Frage:
Gemäß dem Quraan, kann niemand für eine andere Person Fürsprache einlegen. Ist es aufgrund dessen nicht erlaubt, zu einer anderen Person zu sagen: “Bitte spreche ein Bittgebet für mich.”?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Es ist erlaubt, zu einer anderen Person zu sagen: “Bitte spreche ein Bittgebet für mich.” Es gibt keine Aayah, noch eine authentische und makellose Überlieferung, die dies verbietet.
Dass niemand Fürsprache für eine andere Person ohne ALLAAHs Erlaubnis einlegen kann, bezieht sich auf das Fürsprechen für eine andere Person am Jüngsten Tag des Gerichts.
Wenn alle Geschöpfe versammelt sind, werden die Menschen zu den Gesandten ALLAAHs eilen und sie um Fürsprache bei ALLAAH (ta’aala) bitten, sie zu begnadigen. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) hat eine Fürbitte für alle Menschen und eine Spezielle für die Muslime.
Auch der Quraan, manche Gelehrte und die Schuhadaa’ (Singular Schahiid) werden laut der Sunnah Fürbitten einlegen dürfen:
يَعۡلَمُ مَا بَيۡنَ أَيۡدِيهِمۡ وَمَا خَلۡفَهُمۡ وَلَا يَشۡفَعُونَ إِلَّا لِمَنِ ٱرۡتَضَىٰ وَهُم مِّنۡ خَشۡيَتِهِۦ مُشۡفِقُونَ ٢٨
ER kennt das, was vor ihnen und hinter ihnen ist. Sie legen keine Fürbitte ein außer für denjenigen, dem ER Wohlgefallen erwies, und sie zittern aus Ehrfurcht vor IHM. (Quraan 21:28)
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com