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Die Arten der rituellen Gebete


Das rituelle Gebet kann in zwei Hauptgruppen unterteilt werden:

Die rituellen Pflichtgebete

  • Die fünf täglichen rituellen Gebete
  • Das rituelle Freitagsgebet
  • Das rituelle Totengebet

Die rituellen Sunnah-Gebete bzw. freiwilligen Gebete

  • Das Witr-Gebet
  • Die rituellen Gebete vor und nach den Pflichtgebeten
  • Das Duha-Gebet
  • Das rituelle Gebet um die richtige Eingebung (Istichaarah)
  • Das rituelle Gebet bei Mond- bzw. Sonnenfinsternis
  • Das rituelle Gebet für die Bitte um Vergebung
  • Das rituelle Gebet um Regen
  • Das Taraawiih-Gebet
  • Das Tahaddschud-Gebet
  • Das ‘Iid- bzw. Festgebet

Die rituellen Pflicht-Gebete

Die fünf täglichen rituellen Gebete (al-faraaidul-chamsah الفرائض الخمسة)

  • Das rituelle Frühgebet (salaatul-fadschr صلاة الفجر bzw. salaatussubh صلاة الصبح)
    Es besteht aus zwei Rak’ah, in denen der Quraan hörbar rezitiert wird.
  • Das rituelle Mittagsgebet (salaatudhdhuhr صلاة الظهر)
    Es besteht aus vier Rak’ah, in denen der Quraan leise rezitiert wird.
  • Das rituelle Nachmittagsgebet (salaatul-‘asr صلاة العصر)
    Es besteht aus vier Rak’ah, in denen der Quraan leise rezitiert wird.
  • Das rituelle Abendgebet (salaatul-maghrib صلاة المغرب)
    Es besteht aus drei Rak’ah, in dessen beiden ersten Rak’ah der Quraan hörbar rezitiert wird.
  • Das rituelle Nachtgebet (salaatul-‘ischaa’ صلاة العشاء)
    Es besteht aus vier Rak’ah, in dessen beiden ersten Rak’ah der Quraan hörbar rezitiert wird.

Das rituelle Freitagsgebet (salaatul-dschumu’a صلاة الجمعة)

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا نُودِيَ لِلصَّلَوٰةِ مِن يَوۡمِ ٱلۡجُمُعَةِ فَٱسۡعَوۡاْ إِلَىٰ ذِكۡرِ ٱللَّهِ وَذَرُواْ ٱلۡبَيۡعَۚ ذَٰلِكُمۡ خَيۡرٞ لَّكُمۡ إِن كُنتُمۡ تَعۡلَمُونَ ٩

“Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn zum rituellen Freitagsgebet gerufen wird, dann strebt zum Gedenken Allaahs und lasst vom Geschäftsbetrieb ab. Das ist besser für euch, würdet ihr es wissen.” 1

Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ تَرَكَ ثَلَاثَ جُمَعٍ تَهَاوُنًا بِهَا طَبَعَ اللَّهُ عَلَى قَلْبِهِ.

“Wer dreimal das Freitagsgebet aus Geringschätzung ihm gegenüber unterlässt, dem versiegelt Allaah das Herz.” (A, N, H)

Das Freitagsgebet beginnt mit einer Predigt (alchutbah), besteht aus zwei Rak’ah und wird zur Zeit des Mittagsgebets verrichtet.

Teilnehmer am Freitagsgebet verrichten kein zusätzliches Mittagsgebet.

Die Verpflichtung zum rituellen Freitagsgebet

Das Freitagsgebet wird zur Pflicht für jeden Muslim, der männlich, zurechnungsfähig und geschlechtsreif ist, sich nicht auf Reisen befindet und in die Moschee kommen kann.

Das Freitagsgebet ist keine Pflicht für Frauen, Kinder, Reisende, Kranke und Pflegekräfte, die ihre Patienten nicht alleine lassen können, bei akuter Gefahr und schlechten Witterungsverhältnissen (Hagel, Sturm usw.).

Bedingungen für ein gültiges rituelles Freitagsgebet

  • Verrichtung in der Zeit des rituellen Mittagsgebets
    Das Freitagsgebet wird beim Versäumen der Zeit nicht nachgeholt.
    Nur die Hanbaliiten erlauben den Beginn des rituellen Gebets vor der Zeit des rituellen Mittagsgebets. Nach ihnen ist es möglich, bereits mit dem rituellen Gebet zu beginnen, wenn die Sonne ca. sechs Meter über dem Horizont steht (vergleiche mit der Zeit des ‘Iid-Gebets).
  • Die Gemeinschaft (al-dschama’ah الجماعة)
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

الْجُمُعَةُ حَقٌّ وَاجِبٌ عَلَى كُلِّ مُسْلِمٍ فِي جَمَاعَةٍ.

“Das rituelle Freitagsgebet ist eine Pflicht für jeden Muslim in Gemeinschaft.” (A)

Die Größe der Gemeinschaft wird verschieden definiert:

– Nach Imaam Abu-haniifah bilden drei Muslime, ohne den Imaam, eine Gemeinschaft.

– Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad betrachten erst eine Gruppe ab 40 Freitagsgebetspflichtigen als Gemeinschaft.

– Nach Imaam Maalik genügen bereits 12 freitagsgebetspflichtige Muslime ohne den Imaam.

  • Halten einer zweiteiligen Predigt (al-chutbah الخطبة) vor dem rituellen Freitagsgebet
  • Verrichtung des Gebets an besiedelten Orten
  • Leitung des Freitagsgebets als Imaam durch das politische Oberhaupt oder seinen Stellvertreter und seine Erlaubnis dazu. Dies gilt nur nach den Hanafiiten.
  • Der Imaam darf sich nicht auf Reisen befinden und muss auch persönlich die Predigt halten. Auch muss das Freitagsgebet in einer Moschee stattfinden, d. h. weder in Häusern, Wohnungen oder Geschäftsräumen. Diese Bedingung gilt nur nach den Maalikiiten.
  • Vermeidung mehrerer Freitagsgebete am gleichen Ort, es sei denn, die Gemeinde ist so groß, dass eine einzige Gemeinschaft sich nicht versammeln kann. Nach den Schafi’iiten ist es sicherer, das rituelle Mittagsgebet nach dem rituellen Freitagsgebet nachzuholen, falls man an einem Ort betete, wo mehrere rituelle Freitagsgebete stattfanden.

Die Freitagspredigt (al-chutbah الخطبة)

  • Sie ist ein Pflichtteil des Freitagsgebets.
  • Sie soll im Stehen abgehalten werden.
  • Sie muss vor dem Freitagsgebet und nach Beginn der Zeit des rituellen Mittagsgebetes stattfinden.
  • Sie besteht aus zwei Teilen. Zwischen dem ersten und zweiten Teil sitzt der Imaam für kurze Weile.
  • Zwischen der Chutbah und dem rituellen Gebet soll keine Pause eingelegt werden.
  • Die Predigt/Chutbah sollte in der Sprache gehalten werden, die von der Mehrheit der Anwesenden verstanden wird. Die Maalikiiten schreiben es vor, dass die Predigt nur auf Arabisch gehalten werden darf, sonst kommt kein rituelles Freitagsgebet zustande.

Pflichtteile der Freitagspredigt

  • Zumindest einmal muss “al-hamdulil-laah الحمد لله” ausgesprochen werden. Dies ist der einzige Pflichtteil der Predigt/Chutbah nach Imaam Abu-haniifah.
  • Ermahnung zur Ehrfurcht (Taqwa) und Warnung vor Verfehlungen. Dies ist der einzige Pflichtteil der Chutbah nach Imaam Maalik.
  • Das Bittgebet für den Gesandten in beiden Chutbah-Teilen

اللَّهُمَّ صَلِّ وَسَلِّم عَلَى سَيدِنَا مُحَمَّد.

al-laahum-ma sal-li wa sal-lim ‘ala say-yidina muhammad.

“Allaah, schenke dem Angesehensten unter uns Muhammad Deine Gnade und Deinen Frieden!”

  • Die Rezitation eines kurzen Teiles aus dem Quraan
  • Bittgebet (Du’a) für die Muslime

Verhaltensregeln für den Freitag

  • Es ist Sunnah, die Ganzkörperwaschung (Ghusl) durchzuführen.
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا جَاءَ أَحَدُكُمُ الْجُمُعَةَ فَلْيَغْتَسِلْ.

