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Verschiedene Punkte zum rituellen Gebet


Folgende Punkte werden in diesem Abschnitt behandelt:

  • Das rituelle Gemeinschaftsgebet
  • Das rituelle Reisegebet
  • Das Zusammenlegen von zwei rituellen Pflichtgebeten
  • Das rituelle Gebet des Kranken
  • Das Nachholen von versäumten rituellen Gebeten
  • Die rituelle Niederwerfung für das Versehen
  • Die rituelle Niederwerfung bei der Quraan-Rezitation
  • Die Moschee

Das rituelle Gemeinschaftsgebet (salaatul-dschamaa’ah صلاة الجماعة)

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

صَلَاةُ الْجَمَاعَةِ أَفْضَلُ مِنْ صَلَاةِ الْفَذِّ بِسَبْعٍ وَعِشْرِينَ دَرَجَةً.

“Das Verrichten des rituellen Gebets in Gemeinschaft ist 27 Mal besser als das rituelle Gebet des Einzelnen.” (B, M)

Einstufung des rituellen Gebets in Gemeinschaft

  • Nach Imaam Abu-haniifah ist es Sunnah-muakkadah.
    Seine Beachtung wird belohnt und seine Unterlassung nicht geahndet. Dennoch darf man das rituelle Gebet in Gemeinschaft nicht grundlos unterlassen.
  • Imaam Ahmad betrachtet es als “Fardu-‘ain فرض عين“, d. h. als individuelle Pflicht für jeden einzelnen Muslim.

أَتَى النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏رَجُلٌ أَعْمَى فَقَالَ يَا رَسُولَ اللَّهِ إِنَّهُ لَيْسَ لِي ‏قَائِدٌ يَقُودُنِي إِلَى الْمَسْجِدِ فَسَأَلَ رَسُولَ اللَّهِ ‏ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏أَنْ يُرَخِّصَ لَهُ فَيُصَلِّيَ فِي بَيْتِهِ فَرَخَّصَ لَهُ فَلَمَّا وَلَّى دَعَاهُ فَقَالَ ‏هَلْ تَسْمَعُ النِّدَاءَ بِالصَّلَاةِ قَالَ نَعَمْ قَالَ فَأَجِبْ.

“Ein blinder Mann kam zum Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und sagte: “Gesandter Allaahs! Ich habe keinen Führer, der mich in die Moschee bringt.” Er bat den Gesandten Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) um Erlaubnis, Zuhause zu beten. Er entsprach zuerst seinem Wunsch. Als dieser aber gehen wollte, rief er ihn und fragte: “Hörst du den Ruf zum Gebet?” Er antwortete: “Ja!”, dann sagte er: “Dann folge (dem Ruf zum Gebet)!” (M)

  • Die meisten anderen Gelehrten betrachten es als Fardu-kifaayah-Handlung فرض كفاية, deren Beachtung eine Pflicht der ganzen Gemeinde ist. Wenn wenige Muslime dieser Pflicht nachgehen, ist sie erfüllt, sonst sündigt die ganze Gemeinde.

Bestimmungen des Gemeinschaftsgebets

  • Gemäß der Sunnah findet das rituelle Gebet in Gemeinschaft in der Moschee statt.
  • Frauen steht es frei, das Gemeinschaftsgebet in der Moschee zu verrichten. Entsprechend der Sunnah verrichten Frauen ihre täglichen Gebete zu Hause.
  • Gemeinschaftsgebet der Frauen
    Die Frau, die ein Gemeinschaftsgebet von Frauen als Imaam leitet, steht nach Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad in der Mitte der ersten Reihe. Nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Maalik ist es erlaubt aber nicht gern gesehen (makruuh), dass eine Frau das rituelle Gebet leitet. Für den weiblichen Imaam gelten die gleichen Bedingungen wie für den männlichen Imaam (s. u.).
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, auch versäumte rituelle Gebete in der Gemeinschaft nachzuholen.
  • Eine Gemeinschaft wird bereits von zwei Personen gebildet. Dabei übernimmt eine von beiden die Leitung als Imaam.
  • Der Imaam muss neben der Beherrschung der Quraan-Rezitation auch männlicher Muslim, geschlechtsreif, geistig zurechnungsfähig und frei von Krankheiten sein, die seine rituelle Waschung beeinträchtigen können (z. B. krankhafter Harnfluss).
  • Ist beim Gemeinschaftsgebet außerhalb der Moschee kein Hausherr oder eine Person, die der Gemeinde vorsteht anwesend, leitet derjenige das rituelle Gebet, der am besten den Quraan rezitieren kann. Besteht in dieser Hinsicht kein Unterschied zwischen den Anwesenden, so wird zunächst der Frömmere und dann der Ältere bevorzugt.
  • Beim Gemeinschaftsgebet mit zwei Personen steht derjenige, der dem Imaam folgt, an dessen rechter Seite. Bei mehr als zwei Personen stehen diese hinter dem Imaam und bilden eine eigene Reihe. Sind beide Geschlechter vertreten, stehen die Reihen der Männer vor denen der Frauen und dazwischen die Reihen der Kinder.
  • Der Imaam soll bei der Länge der Quraan-Rezitation auf die schwächsten Teilnehmer Rücksicht nehmen. Das rituelle Gebet darf für keinen Beteiligten zur Last werden.
  • Die Gebetsabsicht des Mitbetenden (al-ma’muum المأموم) muss der Absicht des Imaam entsprechen.

