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Jemand hat einen Eid abgegeben, ein Tier zu schlachten und zu spenden, wenn sein Kind gesund zur Welt kommt. Ist dieser Eid gültig? Muss dieser Eid eingehalten werden oder kann man davon mit einer Kaffaarah zurücktreten?


Frage:
Jemand hat einen Eid abgegeben, ein Tier zu schlachten und zu spenden, wenn sein Kind gesund zur Welt kommt. Ist dieser Eid gültig? Muss dieser Eid eingehalten werden oder kann man davon mit einer Kaffaarah zurücktreten?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Dies gilt als Gelübde und muss beim Vermögen eingehalten werden.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com