Frage:
Ist es erlaubt, eine Person zu heiraten, die einer anderen Fiqh-Schule als die eigene folgt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Es ist erlaubt, eine Person zu heiraten, die einer anderen Fiqh-Schule als die eigene folgt.
Bemerkung:
Wer nicht selbst dazu in der Lage ist, die Gebote direkt aus den Scharii’ah-Belegen abzuleiten, soll sich einer bekannten Fiqh-Schule anschließen. Man darf diese Fiqh-Schule auch wechseln, wenn man eine andere Fiqh-Schule für kompetenter erachtet.
In bestimmten Einzelfragen kann man auch andere Fiqh-Schulen befolgen, mit der Bedingung, dass man nicht ausschließlich nach den Ausnahmeregelungen sucht, sonst wird man als Frevler bzw. Missetäter (Faasiq) angesehen.
Rituelle Handlungen wie die rituelle Gebetwaschung, das rituelle Gebet, das rituelle Fasten, etc., soll man komplett nach einer Fiqh-Schule vollziehen und einhalten, um nicht in Widersprüche zu geraten.
Hadiithe, bei deren Tradierungsketten der Gefährte des Gesandten fehlt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com