 

Beispiele:

  • Der Ma’muum darf nicht die Absicht für ein rituelles Sunnah-Gebet fassen, wenn der Imaam ein rituelles Pflichtgebet begann oder umgekehrt. Imaam Asch-schaafi’iy sieht von dieser Bedingung ab.
  • Der Ma’muum darf nicht die Absicht für ein anderes rituelles Pflichtgebet fassen, als der Imaam beabsichtigt. Imaam Asch-schaafi’iy lässt diesen Fall zu.
  • Es ist verboten, dass der Ma’muum dem Imaam bei den Handlungen des Gebets vorauseilt. Es ist unerwünscht (makruuh), dass er seine Gebetshandlungen zeitgleich mit dem Imaam vollzieht. Es ist eine Sunnah-Handlung, dass er wartet, bis der Imaam eine Gebetshandlung komplett vollzogen hat, bevor er ihm darin folgt.
  • Betet jemand einzeln und trifft danach auf ein Gemeinschaftsgebet, so ist es eine Sunnah-Handlung, das rituelle Gebet zu wiederholen. Dieses Gebet wird für ihn als rituelles Sunnah-Gebet angerechnet.
  • Muss der Ma’muum das Gemeinschaftsgebet verlassen (z. B. bei Vorliegen eines zwingenden Grundes), darf er das rituelle Gebet alleine zu Ende verrichten.
  • Die Beteiligung an einem Gemeinschaftsgebet, das durch Fernsehen oder Rundfunk übertragen wird, ist nicht zulässig, da der Ma’muum und der Imaam sich am selben Ort befinden müssen.
  • Muss der Imaam das Gemeinschaftsgebet verlassen, bevor er es beendet hat, tritt ein Ma’muum nach vorne, um das Gemeinschaftsgebet bis zum Ende zu leiten.
  • Es ist unerwünscht, als Imaam eine Gruppe im rituellen Gebet zu leiten, wenn die Gruppe diese Person ablehnt oder nicht mag.
  • Kommt man verspätet zum Gemeinschaftsgebet und die letzte Reihe ist komplett, darf man nicht alleine hinter den Reihen stehen. Man zieht jemanden aus der letzten Reihe ein Stück nach hinten, um eine neue letzte Reihe zu bilden.
    Männer und Frauen bilden auf keinen Fall gemischte Reihen. Eine Frau darf alleine hinter den Reihen der Männer stehen.
  • Kommt man verspätet zum Gemeinschaftsgebet, nachdem das Gebet bereits begonnen hat, so gilt eine Rak’ah als durchgeführt, wenn man mit dem Imaam die Verbeugung/Rukuu’ dieser Rak’ah erreicht hat, auch wenn man bei der Quraan-Rezitation im Stehen nicht anwesend war. Die Rak’ah gilt als nicht durchgeführt, wenn man sich dem Imaam erst anschließt, nachdem sich dieser von der Verbeugung/ Rukuu’ erhoben hat.
  • Wenn man verspätet zum Gemeinschaftsgebet kommt, holt man die ihm entgangenen Rak’ah nach.

 

Beispiel:

(Bemerkung: die Zahlenangaben in den Klammern bezeichnen die Rak’ah des Nachzüglers).
Man kommt verspätet zum Abend-Gebet und kann mit dem Imaam nur die letzte Rak’ah (1. Rak’ah) vollziehen.
Man holt die fehlenden zwei Rak’ah folgendermaßen nach:
Wenn der Imaam das Gebet durch den Salaam-Gruß beendet, vollzieht man keinen Salaam-Gruß, sondern steht auf und vollzieht eine Rak’ah (2. Rak’ah). Direkt anschließend an diese Rak’ah vollzieht man den ersten Taschah-hud. Man steht auf und verrichtet eine weitere Rak’ah (3. Rak’ah). Direkt anschließend vollzieht man den letzten Taschah-hud (der Taschah-hud, den man mit dem Imaam durchgeführt hat, zählt nicht) und beendet das Gebet.
Auf diese Weise vollendet man die vorgeschriebenen drei Rak’ah.

