Frage:
Ist es mir erlaubt, meine Räumlichkeiten an Dritte zu vermieten, welche in diesen Räumlichkeiten Alkohol konsumieren bzw. verkaufen werden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Menschen.
Ein Muslim kooperiert nur im Guten und deshalb vermietet er nicht an Dritte, wenn diese beabsichtigen, in den Räumlichkeiten Alkohol konsumieren bzw. verkaufen, insbesondere wenn man als Vermieter genügend Möglichkeiten hat, die Räumlichkeiten an Personen zu vermieten, die keinen Alkohol konsumieren bzw. verkaufen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com