“Wenn einer von euch zum Freitagsgebet kommt, so soll er vorher die Ganzkörperwaschung (Ghusl) vollziehen.” (B, M)

  • Es ist Sunnah, die Nägel zu schneiden, die Zähne zu putzen, Kleider und Körper zu parfümieren und gute Kleider anzuziehen.
  • Es ist Sunnah, an diesem Tag viele Bittgebete zu sprechen und für den Gesandten die Gnade und den Frieden Allaahs zu erbitten. Man zitiert:al-laahum-ma sal-li wa sal-lim ‘ala say-yidina muhammad.
  • Es ist Sunnah, die 18. Suurah (Al-kah-f) zu rezitieren.
  • Es ist Sunnah, viel im Quraan zu lesen und an die Armen zu spenden.

Verhaltensregeln für das Gebet und für die Chutbah

  • Man soll auf dem Weg in die Moschee öfters Takbiir (Aussprechen von al-laahu akbar) sprechen.
  • Man soll in der Moschee nicht nach vorne drängen, sich nicht zwischen zwei bereits sitzende Personen setzen und nicht vor einem Betenden laufen, (dies gilt für alle rituellen Gebete).
  • Man soll nach Möglichkeit in der ersten Reihe sitzen, d. h. man soll sich beeilen, frühzeitig zum rituellen Gebet zu erscheinen.
  • Man schweigt, sobald der Imaam mit der Prediget/Chutbah beginnt, und hört ihm konzentriert zu. Allerdings soll man bei der Erwähnung des Namens des Gesandten Muhammad immer folgenden Satz hinzufügen: al-laahum-ma sal-li wa sal-lim ‘ala say-yidina muhammad.
  • Man soll vor dem Freitagsgebet vier Rak’ah Sunnah-Gebete verrichten und danach auch vier Rak’ah anhängen.
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا صَلَّى أَحَدُكُمُ الْجُمُعَةَ فَلْيُصَلِّ بَعْدَهَا أَرْبَعًا.

“Wenn einer von euch das rituelle Freitagsgebet verrichtet, so soll er danach vier (Rak’ah) verrichten.” (M)

  • Wenn man in die Moschee eintritt, nachdem Adhaan für das rituelle Freitagsgebet ausgerufen wurde, verrichtet man nur zwei Rak’ah als “tahi-yatul-masdschid تحية المسجد, Gebet zur Begrüßung der Moschee” und sitzt, um der Predigt bis zum Ende zuzuhören. Der Gesandte sagte:

إِذَا جَاءَ أَحَدُكُمْ يَوْمَ الْجُمُعَةِ وَالْإِمَامُ يَخْطُبُ فَلْيَرْكَعْ رَكْعَتَيْنِ وَلْيَتَجَوَّزْ فِيهِمَا.

“Wenn einer von euch am Freitag (in die Moschee) kommt, während der Imaam die Predigt/Chutbah hält, so soll er zwei Rak’ah verrichten und sie zügig beten.” (M)

  • Wer zum Freitagsgebet verspätet kommt und mit dem Imaam eine vollständige Rak’ah mitbetet, ergänzt das Gebet mit einer Rak’ah. Dieses rituelle Gebet zählt dann für ihn als Freitagsgebet, sonst verrichtet er vier Rak’ah als Mittagsgebet.
    Nach Imaam Abu-haniifah vollzieht der verspätete Mitbetende nur zwei Rak’ah, wenn er irgendeinen Teil des rituelle Gebets mit dem Imaam mitbetete.

Das rituelle Totengebet (salaatul-dschanaazah صلاة الجنازة)

Der Begriff “Tod” wird im Islam in zwei Ebenen definiert:

  • Der Zustand der Nichtexistenz, als alle Geschöpfe nichts waren.
    Der Quraan bezeichnet die Erschaffung der Geschöpfe aus dem Nichts, d. h. aus dem ersten Tod in das erste Leben, als den ersten Schöpfungsakt.

وَضَرَبَ لَنَا مَثَلٗا وَنَسِيَ خَلۡقَهُۥۖ قَالَ مَن يُحۡيِ ٱلۡعِظَٰمَ وَهِيَ رَمِيمٞ ٧٨ قُلۡ يُحۡيِيهَا ٱلَّذِيٓ أَنشَأَهَآ أَوَّلَ مَرَّةٖۖ وَهُوَ بِكُلِّ خَلۡقٍ عَلِيمٌ ٧٩

“Er prägte Uns ein Gleichnis und vergaß seine Erschaffung, er sagte: “Wer belebt denn die Knochen, während sie etwas Verwestes sind?” (79) Sag: ‚Es belebt sie Derjenige, Der sie erstmals erschuf, und Er ist über alle Schöpfung allwissend.2

  • Das Ausscheiden aus dem diesseitigen Leben
    Nach der Erschaffung aus dem Nichts verbringen die Menschen auf der Erde die ihnen vorbestimmte Zeit, dann sterben sie. Dieser Tod wird als Akt der Trennung der Seele vom Körper definiert.‘

كُلُّ نَفۡسٖ ذَآئِقَةُ ٱلۡمَوۡتِۗ وَنَبۡلُوكُم بِٱلشَّرِّ وَٱلۡخَيۡرِ فِتۡنَةٗۖ وَإِلَيۡنَا تُرۡجَعُونَ ٣٥

“Jedes Lebewesen wird den Tod erfahren! Wir prüfen euch jedoch mit dem Bösen und dem Guten als Versuchung 3. Dann werdet ihr zu Uns zurückgebracht.” 4

Dieser Tod stellt jedoch nicht das Ende der Geschöpfe dar. Er verkörpert den Übergang in eine andere Dimension, in ein anderes Leben, in das Leben des Barzach (hayaatul-barzach حياة البرزخ). In diesem Zustand verharren die Seelen bis zum Jüngsten Tag.
Am Jüngsten Tag werden Körper und Seele wieder vereint, um Rechenschaft vor Allaah (ta’aala) abzulegen. Dann erfahren Menschen und Dschinn entweder Peinigung (das Höllenfeuer) oder Belohnung und Gnade (das Paradies).

Verschiedene Aspekte zum Tod und zur Bestattung

  • Alle Geschöpfe sterben genau zu dem Zeitpunkt, wenn ihre von Allaah (ta’aala) vorher festgelegte Zeit abgelaufen ist.

وَمَا كَانَ لِنَفۡسٍ أَن تَمُوتَ إِلَّا بِإِذۡنِ ٱللَّهِ كِتَٰبٗا مُّؤَجَّلٗاۗ

“Kein Mensch wird sterben außer mit Allaahs Zustimmung – nach einer festgelegten Zeit.” 5

Der unerschütterliche Iimaan daran, dass alle Geschöpfe nur zu der von Allaah (ta’aala) vorherbestimmten Zeit sterben werden, verleiht den Menschen die nötige Motivation, Energie und Ausdauer mit den Schwierigkeiten des Lebens fertig zu werden und gegen das Unrecht vorzugehen.

  • Der Tod ist das Zurückbringen zu Allaah (ta’aala).
  • Das Ende des Todes tritt nach der Abrechnung am Jüngsten Tag ein.
  • Nach dem Ausscheiden aus dem diesseitigen Leben kommt das Wirken des Menschen endgültig zum Stillstand, es sei denn, er hat gute Taten vollbracht, von denen die Nachwelt Nutzen zieht, oder er hat schlechte Taten vollzogen, durch welche die Menschen auch im Nachhinein geschädigt werden. Imaam Muslim überlieferte, dass der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِذَا مَاتَ الْإِنْسَانُ انْقَطَعَ عَنْهُ عَمَلُهُ إِلَّا مِنْ ثَلَاثَةٍ إِلَّا مِنْ صَدَقَةٍ جَارِيَةٍ أَوْ عِلْمٍ يُنْتَفَعُ بِهِ أَوْ وَلَدٍ صَالِحٍ يَدْعُو لَهُ.

“Wenn der Mensch stirbt, geht sein (direktes) Handeln endgültig zu Ende, außer in drei (Fällen), außer bei einer Spende von dauerhaftem Charakter (Stiftung), bei Wissen, das (für die Nachwelt) von Nutzen ist, oder bei frommen Nachkommen, die für ihn Bittgebete sprechen.”