  • Die Teilnahme am Gemeinschaftsgebet ist nicht Pflicht bei schlechten Witterungsverhältnissen (große Kälte, starker Regen, Sturm usw.), bei Krankheit, bei Altersschwäche oder aus anderen zwingenden Gründen.

 

Das rituelle Reisegebet (salaatul-musaafir صلاة المسافر)

وَإِذَا ضَرَبۡتُمۡ فِي ٱلۡأَرۡضِ فَلَيۡسَ عَلَيۡكُمۡ جُنَاحٌ أَن تَقۡصُرُواْ مِنَ ٱلصَّلَوٰةِ إِنۡ خِفۡتُمۡ أَن يَفۡتِنَكُمُ ٱلَّذِينَ كَفَرُوٓاْۚ إِنَّ ٱلۡكَٰفِرِينَ كَانُواْ لَكُمۡ عَدُوّٗا مُّبِينٗا ١٠١

“Wenn ihr durch das Land umherzieht, ist es für euch keine Verfehlung, wenn ihr das rituelle Gebet verkürzt, wenn ihr fürchtet, dass diejenigen, die leugneten 1, euch der Versuchung 2 aussetzen. Gewiss, die Leugner 3 bleiben euch immer entschiedene Feinde.4

  • Ein Gefährte des Gesandten fragte den zweiten Chaliifah ‘Umar Bnul-chattaab (radial-laahu ‘anhu): “Wie können die Menschen das Gebet (auf der Reise) verkürzen, wo doch Allaah im Quraan ausdrücklich sagt:
    إِنْ خِفْتُمْ أَنْ يَفْتِنَكُمْ الَّذِينَ كَفَرُوا
    “wenn ihr fürchtet, dass diejenigen, die leugneten, euch der Versuchung aussetzen”?
    ‘Umar (radial-laahu ‘anhu) antwortete: “Ich war darüber auch erstaunt, bis ich den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) danach fragte, und er mir sagte: صَدَقَةٌ تَصَدَّقَ اللَّهُ بِهَا عَلَيْكُمْ فَاقْبَلُوا صَدَقَتَهُ “das ist eine Sadaqah (Spende), die Allaah an euch spendete, so nehmt Seine Sadaqah an!” (M, T, I, N, A)
  • Die Verkürzung des rituellen Gebets (al-qasr القصر) ist Sunnah-muakkadah für die Reisenden, nach Imaam Abu-haniifah eine Waadschib-Handlung. Reisende sind Personen, deren Reiseziel mehr als 80640 m (ca. 80,6 km) bzw. 88704 m (ca. 88,7 km) 5 vom ständigen Wohnort entfernt liegt.
    Nach Imaam Abu-haniifah sind Reisende nur solche, die sich mindestens drei Tage hintereinander auf Reise befinden. Eine andere Meinung berücksichtigt eine Entfernung vom Wohnort von mindestens 121 km.
  • Man darf das rituelle Gebet erst verkürzen, wenn man vor dem Anbruch der Reise die Zurücklegung der Qasr-Entfernung beabsichtigt.
  • Die Verkürzung des rituellen Gebets beginnt, sobald man seinen ständigen Wohnort verlassen hat.
  • Die Verkürzung des rituellen Gebets darf am Zielort der Reise bis zu drei Tage nach Imaam Asch-schaafi’iy durchgeführt werden, wenn die Aufenthaltsdauer bekannt ist.
    Imaam Maalik und Imaam Asch-schaafi’iy zählen den Anreise- und den Abreise-Tag nicht zu den Qasr-Tagen.
    Nach Imaam Abu-haniifah gilt der Qasr in diesem Fall 14 volle Tage und nach Imaam Maalik und Imaam Ahmad 4 volle Tage mit 20 rituellen Pflichtgebeten.
    Die Verkürzung des rituellen Gebets darf am Zielort der Reise bis zur Abreise durchgeführt werden, wenn die Aufenthaltsdauer ungewiss ist.
  • Die Verkürzung des rituellen Gebets darf nicht mehr durchgeführt werden, sobald man an seinen ständigen Wohnort zurückgekehrt ist.
  • Die Verkürzung des rituellen Gebets ist nur erlaubt für folgende rituellen Pflichtgebete: Mittags-, Nachmittags- und Nachtgebet. Diese rituellen Gebete werden von vier auf zwei Rak’ah verkürzt.
    Die dazugehörigen rituellen Sunnah-Gebete sollen gemäß dem Vorbild des Gesandten auf Reisen nicht verrichtet werden, außer den Sunnah-Gebeten des Früh- und Witr-Gebets.
  • Die rituellen Pflichtgebete von Früh- und Abendgebet werden nicht gekürzt.
  • Reisende dürfen als Mitbetende hinter einem ansässigen Imaam beten und dabei das Gebet vollständig (ohne Verkürzung) verrichten.
  • Ein Reisender darf als Imaam das Gebet für ortsansässige Mitbetende leiten. Diese Mitbetenden müssen die fehlenden Rak’ah nach dem Salaam des reisenden Imaam nachholen.
  • Im Notfall darf man das rituelle Gebet in Fahrzeugen (Auto, Flugzeug, Schiff) verrichten. Man soll dabei nach Möglichkeit die Richtung der Ka’bah einhalten.

