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Stellung und Verpflichtetheit der Sunnah


Die Hadiithe haben prinzipiell eine Gemeinsamkeit mit dem Quraan, da beide al-wahy الوحي , d. h. der Übermittlung von Allaah (ta’aala) entstammen. Der wesentliche Unterschied 1 zwischen beiden, dem Quraan und den Hadiithen, liegt darin, dass der Quraan ein über den Engel Dschibriil wörtlich überlieferter Wahy ist, für dessen Formulierung und Inhalt weder Dschibriil (‘alaihis-salaam), noch der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) irgendwelche Verantwortung tragen. Ihre Aufgabe lag ausschließlich darin, ihn an die Menschen so weiterzugeben, wie sie ihn empfangen hatten. Die Formulierung der Hadiithe wird dagegen dem Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zugeschrieben. Für deren Inhalt trägt er jedoch nur dann keine Verantwortung, wenn die Hadiithe direkt al-wahy und nicht seinem idschtihaad, seiner eigenen Urteilsfindung, entstammten. Zu bemerken ist dabei, dass Allaah (ta’aala) jeden Seiner Gesandten, somit auch den Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) in Diin-Angelegenheiten vor Irrtum schützt.

Belege für die Verpflichtetheit der Sunnah

  • Der Iimaan an den Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) als den letzten Propheten und Gesandten:

فَ‍َٔامِنُواْ بِٱللَّهِ وَرَسُولِهِ ٱلنَّبِيِّ ٱلۡأُمِّيِّ ٱلَّذِي يُؤۡمِنُ بِٱللَّهِ وَكَلِمَٰتِهِۦ وَٱتَّبِعُوهُ لَعَلَّكُمۡ تَهۡتَدُونَ ١٥٨

So verinnerlicht den Iimaan an Allaah und an Seinen Gesandten, den lese- und schreibunkundigen Propheten, denjenigen, der den Iimaan an Allaah und an Seine Worte verinnerlicht. Folgt ihm, damit ihr Rechtleitung findet.” 2

  • Im Quraan gibt es zahlreiche Aayaat, die zum Befolgen der Sunnah verpflichten:

وَأَطِيعُواْ ٱللَّهَ وَأَطِيعُواْ ٱلرَّسُولَ وَٱحۡذَرُواْۚ

Gehorcht Allaah, gehorcht dem Gesandten und nehmt euch in Acht! 3

مَّن يُطِعِ ٱلرَّسُولَ فَقَدۡ أَطَاعَ ٱللَّهَۖ

Wer dem Gesandten gehorcht, der hat bereits Allaah gehorcht. 4

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ أَطِيعُواْ ٱللَّهَ وَأَطِيعُواْ ٱلرَّسُولَ وَأُوْلِي ٱلۡأَمۡرِ مِنكُمۡۖ فَإِن تَنَٰزَعۡتُمۡ فِي شَيۡءٖ فَرُدُّوهُ إِلَى ٱللَّهِ وَٱلرَّسُولِ إِن كُنتُمۡ تُؤۡمِنُونَ بِٱللَّهِ وَٱلۡيَوۡمِ ٱلۡأٓخِرِۚ ذَٰلِكَ خَيۡرٞ وَأَحۡسَنُ تَأۡوِيلًا ٥٩

Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Gehorcht Allaah und gehorcht dem Gesandten und den Verantwortlichen unter euch. Wenn ihr euch über eine Angelegenheit streitet, dann legt sie Allaah und seinem Gesandten vor, solltet ihr den Iimaan an Allaah und an den Jüngsten Tag verinnerlicht haben. Dies ist besser und hat einen besseren Abschluss. 5

وَمَآ ءَاتَىٰكُمُ ٱلرَّسُولُ فَخُذُوهُ وَمَا نَهَىٰكُمۡ عَنۡهُ فَٱنتَهُواْۚ

Was der Gesandte euch gab, so nehmt es! Und was er euch verbot, so lasst davon ab! 6

Ÿفَلَا وَرَبِّكَ لَا يُؤۡمِنُونَ حَتَّىٰ يُحَكِّمُوكَ فِيمَا شَجَرَ بَيۡنَهُمۡ ثُمَّ لَا يَجِدُواْ فِيٓ أَنفُسِهِمۡ حَرَجٗا مِّمَّا قَضَيۡتَ وَيُسَلِّمُواْ تَسۡلِيمٗا ٦٥

Nein, bei deinem Herrn! Sie werden den Iimaan nicht verinnerlichen, bis sie dich über das richten lassen, was zwischen ihnen strittig ist, und dann innerlich keine Abneigung dem gegenüber empfinden, was du entschieden hast, und sich deiner (Entscheidung) widerspruchslos fügen. 7

  • In der Sunnah selbst wird diese Verpflichtung zur Beachtung der Sunnah wiederholt bestätigt. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

تَرَكْتُ فِيكُمْ أَمْرَيْنِ لَنْ تَضِلُّوا مَا تَمَسَّكْتُمْ بِهِمَا كِتَابَ اللَّهِ وَسُنَّةَ نَبِيِّهِ .

