Frage:
Ich darf auf der Toilette nicht den Namen ALLAAHs in den Mund nehmen. Nun ist es so, dass in einer kleinen Wohnung das Waschbecken, in dem ich Wudu nehme, ca. einen Meter von der Toilette entfernt ist. Genauso auch die Dusche. Es gehört ja nun zur Sunnah während der beiden rituellen Waschungen beispielsweise “Bismillaah” zu sagen. Wie verfahre ich da?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Diese Einschränkung gilt für Toiletten, wie sie früher waren, d. h. ein Ort ausschließlich für Verrichten der Notdurft, wobei die Exkremente (Nadschaasah) in der Grube vorort blieben. Deshalb gehört es sich nicht an solchen Orten den Namen ALLAAHs zu erwähnen. Dagegen unterliegen moderne Toiletten, die an die Kanalisation angeschlossen sind, dieser Einschränkung nur während der Verrichtung der Notdurft. Vor- und nachher sind sie bei üblicher Hygiene rituell reine Orte ohne Exkremente/Nadschaasah. Deshalb kann man in modernen Bädern Wuduu’ und Ghusl mit allen Sunnah-Handlungen vollziehen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com