  • Der Tod stellt für die Muslime eine Befreiung von den Lasten des diesseitigen Lebens dar und eine Annäherung an Allaah (ta’aala) und an die Ewigkeit.
  • Der Tod ist eine ständige, unübersehbare und wahrhaftige Ermahnung für die noch Lebenden. Durch die Konfrontation mit dem Tod sollen die Lebenden begreifen, dass auch sie selbst irgendwann sterben werden. Sie sollen und werden sich die Frage stellen, nach dem Sinn ihrer Erschaffung, dem Sinn ihres Daseins und dem Wohin nach dem Tod. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

كَفَى بِالمَوْتِ وَاعِظَاً.

“Der Tod genügt als Ermahnender.” (Attabari und Al-baihaqi)

Der Tod genügt auch als Mittel zur Rückbesinnung auf Allaah (ta’aala). Wenn der Mensch sich dessen bewusst wird, was nach dem Tod auf ihn wartet, wird er sicherlich seine Zeit nicht sinnlos vergeuden. Er wird sich intensiv bemühen nur das Gute anzustreben, weil er logischerweise nicht Vergängliches gegen Ewiges austauschen will.

  • Der Islam betont die Wichtigkeit und den Ernst der Zeit des Sterbens. Aus diesem Grund verlangt die islamische Tradition, dass Muslime ihre Sterbenden in der Sterbephase intensiv betreuen. Wer im Sterbebett liegt, wird, wenn möglich, auf die rechte Seite in Ka’bah-Richtung gelagert, sonst liegt er auf dem Rücken mit den Füßen in Ka’bah-Richtung. Dabei wird sein Kopf ein wenig gehoben. Dann erinnert man ihn an das Islambekenntnis (Schahaadah: asch-hadu an la ilaaha il-lal-laah, wa asch-hadu an-na muham-madan rasuulul-laah), indem man es vorspricht. Man soll den Sterbenden nicht drängen es nachzusprechen. Den Sterbenden sollen seine besten Freunde und Verwandte besuchen. Sie sollen mit ihm zusammen sein und ihm in diesem sehr schwierigen Moment Beistand leisten und Mut zusprechen. Sie sollen auch im Zustand der rituellen Gebetswaschung sein und für den Sterbenden viele Bittgebete sprechen und in seiner Nähe gut riechendes Parfüm aufstellen.
  • Beim Sterbenden soll auch die Suurah Yaa-siin (Nr. 36) leise rezitiert werden.
  • Der Sterbende soll zuversichtlich bleiben und auf Allaahs Vergebung und Gnade hoffen, denn der Muslim verliert auch im Sterben niemals die Hoffnung auf die Vergebung und die Gnade Allaahs. Nach dem Ableben werden die Augen geschlossen. Dabei rezitiert man:

بِسْمِ اللَّهِ وَعَلَى مِلَّةِ رَسُولِ اللَّهِ. اللَّهُمَّ اغْفِرْ‏ لَهُ ‏وَارْفَعْ دَرَجَتَهُ فِي الْمَهْدِيِّينَ وَاخْلُفْهُ فِي عَقِبِهِ فِي الْغَابِرِينَ وَاغْفِرْ لَنَا وَلَهُ يَا رَبَّ الْعَالَمِينَ وَافْسَحْ لَهُ فِي قَبْرِهِ وَنَوِّرْ لَهُ فِيهِ.

bismil-laah, wa ‘ala mil-lati rasuulil-laah. al-laahum-maghfir lahu, warfa’ daradschatahu fil-mahdiy-yiin, wachlif-hu fi ‘aqibihi fil ghaabiriin, waghfir lana wa lahu ya rab-bal-‘aalamin, wa afsih lahu fi qabrihi, wa nau-wir lahu fih.

“Mit dem Namen Allaahs, und als Anhänger der Gemeinde des Gesandten Allaahs. Allaah! Vergib ihm, erhöhe seine Stellung unter den Rechtgeleiteten, unterstütze nach ihm seine Hinterbliebenen und vergib uns und ihm, o Herr der Welten! Und erweitere ihm in seinem Grab und lasse für ihn darin Licht sein.” (M)

Dann bindet man den Unterkiefer am Kopf nach oben. Man bedeckt den Verstorbenen mit einem Tuch und zieht ihn aus, wobei die ‘Aurah ständig bedeckt bleibt.

  • Man wartet dann solange, bis der Tod eindeutig festgestellt wird, erst danach gibt man ihn bekannt.
  • Die Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) für den Toten ist eine Fardu-kifaayah-Handlung für die Lebenden in der Gemeinde. Auch Fehlgeburtskinder sollen rituell gewaschen werden, wenn sie einen sichtbaren Körper entwickelt haben. Die Märtyer/ Schahiid werden nicht rituell gewaschen. Wenn keine rituelle Ganzkörperwaschung durchgeführt werden kann (z. B. bei Verbrannten), soll Tayammum für den Toten vollzogen werden.
  • Man darf die ‘Aurah (die zu bedeckenden Körperteile vor Fremden) des Verstorbenen bzw. der Verstorbenen nicht sehen und nicht direkt berühren. Deshalb zieht man bei der Durchführung der rituellen Ganzkörperwaschung (Ghusl) entweder Handschuhe an oder umwickelt seine Hand mit einen Tuch. Ghusl wird von Personen des gleichen Geschlechts durchgeführt, es sei denn, der Verstorbene ist der Ehepartner oder hat die Geschlechtsreife noch nicht erreicht.
  • Es ist Sunnah die rituelle Ganzkörperwaschung für den Verstorbenen dreimal zu wiederholen und bei den ersten beiden Malen Seife mit lauwarmem Wasser zu benutzen. Beim letzten Mal soll das lauwarme Wasser mit Parfüm (z. B. Kampfer) vermischt werden. Auch der Körper soll parfümiert werden (insbesondere die Stellen, die bei der Niederwerfung den Boden berühren: Stirn, Nase, Hände, Knie, Füße). Der Verstorbene soll gut abgetrocknet werden, damit seine Totentücher nicht nass werden. Die Totentücher sollen weiß und von einfacher Qualität sein. Die Tücher bestehen aus drei Teilen, einem Teil, das vom Hals bis zu den Füßen reicht und zwei Teilen, die jeweils länger sind als der Abstand von Kopf bis Fuß, damit sie an beiden Enden zusammengebunden werden können. Für die Frau werden zusätzlich ein Gesichtsschleier und ein Tuch zum Binden der Brüste hinzugefügt. Sollten Tücher nicht verfügbar sein, wird der Verstorbene so bestattet, dass mindestens seine ‘Aurah bedeckt wird.
  • Die Beerdigung des Verstorbenen sollte ohne Zeitverzögerung zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen. Besser ist es, wenn die Bestattung tagsüber stattfindet.
  • Die Maße des Grabes sind:
    Tiefe: mind. halbe Menschenlänge; Länge: mind. volle Menschenlänge; Breite: ca. eine Menschenbreite (zusätzlich eine Nische in Richtung Makkah).
  • Der Verstorbene wird im Grab auf die rechte Seite gelegt, mit dem Gesicht in Richtung Makkah; in der BRD und Österreich Richtung Süd-Osten. Die Anlage der Grabstätten sollte die Lagerung der Verstorbenen in die vorgeschriebene Richtung Makkah ermöglichen.
  • Der Verstorbene soll ohne Sarg oder sonstige Behältnisse in die Nische des Grabes gelegt und beerdigt werden. Sollte die Bestattung ohne Sarg nicht möglich sein, soll versucht werden, den Verstorbenen im Sarg auf der rechten Seite zu lagern. Sollte dies nicht möglich sein, soll der Verstorbene im Sarg auf dem Rücken liegen mit den Füßen im Grab in Makkah-Richtung.

Besonderheiten des rituellen Totengebets

  1. Das rituelle Gebet für den Toten ist eine kollektive Pflicht für die Gemeinschaft (Fardu-kifaayah). Das bedeutet, dass es ausreicht, wenn eine Gruppe von Muslimen diese Pflicht stellvertretend für die ganze Gemeinschaft erfüllt. Falls niemand bereit ist, diese Pflicht zu erfüllen, sündigt die ganze Gemeinschaft.
  2. Das rituelle Gebet für den Toten enthält vier Takbiiraat (pl. v. Takbiir) mit dem Aussprechen von “al-laahu akbar” und wird im Stehen ohne Verbeugung (Rukuu’) und Niederwerfung (Sudschuud) verrichtet.
  3. Die Leiche muss aufgebahrt vor der Gemeinde liegen. Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad sehen von dieser Bedingung ab, da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dieses rituelle Gebet auch für Tote, die in entfernten Ländern gestorben waren, verrichtet hat.
  4. Der Tote darf kein Märtyer/Schahiid sein, d. h. jemand, der im Kampf für Allaah (ta’aala) gestorben ist. Diese Märtyrer werden weder rituell gewaschen, noch wird für sie das Totengebet gelesen.