 

Das Zusammenlegen von zwei rituellen Pflichtgebeten (al-dscham’ الجمع)

Dscham’ut-taqdiim (جمع التقديم)

Darunter versteht man das Zusammenlegen und zeitliche Vorziehen zweier ritueller Gebete, d. h. das Verrichten des Mittags- und Nachmittagsgebets in der Zeit des Mittagsgebets bzw. das Verrichten des Abend- und Nachtgebets in der Zeit des Abendgebets.

Dscham’ut-ta’chiir (جمع التأخير)

Darunter versteht man das Zusammenlegen und zeitliche Verschieben zweier Gebete, d. h. das Verrichten des Mittags- und Nachmittagsgebets in der Zeit des Nachmittagsgebets bzw. das Verrichten des Abend- und Nachtgebets in der Zeit des Nachtgebets.

Ein Dscham’ zwischen Nachmittags- und Abendgebet bzw. Früh- und Nachtgebet ist nach allen Fiqh-Schulen verboten.

Erlaubnis zum Zusammenlegen von rituellen Pflichtgebeten

  • Während der Haddsch-Pilgerfahrt in ‘Arafaat in der Namirah-Moschee (dscham’ut-taqdiim zwischen Mittags- und Nachmittagsgebet) und in Muzdalifah (dscham’ut-tachiir zwischen Abend- und Nachtgebet), mit Verkürzung.
  • Auf Reisen:
    Reisende dürfen wahlweise dscham’ut-taqdiim oder dscham’ut-tachiir mit Verkürzung des rituellen Gebets durchführen. Anas (radial-laahu ‘anhu) berichtete:

كَانَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ إِذَا أَرَادَ أَنْ يَجْمَعَ بَيْنَ الصَّلَاتَيْنِ فِي السَّفَرِ أَخَّرَ الظُّهْرَ حَتَّى يَدْخُلَ أَوَّلُ وَقْتِ الْعَصْرِ ثُمَّ يَجْمَعُ بَيْنَهُمَا.

“Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) pflegte, wenn er auf Reisen zwei rituelle Gebete zusammenlegen wollte, das Mittagsgebet zu verschieben, bis die Zeit des Nachmittagsgebets anbricht, und dann beide zusammenzulegen.” (M)

‘Abdullaah Bnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhu) berichtete:

كَانَ رَسُولُ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَجْمَعُ بَيْنَ صَلَاةِ الظُّهْرِ وَالْعَصْرِ إِذَا كَانَ عَلَى ظَهْرِ سَيْرٍ وَيَجْمَعُ بَيْنَ الْمَغْرِبِ وَالْعِشَاءِ.

“Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) pflegte, das Mittags- und Nachmittagsgebet zusammenzulegen, wenn er auf Reisen war, sowie das Abend- und Nachtgebet.” (B)

  • Es ist besser kein Dscham’ zu vollziehen, wenn es keine Notwendigkeit oder Beschwerlichkeit gibt.
  • Nach Imaam Abu-haniifah darf Dscham’ nur während der Haddsch-Pilgerfahrt durchgeführt werden. Imaam Maalik erlaubt Dscham’ nicht auf Reisen mit dem Schiff.
  • In zwingenden Notfällen und bei Krankheit:
    Auch in nicht-islamischen Ländern kann Dscham’ vollzogen werden, wenn keinerlei Möglichkeit zum rechtzeitigen Verrichten des rituellen Gebets am Arbeitsplatz, Studienplatz usw. besteht. Voraussetzung ist hierfür, dass man sich ernsthaft bemüht hat, eine Möglichkeit zum Beten zu finden.
    In Ländern, in denen die Zeit des Nachtgebets sehr spät anbricht (z. B. in den nördlichen Breiten während des Sommers), darf man das Nachtgebet mit dem Abendgebet zusammenlegen, um Beschwerlichkeiten zu vermeiden.
  • Bei schlechten Witterungsverhältnissen kann Dscham’ beim Gemeinschaftsgebet in der Moschee durchgeführt werden.

