- Irrtümliche Zahlung der Zakaah an nicht-Zakaah-berechtigte Personen wird von der Scharii’ah berücksichtigt. Die Zakaah muss nicht nochmals entrichtet werden.
- Absichtliche bzw. fahrlässige Zahlung der Zakaah an nicht-Zakaah-berechtigte Personen toleriert die Scharii’ah nicht. Die Zakaah muss nochmals entrichtet werden.
- Ein nicht berechtigter Zakaah-Empfänger muss die irrtümlich erhaltene Zakaah unverzüglich zurückerstatten.