    وَلَا تَحۡسَبَنَّ ٱلَّذِينَ قُتِلُواْ فِي سَبِيلِ ٱللَّهِ أَمۡوَٰتَۢاۚ بَلۡ أَحۡيَآءٌ عِندَ رَبِّهِمۡ يُرۡزَقُونَ ١٦٩

    “Denkt nicht, dass diejenigen, die auf Allaahs Weg getötet wurden, Tote seien. Nein, sondern Lebendige sind sie! Bei ihrem Herrn werden ihnen Gaben gewährt.” 6

    Verrichtung des rituellen Totengebets

  • Beim rituellen Totengebet gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das normale rituelle Gebet (z. B. rituelle Reinigungen, Einnehmen der Qiblah, Absicht).
  • Der Imaam beginnt das Gebet mit dem Heben der Hände an die Ohren und sagt “al-laahu
    akbar” (erster Takbiir). Die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm. Jeder rezitiert leise für sich “Al-faatihah”.
  • Der Imaam spricht den zweiten Takbiir ohne die Hände zu heben; die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder rezitiert für sich das Bittgebet “assalaawaatul-ibraahiimiy-yah“.
  • Der Imaam spricht den dritten Takbiir ohne die Hände zu heben; die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder spricht für sich ein Du’a für den Toten. In diesem Bittgebet kann man Allaah (ta’aala) um Vergebung für den Toten bitten, dass dieser ins Paradies kommen möge und vor der Prüfung im Grab bewahrt werde.

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لَهُ وَارْحَمْهُ وَعَافِهِ وَاعْفُ عَنْهُ وَأَكْرِمْ نُزُلَهُ وَوَسِّعْ مُدْخَلَهُ وَاغْسِلْهُ بِالْمَاءِ وَالثَّلْجِ وَالْبَرَدِ وَنَقِّهِ مِنَ الْخَطَايَا كَمَا نَقَّيْتَ الثَّوْبَ الْأَبْيَضَ مِنَ الدَّنَسِ وَأَبْدِلْهُ دَارًا خَيْرًا مِنْ دَارِهِ وَأَهْلًا خَيْرًا مِنْ أَهْلِهِ وَزَوْجًا خَيْرًا مِنْ زَوْجِهِ وَأَدْخِلْهُ الْجَنَّةَ وَأَعِذْهُ مِنْ عَذَابِ الْقَبْرِ ومِنْ عَذَابِ النَّارِ.

al-laahum-maghfir lahu war-hamhu, wa ‘aafihi wa’fu ‘anhu, wa akrim nuzulahu, wa was-si’ mudchalahu, waghsil-hu bil-maa-i wath-thaldschi wal-baradi, wa naq-qihi minl-chataaya kama naq-qaitath-thaubal-abyada minad-danas. wa abdil-hu daaran chairan min daarihi, wa ahlan chairan min ahlihi, wa zaudschan chairan min zaudschihi, wa ad-chil-hul-dschan-nah, wa a’idh-hu min ‘adhaabil-qabri wa min ‘adhaabin-naar.

“Allaah! vergib ihm/ihr und erweise ihm/ihr Deine Gnade. Bewahre ihn/sie und verzeihe ihm/ihr. Und gewähre ihm/ihr eine gute Stellung, und erweitere ihm/ihr seinen/ihren Eingang (dazu), und wasche ihn/sie mit Wasser, Schnee und Hagel, und reinige ihn/sie von den Sünden, wie Du das weiße Kleid vom Schmutz reinigst. Und ersetze ihm/ihr ein besseres Haus für sein/ihr Haus, und eine bessere Familie für seine/ihre Familie, und einen besseren Ehepartner für seinen/ ihren Ehepartner. Und führe ihn/sie ins Paradies. Und bewahre ihn/ sie vor der Pein des Grabes und vor der Pein des Höllenfeuers.” (A, M)

اللَّهُمَّ اغْفِرْ لِحَيِّنَا وَمَيِّتِنَا وَصَغِيرِنَا وَكَبِيرِنَا وَذَكَرِنَا وَأُنْثَانَا وَشَاهِدِنَا وَغَائِبِنَا اللَّهُمَّ مَنْ أَحْيَيْتَهُ مِنَّا فَأَحْيِهِ عَلَى الْإِيمَانِ وَمَنْ تَوَفَّيْتَهُ مِنَّا فَتَوَفَّهُ عَلَى الْإِسْلَامِ اللَّهُمَّ لَا تَحْرِمْنَا أَجْرَهُ وَلَا تُضِلَّنَا بَعْدَهُ .

al-laahum-maghfir li-hai-yina wa may-yitina wa saghiirina wa kabiirina, wa dhakarina wa unthaana wa schaahidina wa ghaa-ibina al-laahum-ma man ah-yayitahu min-na fa-ah-yihi ‘alal-iimaan, wa man tawafaitahu min-na fatawafaahu ‘alal-islaam. al-laahum-ma la tahrimna adschrahu, wa la tudil-lana ba’dahu.

“Allaah! Vergib unseren Lebenden und Verstorbenen, unseren Anwesenden und Abwesenden, unseren Kleinen und Großen und unseren Männlichen und Weiblichen. Allaah! Wen Du von uns leben lässt, den lass im Islam leben. Und wen Du von uns sterben lässt, den lass mit Iimaan sterben. Allaah! Schließe uns nicht von seiner/ihrer Belohnung aus, und führe uns nach ihm/ihr nicht irre.” (A, N, T)

  • Der Imaam spricht den vierten Takbiir ohne die Hände zu heben.
    Die Gemeinde, die mit ihm betet, folgt ihm dabei. Jeder spricht leise ein Bittgebet/Du’a, in dem er für sich selbst und die Gesamtheit der Muslime betet. Unter anderem sagt man:

اللَّهُمَّ لَا تَحْرِمْنَا أَجْرَهُ وَلَا تَفْتِننَا بَعْدَهُ.

al-laahum-ma la tahrimna adschrahu, wa la taftin-na ba’dahu.

“Allaah! Schließe uns nicht von seiner/ihrer Belohnung aus, und führe uns nicht nach ihm/ihr in die Versuchung.”

  • Der Imaam und die Mitbetenden wenden ihr Gesicht nur nach rechts und beenden somit das rituelle Gebet mit dem Pflicht-Salaam-Gruß.

Die rituellen Sunnah-Gebete bzw. freiwilligen rituellen Gebete

Das rituelle Witr-Gebet (salaatul-witr صلاة الوتر)

Dieses rituelle Gebet war verpflichtend für den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), ist aber nur eine Sunnah-muakkadah für die übrigen Muslime. Das bedeutet, dass Muslime, die es verrichten, dafür von Allaah (ta’aala) belohnt werden. Doch diejenigen, die es unterlassen, sündigen nicht. Nach Imaam Abu-haniifah ist das Witr-Gebet sogar eine Waadschib-Handlung, dessen Unterlassung von der Fürbitte (schafaa’ah
الشفاعة) des Gesandten ausschließt.

قَالَ رَسُولُ اللَّهِ ‏‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏‏أُمِرْتُ بِالْأُضْحِيَّةِ ‏‏وَالْوَتْرِ وَلَمْ ‏تُكْتَبْ.

“Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Mir wurden die ud-hiyah (das Opfern zum Opferfest) und das Witr-Gebet zur Pflicht gemacht, während beide (der Gemeinschaft) nicht geboten wurden.” (H)

Zeit des Witr-Gebets

Sie beginnt nach dem rituellen Nachtgebet und dauert bis zum rituellen Frühgebet und soll als letztes rituelles Gebet vor dem Schlafengehen verrichtet werden.