Das rituelle Gebet des Kranken

‘Imraan Bnu-husain عِمْرَانَ بْنِ حُصَيْن (radial-laahu ‘anhu) sagte:

كَانَتْ بِي بَوَاسِيرُ فَسَأَلْتُ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ عَنْ الصَّلَاةِ فَقَالَ صَلِّ قَائِمًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَقَاعِدًا فَإِنْ لَمْ تَسْتَطِعْ فَعَلَى جَنْبٍ.

“Ich hatte Hämorrhoiden, dann fragte ich den Propheten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nach dem rituellen Gebet. Er sagte: “Verrichte es im Stehen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Sitzen, und wenn du es nicht vermagst, dann im Liegen.” (B)

Wenn man die Gebetshandlungen aus gesundheitlichen Gründen nicht oder nur eingeschränkt vollziehen kann, verrichtet man das rituelle Gebet trotzdem und vollzieht je nach Möglichkeit die Gebetshandlungen zumindest andeutungsweise (sitzend, liegend, mit den Augen oder in Gedanken).
Die Pflicht, das rituelle Gebet zu verrichten, besteht für alle Muslime, die noch geistig dazu in der Lage sind, d. h. solange diese die Gebetstexte sprechen oder denken können.

Das Nachholen von versäumten rituellen Gebeten (al-qadaa’ القضاء)

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ نَسِيَ صَلَاةً أَوْ نَامَ عَنْهَا فَلْيُصَلِّهَا إِذَا ذَكَرَهَا

“Wer ein Gebet vergisst oder verschläft, soll es nachbeten, sobald er sich daran erinnert.” (B, M, T, I, N, A, H)

  • Rituelle Gebete, die absichtlich unterlassen werden, müssen begleitet von Reue für diese Verfehlung vollständig nachgeholt werden.
  • Bei weniger als sechs versäumten rituellen Gebeten, werden diese entsprechend der zeitlichen Reihenfolge nachgeholt (z. B. erst das Mittagsgebet, dann das Nachmittgasgebet usw.).
    Diese Reihenfolge darf aufgrund von Gemeinschaftsgebeten unterbrochen werden. Danach verrichtet man aber die restlichen versäumten rituellen Gebete ordnungsgemäß zu Ende.
  • Rituelle Gebete, die während der Menstruation und des Wochenbetts nicht verrichtet wurden, werden nicht nachgeholt.
  • Geistig Kranke und Bewusstlose holen versäumte rituelle Gebete nicht nach, wenn dieser Zustand eine ganze Gebetszeit (nach Imaam Abu-haniifah für die Zeit von fünf rituellen Gebeten) andauert.
  • Wenn man die Anzahl der rituellen Gebete nicht kennt, die man versäumt hat, verrichtet man so viele rituelle Gebete als Nachholung, bis man der Überzeugung ist, dass man alle nachgeholt hat.
  • Wenn man sich nicht mehr erinnern kann, welches rituelle Gebet man versäumt hat, so muss man alle fünf rituellen Gebete nachholen.
  • Rituelle Sunnah-Gebete werden nicht nachgeholt, es sei denn, es handelt sich um die Sunnah-Gebete des Morgen- bzw. des Witr-Gebets. Diese rituellen Sunnah-Gebete sollen (bzw. dürfen) i. A. nicht nachgeholt werden in der Zeit: nach Verrichten des Morgengebets bis Sonnenaufgang, nach Verrichten des Nachmittagsgebets bis Sonnenuntergang, mit Beginn des Sonnenaufgangs bis zu seiner Vollständigkeit, kurz vor dem Beginn des Sonnenuntergangs bis zu seiner Vollständigkeit, und wenn der Imaam am Freitag mit der Predigt beginnt, es sei denn, man verrichtet die beiden Rak’ah zur Begrüßung der Moschee.

Die rituelle Niederwerfung für das Versehen (sudschuudus-sahu سجود السهو)

Diese rituelle Niederwerfung besteht aus zwei Niederwerfungen (sadschdah سجدة).
Begeht man im rituellen Gebet aus Versehen einen Fehler (Vernachlässigen einer Waadschib- bzw. Ab’aad-Handlung, Voranstellen bzw. Verschieben einer Pflichthandlung, Zweifel, etc.), kann man dies durch sudschuudus-sahu wiedergutmachen.

