Frage:
Darf ich als Muslim von meinem nicht-muslimischen Vater erben?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Man kann immer über das Testament vom nicht-muslimischen Vater erben.
Bemerkung:
Die Scharii’ah hat das Vererben unter Muslimen und Nicht-Muslimen nicht per se verboten, sondern nur einen Weg des Beerbens über die Pflichtanteile versperrt, andere Wege jedoch offen gelassen. So hat der Islam zwar keine Erbpflichtanteile für Nicht-Muslime im Vermögen der Muslime und umgekehrt vorgesehen, aber das testamentarische Vererben zwischen Muslimen und Nicht-Muslimen nicht verboten. So kann z. B. eine nicht-muslimische Ehefrau von ihrem muslimischen Ehemann islam-konform per Testament bis zu einem Drittel seiner Hinterlassenschaft erben. Außerdem besteht immer die Möglichkeit einer Schenkung zu Lebzeiten.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com