Anzahl der Rak’ah des Witr-Gebets und seine Verrichtung

  • Es besteht aus einer, drei, fünf, sieben, neun oder höchstens elf Rak’ah. Die übliche Form ist jedoch drei Rak’ah. Diese Form ist die anerkannte Form bei den Hanafiiten).
  • Es kann ohne Unterbrechung verrichtet werden, d. h. die drei Rak’ah erfolgen hintereinander und werden mit dem Salaam-Gruß abgeschlossen, nach den Hanafiiten.
    Man kann jedoch auch zuerst zwei Rak’ah verrichten und nach dem Salaam-Gruß noch eine einzelne Rak’ah anschließen, nach den anderen Fiqh-Schulen.
  • Man soll in allen drei Rak’ah nach der Rezitation von Al-faatihah auch eine zusätzliche Suurah oder mehrere Aayaat von anderen Suren rezitieren. Nach den Hanafiiten soll man in der ersten Rak’ah die Suurah Al-a’la Nr. 87, in der zweiten Rak’ah die Suurah Al-kaafiruun Nr. 109 und die in der dritten Rak’ah die Suurah Al-ichlaas Nr. 112 rezitieren.
  • In der letzten Rak’ah spricht man das Qunut-Bittgebet (du’aa-ul-qunuut
    دعاء القنوت, entweder vor (nach den Hanafiiten) oder nach der Verbeugung/Rukuu’ (nach den Hanbaliiten). Die Maalikiiten rezitieren du’aa-ul-qunuut nicht im Witr-Gebet sondern nur im Morgengebet leise vor der Verbeugung/Rukuu’. Die Schaafi’iiten rezitieren es ebenfalls nicht im Witr-Gebet, es sei denn in der zweiten Hälfte von Ramadaan nach der Verbeugung/Rukuu’. Dieses Bittgebet lautet nach den Hanafiiten und den Maalikiiten:

اللَّهُمَّ إِنَّا نَستَعِينُكَ وَنَسْتَهْدِيكَ، وَنَسْتَغْفِرُكَ وَنَتُوبُ إِلَيِّكَ وَنُؤمِنُ بِكَ وَنَتَوَكَلُ عَلَيِّكَ، وَنُثْنِي عَلَيِّكَ الخَيْرَكُلَّهْ، نَشْكُرُكَ وَلا نَكْفُرُكَ، وَنَخْلَعُ وَنَتْرُكُ مَنْ يَفْجُرُكَ، اللَّهُمَّ إِيَّاكَ نَعْبُدُ، وَلَكَ نُصَلّي وَنَسْجُدُ، وَإِلَيِّكَ نَسْعَى وَنَحْفِدُ. نَرْجُو رَحْمَتَكَ، وَنَخْشَى عَذَابَكَ إِنَّ عَذَابَكَ الجِدُّ بَالْكُفَارِ مَلْحَقْ، وَصَلِّ اللَّهُمَّ عَلَى مُحَمَّدٍ وَعَلَى آلِهِ وَصَحْبِهِ وِسَلِّمْ.

al-laahum-ma in-na nasta’iinuka wa nastah-diika wa nastagh-firuka wa natuubu ilaika wa nu’minu bika wa natawak-kalu ‘alaika wa nuthni ‘alaikal-chaira kul-lah. naschkuruka wala nakfuruka, wa nachla’u wa natruku man yafdschuruk. al-laahum-ma iy-yaka na’budu wa laka nusal-li wa nasdschu. wa ilaika nas’a wa nah-fidu, nardschu rahmataka, wa nach-scha ‘adhaabaka in-na ‘adhaabaka al-dschid-du bil-kuf-faari mal-haq. wa sal-lil-laahum-ma ‘ala muham-madin wa ‘ala aalihi wa sah-bihi wa sal-lim.

“Allaah! Wir bitten Dich um Hilfe und um Rechtleitung, wir bitten Dich um Vergebung und bereuen unsere Verfehlungen Dir gegenüber. Wir verinnerlichen den Iimaan an Dich und verlassen uns auf Dich. Wir loben Dich mit allem Guten. Wir danken Dir und verleugnen nicht Deine Gaben, wir lassen uns los und verlassen jeden, der Dich verleugnet. Allaah! Dich alleine verherrlichen wir, und für Dich alleine beten wir und werfen uns nieder, und um Deinetwillen strengen wir uns an und mühen uns. Wir erhoffen uns Deine Gnade und fürchten Deine Peinigung, denn gewiss, Deine gerechte Peinigung wird die Leugner treffen. Allaah! Gewähre Muhammad, seiner Familie und seinen Gefährten Deine Gnade und Deinen Frieden!” (M)

Nach den Schaafi’iiten und den Hanbaliiten lautet du’aa-ul-qunuut wie folgt:

اللَّهُمَّ اهْدِنِي فِيمَنْ هَدَيْتَ وَعَافِنِي فِيمَنْ عَافَيْتَ وَتَوَلَّنِي فِيمَنْ تَوَلَّيْتَ وَبَارِكْ لِي فِيمَا أَعْطَيْتَ وَقِنِي شَرَّ مَا قَضَيْتَ فَإِنَّكَ تَقْضِي وَلَا يُقْضَى عَلَيْكَ وَإِنَّهُ لَا يَذِلُّ مَنْ وَالَيْتَ تَبَارَكْتَ رَبَّنَا وَتَعَالَيْتَ، فَلَـكَ الحـَمْدُ عَلَى مَا قَضَيْتَ، أَسْـتَغْفِرُكَ وَأَتُوبُ إِلَيِّكَ.

al-laahum-mah-dini fiman hadait. wa ‘aafini fiman ‘aafait. wa tawal-lani fiman tawal-lait. wa baarik li fima a’tait. wa qini schar-ra ma qadait. fa-in-naka taqdi wa la yuqda ‘alaik. wa in-nahu la yadhil-lu man waalait. tabaarakta rab-bana wa taa’lait. falakal-hamdu ‘ala ma qadait. astaghfiruka wa atuubu ilaik.

“Allaah! Leite mich recht unter denen, die Du recht geleitet hast, und bewahre mich unter denen, die Du bewahrt hast. Leiste mir Beistand mit denen, denen Du Beistand leistest. Lasse Segen in dem sein, was Du mir gegeben hast, und schütze mich vor dem Bösen dessen, was Du bestimmt hast, denn Du bestimmst und keiner kann dich bezwingen. Gewiss, keiner, dem Du Beistand leistest, wird gedemütigt. Immer allerhabener und segenreicher bist Du, o unser Herr! Dir alleine gebührt alles Lob für das, was Du bestimmt hast. Ich bitte Dich um Vergebung und bereue meine Verfehlungen Dir gegenüber!” (A, N, T)

Viele Gelehrte betrachten es als erwünscht, wenn man beide Qunut-Bittgebete nacheinander rezitiert.

  • Im Ramadaan ist es erwünscht, das Witr-Gebet in Gemeinschaft zu verrichten.
  • Wer das Witr-Gebet in der vorgeschriebenen Zeit versäumt, soll es später nachholen.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, nach dem Witr-Gebet dreimal folgendes Bittgebet/Du’a zu sprechen:

سُبْحَانَ الْمَلِكِ الْقُدُّوسِ

subhaanal-malikil-qud-duus

“Lob sei dem Herrscher, dem Majestätischen.” (N)

  • ‘Aliy (radial-laahu ‘anhu) hat für die Zeit nach dem Witr-Gebet folgendes Bittgebet/Du’a überliefert:

اللَّهُمَّ إِنِّي أَعُوذُ بِرِضَاكَ مِنْ سَخَطِكَ وَأَعُوذُ بِمُعَافَاتِكَ مِنْ عُقُوبَتِكَ وَأَعُوذُ بِكَ مِنْكَ لَا أُحْصِي ثَنَاءً عَلَيْكَ أَنْتَ كَمَا أَثْنَيْتَ عَلَى نَفْسِكَ.

al-laahum-ma in-ni a’uudhu biridaaka min sachatik. wa a’uudhu bi-mu’aafaatika min ‘uquubatik. wa a’uudhu bika minka la uhsi thaana-an ‘alaika anta kama athnaita ‘ala nafsik.

“Allaah! Ich suche Zuflucht bei Deiner Zufriedenheit vor Deiner Unzufriedenheit, und ich suche Zuflucht bei Deiner Vergebung vor Deiner Peinigung, und ich suche Zuflucht bei Dir vor Dir, denn ich kann Dich nicht so loben, wie Du es geboten hast, gelobt zu werden.”

Rituelle Gebete vor und nach den rituellen Pflichtgebeten (an-nafl النفل)

مَا مِنْ عَبْدٍ مُسْلِمٍ يُصَلِّي لِلَّهِ كُلَّ يَوْمٍ ثِنْتَيْ عَشْرَةَ رَكْعَةً تَطَوُّعًا غَيْرَ فَرِيضَةٍ إِلَّا بَنَى اللَّهُ لَهُ بَيْتًا فِي الْجَنَّةِ.