Beispiele für mögliche Fehler im rituellen Gebet

  • Der Betende macht Salaam vor Beendigung des Gebets.
    In diesem Fall wird das rituelle Gebet unmittelbar nach dem versehentlichen Beenden vervollständigt und Sudschuudus-sahu hinzugefügt.
  • Der Betende ist sich nicht sicher, wie viele Rak’ah er gebetet hat.
    In diesem Fall geht man von der geringeren Anzahl aus und vervollständigt dementsprechend das rituelle Gebet und fügt Sudschuudus-sahu hinzu.
  • Der Betende verrichtet mehr Rak’ah als die vorgeschriebene Anzahl.
    Sudschudu-s-sahu wird hinzugefügt.

  • Der Betende vergisst nach der zweiten Rak’ah das erste Sitzen und will gerade aufstehen. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten:
    • wenn man noch sitzt bzw. näher zu der Sitzstellung ist, bleibt man sitzen bzw. man geht in die Sitzstellung zurück.
    • wenn man bereits aufgestanden bzw. näher zum Aufstehen ist, bleibt man stehen bzw. man steht vollständig auf.Anschließend wird Sudschuudus-sahu durchgeführt.
  • Der Betende vergisst eine Sunnah- bzw. Hai-aat-Handlung.
    Sudschuudus-sahu wird nicht hinzugefügt.

 

Durchführung des Sudschuudus-sahu

Sudschuudus-sahu kann auf zwei Arten durchgeführt werden:

  • Vor dem Salaam
    Man rezitiert Taschah-hud, Assalawaatul-ibraahiimiy-yah und die anschließenden Bittgebete, dann sagt man al-laahu akbar und vollzieht gleich im Anschluss daran Sudschuudus-sahu und beendet das rituelle Gebet mit Salaam-Gruß.
  • Nach dem Salaam (nach Imaam Abu-haniifah)
  • Man rezitiert nur den Taschah-hud, dann gibt man den Salaam-Gruß nur nach rechts, sagt al-laahu akbar und vollzieht Sudschuudus-sahu. Anschließend rezitiert man noch einmal den Taschah-hud, die Assalawaatul-ibraahiimiy-yah, die verschiedenen Du’aa’ und beendet das rituelle Gebet mit Salaam-Gruß nach rechts und links.

 

Verschiedenes zu Sudschuudus-sahu

  • Wer trotz eines der o. g. Fehler absichtlich keinen Sudschuudus-sahu macht, wiederholt das rituelle Gebet.
  • Wer trotz eines Fehlers im rituellen Gebet den Sudschuudus-sahu vergisst und sich erst eine Weile nach Beendigung des rituellen Gebets daran erinnert, holt das rituelle Gebet nicht nach.
  • Wenn beim Gemeinschaftsgebet nur der Ma’muum (Mitbetende) Fehler macht, vollzieht er keinen Sudschuudus-sahu.
  • Wenn beim Gemeinschaftsgebet der Imaam einen Fehler macht, wird der Sudschuudus-sahu vom Imaam und der Gemeinde durchgeführt.
  • Wenn beim Gemeinschaftsgebet der Imaam einen Fehler macht und vergisst, den Sudschuudus-sahu durchzuführen, macht ihn ein Mitbetender darauf aufmerksam.
  • Wenn beim Gemeinschaftsgebet der Imaam einen Fehler macht und trotz Ermahnung Sudschuudus-sahu nicht vollzieht, so vollzieht der Ma’muum ihn alleine.

 Die rituelle Niederwerfung bei der Quraan-Rezitation (sudschuudut-tilaawah سجود التلاوة)

  • Diese Handlung besteht aus einer einzigen Sadschdah/Niederwerfung.
  • Sudschuudut-tilaawa ist nach Imaam Abu-haniifah Waadschib– und nach den anderen Gelehrten eine Sunnah-Handlung.
  • Wenn Muslime bestimmte Aayaat aus dem Quraan rezitieren oder deren Rezitation hören, in denen Allaah (ta’aala) Sudschuud erwähnt, sollen sie Sudschuudut-tilaawah durchführen. Diese sind:
    • Suurah Al-a’araf (7:206)
    • Suurah Ar-ra’d (13:15)
    • Suurah An-nahl (16:50)
    • Suurah Al-israa’ (17:107)
    • Suurah Maryam (19:58)
    • Suurah Al-haddsch (22:18)
    • Suurah Al-furqaan (25:60)
    • Suurah An-naml (27:25)
    • Suurah As-sadschdah (32:15)
    • Suurah Saad (38:24)
    • Suurah Fus-silat (41:37)
    • Suurah An-nadschm (53:62)
    • Suurah Al-inschiqaaq (84:21)
    • Suurah Al-‘alaq (96:19)
  • Die Aayaat von Sudschuudut-tilaawah sind in den meisten Quraan-Ausgaben mit dem Wort “sadschdah سجدة” am Rand gekennzeichnet.
  • Imaam Asch-schaafi’iy verrichtet bei Suurah Al-haddsch (22:77) Sudschuudut-tilaawah, und nach ihm annulliert das Verrichten von Sudschuudut-tilaawah in Suurah Saad (38:24) das rituelle Gebet, weil hier nur “sudschuudusch-schukr سجود الشكر, Sudschuud als Zeichen des Dankes” ist.

