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Erlischt die Zakaah-Pflicht mit dem Tode und muss die Zakaah nachträglich gezahlt werden?


Frage:
Erlischt die Zakaah-Pflicht mit dem Tode und muss die Zakaah nachträglich gezahlt werden?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Da die Zakaah-Pflicht mit dem Tode nicht erlischt, wird die Zakaah von der Erbmasse gezahlt und zwar vor der Verteilung an die Erben.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com