“Es gibt keinen Muslim, der täglich 12 Rak’ah zusätzlich zu den Vorgeschriebenen freiwillig verrichtet, ohne dass Allaah für ihn ein Haus im Paradies erbaut.” (M)

Bemerkung:

Nach den Hanafiiten werden rituelle Gebete als Sunnah-muakkadah bezeichnet, wenn diese nicht verpflichtend sind und dennoch vom Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nur selten unterlassen wurden; die rituellen Gebete, die er öfters unterließ, werden als Manduub bezeichnet.
Für die Maalikiiten sind die rituellen Nafl-Gebete vor und nach dem rituellen Mittagsgebet, vor dem rituellen Nachmittagsgebet, nach dem rituellen Abend- und Nachtgebet vorgesehen, ohne dass eine Rak’ah-Anzahl dafür bestimmt wird. Es ist ihrer Meinung nach besser, nach jedem rituellen Gebet vier Rak’ah Sunnah-Gebete – außer nach dem rituellen Abendgebet sechs Rak’ah – zu verrichten.
Die Schaafi’iiten und Hanbaliiten nennen die rituellen Sunnah-Gebete, die vor bzw. nach den rituellen Pflichtgebeten verrichtet werden, Sunnah-raatibah سنة راتبة. Beide Fiqh-Schulen unterscheiden in Bezug auf die rituellen freiwilligen Gebete ebenfalls zwischen Sunnah-muakkadah und Nicht-Sunnah-muakkadah.

Die rituellen Nafl- bzw. Sunnah-Gebete sind:

  • die rituellen Sunnah-Gebete des rituellen Frühgebets
    Zwei Rak’ah vor dem rituellen Pflichtgebet (nach allen Fiqh-Schulen), da der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) dazu sagte:

رَكْعَتَا الْفَجْرِ خَيْرٌ مِنَ الدُّنْيَا وَمَا فِيهَا.

“Die Sunnah-Gebete des rituellen Frühgebets sind besser als die Welt und das, was in ihr ist.” (M)

Diese zwei Rak’ah sind Sunnah-muakkadah, und sollen beim Versäumen des rituellen Frühgebets nachgeholt werden.

  • die rituellen Sunnah-Gebete des rituellen Mittagsgebets
    Vier Rak’ah vor und zwei Rak’ah nach dem rituellen Pflichtgebet (nach den Hanafiiten Sunnah-muakkadah und nach den Schaafi’iiten Sunnah-raatibah, wobei die Schaafi’iiten als Sunnah-muakkdah nur zwei Rak’ah vor und zwei Rak’ah nach dem rituellen Pflichtgebet haben); zusätzlich zwei Rak’ah nach dem Pflichtgebet und nach den zwei Sunnah-muakkadah sind nach den Hanafiiten Manduub.
  • die rituellen Sunnah-Gebete des rituellen Nachmittagsgebets
  • Vier Rak’ah vor dem rituellen Pflichtgebet für Schaafi’iiten Sunnah-raatibah aber nicht Sunnah-muakkadah (nach den Hanafiiten nur Manduub).
  • die rituellen Sunnah-Gebete des rituellen Abendgebets
    Zwei Rak’ah nach dem rituellen Pflichtgebet (nach allen Fiqh-Schulen Sunnah-muakkadah).
    Nach Imaam Ahmad und Imaam Asch-schaafi’iy sollen zusätzlich zwei Rak’ah vor dem rituellen Pflichtgebet verrichtet werden.
    Nach den Hanafiiten ist es Manduub, sechs Rak’ah nach dem rituellen Sunnah-Gebet zu verrichten (salaatul-auwaabin صلاة الأوابين)
  • die rituellen Sunnah-Gebete des rituellen Nachtgebets.
    Vier Rak’ah vor dem rituellen Nachtgebet (nach den Hanafiiten nur Manduub) und zwei Rak’ah (nach den Hanafiiten und Schaafi’iiten sind diese Sunnah-muakkadah) nach dem rituellen Nachtgebet.

Tabelle ritueller Nafl- bzw. Sunnah-Gebete nach den Fiqh-Schulen

  Die rituellen Pflichtgebete
Fiqh-Schule Nafl-/Sunnah-Art Früh MittagFreitag Nachmittag Abend Nacht
vor nach vor nach vor nach vor nach vor nach
Hanafi muakkadah 2 4 2 o. 4 2 2
manduub 2 4 6 4
Schaafi’i muakkadah 2 2 2 2 2
nicht– muakkadah 2 2 4 2 2
Hanbali muakkadah 2 2 2 2 2
nicht– muakkadah 4 4 4 2** 4 4
Maaliki mindest. 2* 2 2 2 2 2
besser 4 4 4 6 4
* Dieses rituelle Sunnah-Gebet nennen die Maalikiiten „raghiibah رغيبة“[1]** Dieses rituelle Gebet bezeichnen die Hanbaliiten als Mubaah.

[1] Synonym für Naafilah

Das rituelle Gebet um Regen (salaatul-istisqaa’ صلاة الإستسقاء)
Es ist ein rituelles Gebet, das vor dem Bitten um Regen in Zeiten der Dürre verrichtet wird und besteht aus zwei Rak’ah.

  • Es ist erwünscht drei Tage vor diesem rituellen Gebet zu fasten und am Tag des Gebets an die Armen zu spenden.
  • Es ist nach den Schaafi’iiten Sunnah-muakkadah sowie nach den Maalikiiten für alle, für die das rituelle Freitagsgebet verpflichtend ist, sonst ist es Manduub. Für die Hanafiiten ist es Mubaah aber kein Sunnah-Gebet.
  • Seine Zeit beginnt, wenn die Sonne ca. eineinhalb Meter über dem Horizont steht (ca. 20 bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang). Es wird beendet, bevor die Sonne im Zenit steht.
  • Es enthält keinen Adhaan und keine Iqaamah, und wird wie das rituelle ‘Iid-Gebet verrichtet, wobei der Imaam hörbar in der ersten Rak’ah die Suurah Al-faatihah und Suurah Al-a’la Nr. 87 und in der zweiten Rak’ah die Suurah Al-faatihah und Suurah Al-ghaaschiyah Nr. 88 rezitiert.
  • Nach dem rituellen Gebet wird eine Predigt/Chutbah gehalten, die aus zwei Teilen besteht (nach Imaam Ahmad ist die Predigt einteilig, nach Imaam Abu-haniifah beinhaltet dieses rituelle Gebet keine Predigt), nach der der Imaam sich Richtung Qiblah wendet und intensiv um Vergebung bittet und Bittgebete/Du’aa’ spricht, z. B.:

اللَّهُمَّ أَغِثْنَا، اللَّهُمَّ أَغِثْنَا، اللَّهُمَّ أَغِثْنَا.

al-laahum-ma aghithna, al-laahum-ma aghithna, al-laahum-ma aghithna

“Allaah! Schicke uns Regen. Allaah! Schicke uns Regen. Allaah! Schicke uns Regen.” (B, M)

  • Nach Imaam Ahmad und Imaam Asch-schaafi’iy kann man auch nach den normalen rituellen Gebeten und dem rituellen Freitagsgebet um Regen bitten.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, dass die Mitbetenden die Bittgebete des Imaams mit “Aamiin” bestätigen.

 Das rituelle Duha-Gebet (salaatudduha صلاة الضحى)

Dieses rituelle Gebet besteht aus zwei, vier oder acht Rak’ah (auch 10 bzw. 12 Rak’ah nach den Schaafi’iiten).
Seine Zeit beginnt, wenn die Sonne ca. eineinhalb Meter über dem Horizont steht (ca. 20 bis 30 Minuten nach Sonnenaufgang).
Es wird beendet, bevor die Sonne im Zenit steht.

