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Ist es Geschiedenen erlaubt einander zu besuchen, im Rahmen der Beziehungspflege zum gemeinsamen Kind?


Frage:
Ist es Geschiedenen erlaubt einander zu besuchen, im Rahmen der Beziehungspflege zum gemeinsamen Kind?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Im Rahmen der Beziehungspflege zum gemeinsamen Kind ist es den Geschiedenen erlaubt, sich gegenseitig zu besuchen, natürlich unter Einhaltung der islamischen Gebote (nicht alleine sein, keine Berührung, etc.).

Mehr Informationen diesbezüglich, findest du unter dem folgenden Link auf unserer Internetseite www.islam-wissen.com oder im Band 5 der Islamologischen Enzyklopädie:

https://www.islam-wissen.com/publikationen/islamologische-enzyklopaedie/gebote-der-bekleidung-ernaehrung-und-personenstandsangelegenheiten/die-sorgepflicht-al-hadaanah-%d8%a7%d9%84%d8%ad%d8%b6%d8%a7%d9%86%d8%a9/

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com