.
.

.

Übliche Riba-Praxis vor dem Islam


Vor dem Islam kannten die Araber die beiden o. g. Riba-Typen, die der Islam später verboten hat.

Im Folgenden werden zwei Belege zitiert, aus denen diese beiden Riba-Typen abgeleitet werden können:

عَنْ ‏زَيْدِ بْنِ أَسْلَمَ ‏أَنَّهُ قَالَ كَانَ الرِّبَا فِي الْجَاهِلِيَّةِ أَنْ يَكُونَ لِلرَّجُلِ عَلَى الرَّجُلِ الْحَقُّ إِلَى أَجَلٍ فَإِذَا حَلَّ الْأَجَلُ قَالَ أَتَقْضِي أَمْ تُرْبِي فَإِنْ قَضَى أَخَذَ وَإِلَّا زَادَهُ فِي حَقِّهِ وَأَخَّرَ عَنْهُ فِي الْأَجَلِ.

Über Zaid Bnu-aslam wird tradiert, dass er sagte: “Ar-riba in der vorislamischen Zeit war so, dass wenn jemand jemandem etwas bis zu einer Frist geliehen hatte und die Frist abgelaufen war, ihm sagte: “Begleichst du (die Schuld) oder zahlst du Riba?” Wenn dieser zahlte, nahm der Gläubiger es an, sonst berechnete er für ihn (den Gläubiger) einen Aufschlag und verlängerte damit die Zahlungsfrist.” (Maalik und Al-baihaqiy)

عَنْ أَبِي سَعِيدٍ الْخُدْرِيِّ وَأَبِي هُرَيْرَةَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا‏ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ اسْتَعْمَلَ رَجُلًا عَلَى خَيْبَرَ فَجَاءَهُمْ بِتَمْرٍ جَنِيبٍ فَقَالَ أَكُلُّ تَمْرِ خَيْبَرَ هَكَذَا فَقَالَ إِنَّا لَنَأْخُذُ الصَّاعَ ‏ ‏مِنْ هَذَا بِالصَّاعَيْنِ وَالصَّاعَيْنِ بِالثَّلَاثَةِ فَقَالَ لَا تَفْعَلْ بِعْ الْجَمْعَ بِالدَّرَاهِمِ ثُمَّ ابْتَعْ بِالدَّرَاهِمِ جَنِيبًا.

Über Abu-sa’iid Al-chudriy und Abu-hurairah (radial-laahu ‘anhuma) wurde tradiert, dass der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) einen Mann zum Verwalter von Chaibar ernannte. Eines Tages kam er (nach Al-madiinah) und brachte Dschaniib-Datteln. Daraufhin fragte ihn der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Sind alle Datteln in Chaibar wie diese?” Er erwiderte: “Nein! Wir tauschen ein Saa’ (ca. vier Handvoll) dieser Datteln gegen zwei und drei Saa’ unserer Früchte!” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Nein, tue es nicht! Verkaufe die Datteln gegen Dirhams, dann kaufe mit den Dirhams die Dschaniib-Datteln.” (B, M, N, AH, Maalik)