Das rituelle Gebet für die Bitte um Vergebung (salaatut-taubah صلاة التوبة)

Dieses Gebet besteht aus zwei Rak’ah, und soll nach Begehen einer Sünde verrichtet werden.
Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte diesbezüglich:

مَا مِنْ عَبْدٍ يُذْنِبُ ذَنْبًا فَيُحْسِنُ الطُّهُورَ ثُمَّ يَقُومُ فَيُصَلِّي رَكْعَتَيْنِ ثُمَّ يَسْتَغْفِرُ اللَّهَ إِلَّا غَفَرَ اللَّهُ لَهُ ثُمَّ قَرَأََ: وَٱلَّذِينَ إِذَا فَعَلُواْ فَٰحِشَةً أَوۡ ظَلَمُوٓاْ أَنفُسَهُمۡ ذَكَرُواْ ٱللَّهَ فَٱسۡتَغۡفَرُواْ لِذُنُوبِهِمۡ وَمَن يَغۡفِرُ ٱلذُّنُوبَ إِلَّا ٱللَّهُ وَلَمۡ يُصِرُّواْ عَلَىٰ مَا فَعَلُواْ وَهُمۡ يَعۡلَمُونَ ١٣٥

“Es gibt keinen Menschen, der eine Sünde begeht, sich danach (mit Wuduu’) rituell reinigt, zwei Rak’ah betet und dann Allaah (ta’aala) um Vergebung bittet, ohne dass Allaah ihm vergibt. Dann rezitierte er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam):

وَٱلَّذِينَ إِذَا فَعَلُواْ فَٰحِشَةً أَوۡ ظَلَمُوٓاْ أَنفُسَهُمۡ ذَكَرُواْ ٱللَّهَ فَٱسۡتَغۡفَرُواْ لِذُنُوبِهِمۡ وَمَن يَغۡفِرُ ٱلذُّنُوبَ إِلَّا ٱللَّهُ وَلَمۡ يُصِرُّواْ عَلَىٰ مَا فَعَلُواْ وَهُمۡ يَعۡلَمُونَ ١٣٥

šsowie diejenigen, die, wenn sie eine Verfehlung verübt oder Unrecht begangen haben, Allaahs gedenken, dann für ihre Verfehlungen um Vergebung bitten – und wer vergibt die Verfehlungen außer Allaah?(!) – und die nicht auf dem beharren, was sie getan haben, während sie wissen.” 7 (N, A)

 Das rituelle Gebet bei Mond- bzw. Sonnenfinsternis (salaatul-kusuufi wal-chusuuf صلاة الكسوف والخسوف)

  • Dieses rituelle Gebet soll in Gemeinschaft verrichtet werden; nach den Hanafiiten wird das rituelle Gebet bei der Mondfinsternis nicht in Gemeinschaft verrichtet.
  • Seine Zeit ist vom Beginn der Mond- bzw. Sonnenfinsternis bis zu ihrem Ende.
  • Bei diesem rituellen Gebet wird der Quraan hörbar rezitiert und danach eine Predigt/Chutbah gehalten, in der Allaah (ta’aala) häufig um Verzeihung gebeten wird; nach den Hanafiiten wird für dieses rituelle Gebet weder Adhaan ausgerufen noch eine Predigt gehalten.
  • Dieses rituelle Gebet besteht aus zwei Rak’ah. Jede Rak’ah wird folgendermaßen verrichtet:
    Man rezitiert nach Al-faatihah einen längeren Abschnitt aus dem Quraan. Danach bleibt man länger als sonst in der Verbeugung/ Rukuu’. Man richtet sich auf und rezitiert noch einmal einen längeren Abschnitt aus dem Quraan aber kürzer als vorher. Anschließend geht man erneut in die Verbeugung/Rukuu’, aber kürzer als bei der ersten Verbeugung/Rukuu’. Nach dem Aufrichten vollzieht man zweimal länger als normal die rituelle Niederwerfung/Sudschuud.
  • Dieses rituelle Gebet ist das einzige rituelle Gebet, das zwei Verbeugungen/Rukuu’ pro Rak’ah hat. Nach den Hanafiiten ist es wie jedes rituelle Gebet mit nur einer Verbeugung/Rukuu’ pro Rak’ah.

 Das rituelle Gebet um die richtige Eingebung (salaatul-istichaarah صلاة الإستخارة)

  • Mit diesem rituellen Gebet bittet man Allaah (ta’aala) um die richtige Eingebung, wenn man in einer wichtigen Situation die bessere Entscheidung treffen möchte.
  • Man kann dieses rituelle Gebet bis zu sieben Mal wiederholen, wenn man ein Bedürfnis dazu hat.
  • Man verrichtet entsprechend der Sunnah zwei Rak’ah mit der Absicht des Bittens um die richtige Eingebung.
  • Es ist erwünscht, wenn man bei der ersten Rak’ah Suurah Al-kaafiruun und in der zweiten Rak’ah Suurah Al-ichlaas rezitiert.
  • Nach der Beendigung des rituellen Gebets sagt man:

اللَّهُمَّ إِنِّي أَسْتَخِيرُكَ بِعِلْمِكَ وَأَسْتَقْدِرُكَ بِقُدْرَتِكَ وَأَسْأَلُكَ مِنْ فَضْلِكَ الْعَظِيمِ فَإِنَّكَ تَقْدِرُ وَلَا أَقْدِرُ وَتَعْلَمُ وَلَا أَعْلَمُ وَأَنْتَ عَلَّامُ الْغُيُوبِ اللَّهُمَّ إِنْ كُنْتَ تَعْلَمُ أَنَّ هَذَا الْأَمْرَ – وَيُسَمِّي حَاجَتَهُ – خَيْرٌ لِي فِي دِينِي وَمَعَاشِي وَعَاقِبَةِ أَمْرِيِ فَاقْدُرْهُ لِي وَيَسِّرْهُ لِي ثُمَّ بَارِكْ لِي فِيهِ وَإِنْ كُنْتَ تَعْلَمُ أَنَّ هَذَا الْأَمْرَ شَرٌّ لِي فِي دِينِي وَمَعَاشِي وَعَاقِبَةِ أَمْرِي فَاصْرِفْهُ عَنِّي وَاصْرِفْنِي عَنْهُ وَاقْدُرْ لِيَ الْخَيْرَ حَيْثُ كَانَ ثُمَّ رَضِّنِي بهِ.

al-laahum-ma in-ni astachiiruka bi-‘ilmika, wa astaqdiruka biqudratika, wa as-aluka min fadlikal-‘adhiim, fa-in-naka taqdiru wa la aqdir, wa ta’lamu wa la a’lam, wa anta ‘al-laamul-ghuyuub. al-laahum-ma in kunta ta’lamu an-na haadhal-amra – man nennt sein Anliegen – chairun li fi diini wa ma’aaschi wa ‘aaqibati amri, faq-dirhu li, wa yas-sirhu li, thum-ma baarik lii fih. wa in kunta ta’lamu an-na haadhal-amra schar-run lii fi diini wa ma’aaschi wa ‘aaqibati amri fasrif-hu ‘an-ni wasrifni ‘anhu, waqdur liyal-chaira haithu kaana, thum-ma rad-dini bih.

“Allaah! Ich bitte Dich um die richtige Eingebung nach Deinem Allwissen und Deiner Allmacht. Ich frage Dich nach Deiner unbeschränkten Gabe, denn Du hast die Allmacht und ich habe keine Macht, Du weißt während ich nicht weiß und Du bist derjenige, der das Verborgene kennt. Allaah! Wenn Du weißt, dass diese Angelegenheit – man nennt sein Anliegen – mir Gutes für meinen Islam, mein Leben und mein Ende hervorbringt, dann bestimme es und erleichtere es mir und gewähre mir Segen darin. Und wenn Du weißt, dass dies mir Schlechtes für meinen Islam, mein Leben und mein Ende verheißt, dann wende es von mir ab, und wende mich von ihm ab, und bestimme mir das Gute dort, wo es ist, und lasse mich damit zufrieden werden.” (B)

 Das rituelle Taraawiih-Gebet (salaatut-taraawiih صلاة التراويح)

  • Dieses zusätzliche rituelle Gebet, das im Ramadaan nach dem rituellen Nachtgebet verrichtet wird, heißt auch “qiyaamu-ramadaan قيامرمضان “.
  • Es ist sowohl für Männer als auch für Frauen Sunnah-muakkadah.
  • Seine Zeit beginnt nach der Beendigung des rituellen Nachtgebets und dauert bis zum Frühgebet. Es muss jedoch vor dem Witr-Gebet verrichtet werden.
  • Es besteht aus 20 Rak’ah, die paarweise in Gemeinschaft verrichtet werden sollen.
  • Im diesem Gebet ist es eine Sunnah-Handlung während des ganzen Monats Ramadaan, den kompletten Quraan zu rezitieren. Dieses rituelle Gebet wird im Kapitel “das Fasten” genauer beschrieben.

