Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verinnerlicht, und an das, was der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) verkündete, wie er es wollte.”

 

Notes:

  1. Imaam Muhammad Ibnu-idriis Asch-schaafi’iy, (150/767 – 204/819), er lernte u. a. bei Imaam Maalik Bnu-anas. Nach ihm ist die Schaafi’itische Fiqh-Schule benannt.