Frage:
Darf die Ehefrau den Nachnamen des Bräutigams annehmen?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Einem Muslim ist es nicht gestattet, sich zu einer Person zugehörig zu erklären, außer zum leiblichen Vater.
Diese Regelung basiert auf der folgenden Aayah:
ٱدۡعُوهُمۡ لِأٓبَآئِهِمۡ هُوَ أَقۡسَطُ عِندَ ٱللَّهِۚ
“Nennt sie nach ihren leiblichen Vätern! Dies ist gerechter vor ALLAAH.” (Quraan 33:5)
Demnach ist der Ehefrau nicht erlaubt, den Nachnamen des Ehemannes anzunehmen, noch einen Doppelnamen zu haben.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com