 Das rituelle Tahadsch-dschud-Gebet (salaatut-tahaddschud صلاة التهجد)

  • Tahaddschud bedeutet “nächtliches Aufstehen nach dem Schlaf”.
  • Es wird auch “qiyaamul-lail قيام الليل” genannt. Da man bei diesem rituellen Gebet seinen Schlaf unterbricht, gilt es als sehr verdienstvoll vor Allaah (ta’aala).
  • Dem Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) wurde dieses rituelle Gebet, im Unterschied zu allen seinen Anhängern, als Pflicht auferlegt.

وَمِنَ ٱلَّيۡلِ فَتَهَجَّدۡ بِهِۦ نَافِلَةٗ لَّكَ عَسَىٰٓ أَن يَبۡعَثَكَ رَبُّكَ مَقَامٗا مَّحۡمُودٗا ٧٩

“In einem Teil der Nacht verrichte mit dem Quran ebenfalls das Tahadsch-dschud-Gebet – ein freiwilliges Gebet für dich, damit dein Herr dir eine lobenswerte Stellung verleiht.” (17:79)

  • Seine Zeit beginnt nach dem rituellen Nachtgebet und dauert bis zum rituellen Frühgebet. Allerdings ist das zweite Drittel der Nacht die beste Zeit dafür.
  • Die Anzahl der Rak’ah für dieses rituelle Gebet ist nicht festgelegt.
  • Entsprechend der Sunnah soll die Anzahl der Rak’ah 11 nicht übersteigen. ‘Aischah (radial-laahu ‘anha) sagte:

مَا كَانَ يَزِيدُ فِي رَمَضَانَ وَلَا فِي غَيْرِهِ عَلَى إِحْدَى عَشْرَةَ رَكْعَةً.

“Er (der Gesandte Allaahs) hat weder im Ramadaan noch außerhalb davon mehr als 11 Rak’ah (Sunnah) gebetet.” (B, M)

Regeln für dieses Gebet

  • Die Absicht hierfür soll man vor dem Schlafengehen fassen.
  • Man fängt mit zwei kürzeren Rak’ah an, dann betet man so viel man will.
  • Man hört damit auf, wenn man müde oder schläfrig wird.
  • Man soll nicht übertreiben und nur so lange beten, wie man dazu wirklich in der Lage ist.
  • Man soll folgendes Du’aa’ sprechen (Sunnah):

اللَّهُمَّ لَكَ الْحَمْدُ أَنْتَ نُورُ السَّمَوَاتِ وَالْأَرْضِ وَمَنْ فِيهِنَّ وَلَكَ الْحَمْدُ أَنْتَ قَيِّمُ السَّمَوَاتِ وَالْأَرْضِ وَمَنْ فِيهِنَّ وَلَكَ الْحَمْدُ. أَنْتَ الْحَقُّ وَوَعْدُكَ الْحَقُّ وَلِقَاؤُكَ حَقٌّ وَالْجَنَّةُ حَقٌّ وَالنَّارُ حَقٌّ وَالنَّبِيُّونَ حَقٌّ وَمُحَمَّدٌ حَقٌّ وَالسَّاعَةُ حَقٌّ اللَّهُمَّ لَكَ أَسْلَمْتُ وَبِكَ آمَنْتُ وَعَلَيْكَ تَوَكَّلْتُ وَإِلَيْكَ أَنَبْتُ وَبِكَ خَاصَمْتُ وَإِلَيْكَ حَاكَمْتُ فَاغْفِرْ لِي مَا قَدَّمْتُ وَمَا أَخَّرْتُ وَمَا أَسْرَرْتُ وَمَا أَعْلَنْتُ أَنْتَ اللَّهُ لَا إِلَهَ إِلَّا أَنْتَ.

al-laahum-ma lakal-hamd, anta nurus-samaawaati wal-ardi wa man fihin-na wa lakal-hamd. anta qai-yimus-samaawaati wal-ardi wa man fihin-na wa lakal-hamd. antal-haq-qu wa wa’dukal-haq-qu wa liqaa-uka haq-qun. wal-dschan-natu haq-qun wan-naaru haq-qun, wan-nabiy-yuuna haq-qun wa muham-madun haq-qun, was-saa’atu haqq. al-laahum-ma laka aslamtu wa bika aamantu wa ‘alaika tawak-kaltu wa ilaika anabtu wa bika chaasamtu wa ilaika haakamtu faghfir lii ma qadamtu wa ma ach-chartu wama asrartu wama a’lantu antal-laahu la ilaaha il-la ant.

“Allaah! Aller Lobpreis gebührt Dir. Du bist der Leuchtende der Himmel, der Erde und von allem, was sie beherbergen, und Dir gebührt aller Lobpreis. Du bist der Verwalter der Himmel, der Erde und von allem, was sie beherbergen, und Dir gebührt aller Lobpreis. Du bist der Wahrhaftige. Dein Versprechen ist wahrhaftig und die Rückkehr zu Dir ist wahrhaftig. Das Paradies ist wahrhaftig und das Höllenfeuer ist wahrhaftig. Die Propheten sind wahrhaftig, Muhammad ist wahrhaftig und der Jüngste Tag ist wahrhaftig. Allaah! Ich habe mich Dir gegenüber ergeben, den Iimaan an Dich verinnerlicht, mich auf Dich verlassen, Dich um Vergebung gebeten, wegen Dir mich mit den Menschen gestritten und Dir die Rechtsprechung überlassen, so vergib mir das, was ich zuvor machte, das, was ich danach vollziehe, das, was ich verheimliche, und das, was ich öffentlich tue. Du bist Allaah, es gibt keinen Gott außer Dir.” (B)

 Das rituelle Festgebet (salaatul-‘iid صلاة العيد)

  • Das Festgebet wird an den beiden Festtagen ‘iidul-fitr عيد الفطر (zum Ende des Fastenmonats Ramadaan) und ‘iidul-adha عيد الأضحى (Opferfest) verrichtet.
  • Das ‘Iid-Gebet ist nach den meisten Gelehrten Sunnah-muakkadah. Nach Imaam Abu-haniifah ist es eine Waadschib-Handlung. Nach Imaam Ahmad ist es eine Fard-kifayah-Handlung.
  • Es besteht aus zwei Rak’ah und wird ohne Adhaan und Iqaamah verrichtet. Danach findet eine Predigt/Chutbah statt, die aus zwei Teilen besteht.
  • Es wird wie alle Gebete verrichtet, mit dem Unterschied, dass der Imaam in der ersten Rak’ah (nach Takbiiratul-ihraam) sieben Takbiiraat und in der 2. Rak’ah (nach dem Aufstehen und vor der Quraanrezitation) fünf Takbiiraat einfügt. Nach Imaam Abu-haniifah fügt der Imaam in der ersten Rak’ah nach Takbiiratul-ihraam und vor der Rezitation des Quraan drei Takbiiraat ein. In der zweiten Rak’ah fügt er nach der Quraanrezitation und vor dem Rukuu’ drei Takbiiraat ein.
  • Am ‘Iidul-fitr beginnt die Zeit des rituellen Festgebets – nach der Sunnah – wenn die Sonne sechs Meter über dem Horizont steht und dauert bis zum Mittag.
  • Am ‘Iidul-adha beginnt die Zeit des rituellen Festgebets, wenn die Sonne ca. drei Meter über dem Horizont steht (ca. eine halbe Stunde nach dem Sonnenaufgang) und dauert bis zum Mittag.
  • Das rituelle Festgebet soll von Frauen, Männern und Kindern verrichtet werden. Man soll den Körper pflegen, saubere und gute Kleider anziehen und viel Takbiiraat sprechen.
    Dabei liest man folgendes Bittgebet:

اللَّهُ أَكْبَرُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، وَلِلَّهِ الْحَمْد

al-laahu akbar, al-laahu akbar, la ilaaha il-lal-laah, al-laahu akbar, al-laahu akbar, wa lil-laahil-hamd.

  • Am ‘Iidul-fitr ist es Sunnah, etwas zu essen, bevor man zum rituellen Festgebet geht.
  • Am ‘Iidul-adha isst man, nachdem man vom rituellen Festgebet zurückgekommen ist.
  • Es ist Sunnah, nach jedem rituellen Pflichtgebet an den ‘Iidul-adha-Tagen das o. g. Takbiir-Du’aa’ zu sprechen.

 


Notes:

  1. Quraan (62:9)
  2. Quraan (36:78-79)
  3. Ursprünglich: „Fitnah“, siehe Glossar.
  4. Quraan (21:35)
  5. Quraan (3:145)
  6. Quraan (3:169)
  7. Quraan (3:135)