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Eine Frau wurde von ihrem Waliy bzw. ihrer Familie dazu gezwungen, den Mann zu heiraten, mit dem sie außerehelichen Geschlechtsverkehr hatte. Ist solch eine Ehe gültig?


Frage:
Eine Frau wurde von ihrem Waliy bzw. ihrer Familie dazu gezwungen, den Mann zu heiraten, mit dem sie außerehelichen Geschlechtsverkehr hatte. Ist solch eine Ehe gültig?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Eine Ehe, die unter Zwang abgeschlossen wurde, ist nicht gültig.

Beide Ehepartner müssen der Eheschließung freiwillig und ohne Zwang zustimmen und dies dem Vertragspartner bekunden.

عَنْ خَنْسَاءَ بِنْتِ خِذَامٍ الْأَنْصَارِيَّةِ ‏‏أَنَّ أَبَاهَا زَوَّجَهَا‏ ‏وَهْيَ ثَيِّبٌ فَكَرِهَتْ ذَلِكَ فَأَتَتْ رَسُولَ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏فَرَدَّ نِكَاحَهُ

Chansaa Bintu-chidhaam Al-ansaariyah berichtete, dass ihr Vater sie verheiratete, nachdem sie schon einmal verheiratet gewesen war. Sie lehnte dies jedoch ab. Dann beschwerte sie sich beim Gesandten ALLAAHs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), daraufhin erklärte er die Ehe für nichtig.” (Al-buchaariy)

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com