“Ich hinterlasse euch zwei Dinge, ihr werdet nicht irregehen, solange ihr euch daran haltet: Allaahs Schrift und die Sunnah Seines Propheten.” (Maalik)

أَلَا إِنِّي أُوتِيتُ الْكِتَابَ وَمِثْلَهُ مَعَهُ .

“Mir wurde zuteil die Schrift (Allaahs) und Ihresgleichen mit ihr. (A)

(..) فَعَلَيْكُمْ بِسُنَّتِي وَسُنَّةِ الْخُلَفَاءِ الْمَهْدِيِّينَ الرَّاشِدِينَ تَمَسَّكُوا بِهَا .

“(…) So folgt meiner Sunnah und der Sunnah der rechtgeleiteten Nachfolger (Chaliifah) nach mir. Haltet euch daran fest!” (A)

يُوشِكُ الرَّجُلُ مُتَّكِئًا عَلَى أَرِيكَتِهِ يُحَدَّثُ بِحَدِيثٍ مِنْ حَدِيثِي فَيَقُولُ بَيْنَنَا وَبَيْنَكُمْ كِتَابُ اللَّهِ عَزَّ وَجَلَّ مَا وَجَدْنَا فِيهِ مِنْ حَلَالٍ اسْتَحْلَلْنَاهُ وَمَا وَجَدْنَا فِيهِ مِنْ حَرَامٍ حَرَّمْنَاهُ أَلَّا وَإِنَّ مَا حَرَّمَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّه عَلَيْهِ وَسَلَّمَ مِثْلُ مَا حَرَّمَ اللَّهُ .

“Bald wird es einen Mann geben, der sich an seiner Lehne anlehnen wird. Wenn ihm ein Hadiith von meinen Hadiithen erzählt wird, so wird er sagen: ‚Unter uns und euch urteilt die Schrift Allaahs (‘az-za wa dschall: Des Erhabenen und Majestätischen), was wir darin erlaubt finden, erklären wir für erlaubt, und was wir darin verboten finden, erklären wir für verboten.’ Doch, was Allaahs Gesandter (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) für verboten erklärt, gleicht dem, was Allaah für verboten erklärt.” (I)

  • Durch den idschmaa’ ist die Ummah verpflichtet, die Sunnah zu befolgen, da sie nur verkündet, was Allaah (ta’aala) ihm geboten hat:

وَإِذَا لَمۡ تَأۡتِهِم بِ‍َٔايَةٖ قَالُواْ لَوۡلَا ٱجۡتَبَيۡتَهَاۚ قُلۡ إِنَّمَآ أَتَّبِعُ مَا يُوحَىٰٓ إِلَيَّ مِن رَّبِّيۚ هَ

Als du ihnen keine Quraan-Einheit übermittelt hast, sagten sie: “Würdest du sie doch zusammenstellen.” Sag: ‚Ich folge nur dem, was mir von meinem Herrn an Mitteilung zuteil wird.’ 8

Stellung der Sunnah im Vergleich zum Quraan

Zur Zeit des Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gab es als Quellen für die Scharii’ah ausschließlich den Quraan und die Sunnah.
Die Scharii’ah-Gebote wurden im Quraan meistens allgemein formuliert, so dass die Sunnah das Allgemeinformulierte erläutert (tafsiir تفسير), konkretisiert und einschränkt (tachsiis تخصيص), ergänzt oder detailliert erklärt.

Beispiele:

  • Der Quraan fordert in zahlreichen Aayaat zum rituellen Gebet auf, ohne alle Gebetszeiten, -modalitäten und -formen zu erläutern. Diese Erkenntnisse liefert die Sunnah.
  • Verbot des Verzehrs von Esel- und von Raubtierfleisch, etc.

 

So kann man die Sunnah im Vergleich zum Quraan wie folgt einteilen:

– Sunnah, die den Quraan bestätigt, wie Bestätigung des Riba-Verbots (Geldzinsverbot) und der rituellen Pflichtgebete, etc.

– Sunnah, die den Quraan erläutert, wie die Festlegung der Gebetszeiten und -modalitäten, etc.

– Sunnah, die neue im Quraan nicht thematisierte Scharii’ah-Normen erlässt, wie die Zakaah für Handelswaren und das Verbot von Eselfleisch.

Notes:

  1. Weitere Unterschiede zwischen Quraan und Sunnah in den Bänden 8 und 9 der Islamologischen Enzyklopädie
  2. Quraan (7:158)
  3. Quraan (5:92)
  4. Quraan (4:80)
  5. Quraan (4:59)
  6. Quraan (59:7)
  7. Quraan (4:65)
  8. Quraan (7:203)