 

Voraussetzung zur Durchführung von Sudschuudut-tilaawah

  • Gültigkeit der rituellen Gebetswaschung;
  • Einnehmen der Richtung zur Ka’bah;
  • Bedeckung der ‘Aurah.

 

Durchführung von Sudschuudut-tilaawah

Man fasst die Absicht dazu und spricht “al-laahu akbar” und hebt die Hände in Höhe der Schultern, dann geht man direkt in die Sudschuud-Position, in der man verschiedene Bittgebete spricht (wie subhaana rab-biyal-a’la). Dann sagt man “al-laahu akbar” und hebt den Oberkörper.
Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) las bei diesem Sudschuud folgendes Du’aa’:

سَجَدَ وَجْهِي لِلَّذِي خَلَقَهُ وَشَقَّ سَمْعَهُ وَبَصَرَهُ بِحَوْلِهِ وَقُوَّتِهِ.

sadschada wadsch-hi lil-laadhi chalaqahu wa schaq-qa sam’ahu wa basarahu bihaulihi wa quw-watih.

“Mein Gesicht hat Sudschuud vor Dem vollzogen, Der es erschuf und ihm sein Gehör und sein Augenlicht gab, mit Seiner Macht und Seiner Kraft.” (A, T)

Wenn man die Bedingungen für die Durchführung dieses Sudschuud nicht erfüllt, weil man z. B. über keine rituelle Gebetswaschung verfügt oder die Qiblah nicht einnehmen kann, darf man statt der Sadschdah folgendes Du’aa’ lesen:

سُبْحَانَ اللَّهِ وَالْحَمْدُ لِلَّهِ وَلَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَاللَّهُ أَكْبَرُ وَلَا حَوْلَ وَلَا قُوَّةَ إِلَّا بِاللَّهِ الْعَلِيِّ الْعَظِيمِ.

subhaanal-laahi wal-hamdu lil-laah. wala ilaaha il-lal-laahu wal-laahu akbaru wala haula wala quw-wata il-la bil-laahil-‘aliy-yil- ‘adhiim.

“Gepriesen sei Allaah und alles Lob gebührt Allaah, und es gibt keinen Gott außer Allaah, und Allaah ist größer. Es gibt weder Macht noch Kraft außer bei Allaah, Dem Erhabenen, Dem Majestätischen.”

Die Moschee (al-masdschid المسجد)

Die Moschee wird im übertragenen Sinne auch als “baitul-laahبيت الله , Allaahs Haus” bezeichnet.
Wenn man die Moschee besucht, ist man sozusagen “Allaahs Gast”.
Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

‏مَنْ بَنَى مَسْجِدًا يَبْتَغِي بِهِ وَجْهَ اللَّهِ ‏بَنَى اللَّهُ لَهُ‏ ‏بَنَى اللَّهُ لَهُ بَيْتًا فِي الْجَنَّةِ.

“Wer eine Moschee für Allaah beabsichtigt baut, für den baut Allaah ein Haus im Paradies.” (M, T)

Verhaltensregeln für die Moschee

  • Man soll auf dem Weg zur Moschee folgendes Du’aa’ sprechen:

اللَّهُمَّ اجْعَلْ لِي فِي قَلْبِي نُورًا، وفِي بَصَرِي نُورًا، وَفِي سَمْعِي َنُورًا، وَعَنْ يَمِينِي َنُورًا، وَخَلْفِي َنُورًا، وَفِي عَصَبِي َنُورًا، وَفِي لَحْمِي َنُورًا، وَفِي دَمِي َنُورًا، وَفِي شَعْرِي نُورًا، وَبَشَرِي نُورًا.

al-laahum-madsch’al fi qalbi nuraan wa fi basari nuraan wa fi sam’i nuraan wa ‘an yamiini nuraan wa chalfi nuraan wa fi ‘asabi nuraan wa fi lahmi nuraan wa fi dami nuraan wa fi scha’ri nuraan wa bischri nura.

“Allaah! Bewirke in meinem Herzen Licht, in meiner Sehkraft Licht, in meinem Gehör Licht, zu meiner Rechten Licht, hinter mir Licht, in meinen Nerven Licht, in meinem Fleisch Licht, in meinem Blut Licht und in meinem Haar Licht und lasse meine Haut (wie) Licht scheinen.” (M)

  • Man soll die Moschee mit dem rechten Fuß zuerst betreten und sagen:

أَعُوذُ بِاللَّهِ الْعَظِيمِ وَبِوَجْهِهِ الْكَرِيمِ وَسُلْطَانِهِ الْقَدِيمِ مِنَ الشَّيْطَانِ الرَّجِيمِ. بِسْمِ اللَّه. اللَّهُمَّ صَلِّ عَلَى مُحَمَّد. اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِي ذُنُوبِي وَافْتَحْ لِي أَبْوَابَ رَحْمَتِكَ.

a’uudhu bil-laahil-‘adhiim wa biwadschihil-kariim wa sultaanihil-qadiim minasch-schaitaanir-radschiim. bismil-laah. al-laahum-ma sal-li ‘ala muham-mad. al-laahum-maghfir li dhunuubi, waftah li abwaaba rahmatik.

“Ich suche Zuflucht bei Allaah, Dem Erhabenen, bei Seinem gütigen Wesen und bei Seiner urewigen Macht vor dem verfluchten Satan. Mit dem Namen Allaahs (trete ich ein). Allaah! Gewähre Muhammad Deine Gnade. Allaah! Vergib mir meine Sünden und öffne mir die Tore Deiner Gnade.” (M)

  • Man soll, bevor man sich hinsetzt, zwei Rak’ah zur Begrüßung der Moschee (tahiyatul-masdschid تحية المسجد) verrichten. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا دَخَلَ أَحَدُكُمُ الْمَسْجِدَ فَلْيَرْكَعْ رَكْعَتَيْنِ قَبْلَ أَنْ يَجْلِسَ.

“Wenn einer von euch in die Moschee eintritt, so soll zwei Rak’ah verrichten, bevor er sitzt.” (B, M)

  • Man achtet in der Moschee auf Sauberkeit und rituelle Reinheit.
  • Man soll in der Moschee nicht schlafen, es sei denn, man praktiziert I’tikaaf oder man ist ein Reisender bzw. Fremder.
  • Kaufen und Verkaufen in der Moschee ist sehr verpönt.
    Nach Imaam Ahmad und Asch-schaafi’iy sind Kaufverträge in der Moschee haraam/verboten und nichtig.
  • Man soll vor dem Besuch der Moschee weder frischen Knoblauch noch frische Zwiebeln essen, um andere Betende durch den Geruch nicht zu stören.
  • Man soll in der Moschee nicht laut sprechen, auch der Quraan soll nicht zu laut rezitiert werden.
  • Man soll die Moschee so oft wie möglich besuchen und sich an ihren Aktivitäten beteiligen. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ غَدَا إِلَى الْمَسْجِدِ أَوْ رَاحَ أَعَدَّ اللَّهُ لَهُ فِي الْجَنَّةِ نُزُلًا كُلَّمَا غَدَا أَوْ رَاحَ.

“Für jeden, der zur Moschee geht oder (von der Moschee) zurückkommt, wird Allaah eine Unterkunft im Paradies vorbereiten, und zwar jedes Mal wenn er (zur Moschee) geht oder (von der Moschee) zurückkommt.” (B, M)

مَنْ تَطَهَّرَ فِي بَيْتِهِ، ثُمَّ مَشَى إِلَى بَيْتٍ مِنْ بُيُوتِ اللَّهِ، لِيَقْضِيَ فَرِيضَةً مِنْ فَرَائِضِ اللَّهِ، كَانَتْ خَطْوَتَاهُ إِحْدَاهُمَا تَحُطُّ خَطِيئَةً وَالْأُخْرَى تَرْفَعُ دَرَجَةً.

“Jeder, der in seinem Haus die rituelle Gebetswaschung vollzieht und dann zu einem Haus der Häuser Allaahs geht, um dort eine Pflicht der von Allaah gebotenen Pflichten zu verrichten, werden seine beiden Schritte dorthin so: der eine Schritt tilgt eine Sünde und der andere erhöht (ihn) eine Stufe (im Paradies).” (M)

  • Man soll in der Moschee nicht nach verlorenen Gegenständen laut fragen.

 

Notes:

  1. Ursprünglich: „Kufr betrieben“, siehe Glossar.
  2. Ursprünglich: „Fitnah“, siehe Glossar.
  3. Ursprünglich: „Kufr-Betreibende“, siehe Glossar.
  4. Quraan (4:101)
  5. Die Entfernung entspricht 4 Bariid, wobei ein Bariid vier Farsach entspricht, und ein Farsach ist 5544 m.