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Die Arten des rituellen Fastens


Das rituelle Pflicht- bzw. Muss-Fasten (Fard-Fasten)

Das rituelle Pflichtfasten im Monat Ramadaan

Das rituelle Fasten als Gelübde (siyaamun-nadhr صيام النذر)

Das Ablegen eines Schwures mit einer Bedingung widerspricht der Sunnah. Wer dennoch das Gelübde ablegt, eine bestimmte Zeitspanne zu fasten, muss dies selbstverständlich einlösen.

Das rituelle Fasten als Sühne (Kaffaarah كفارة)

Zur Ableistung der Kaffaarah werden manchmal verschiedene Möglichkeiten genannt. Man ist verpflichtet von diesen Möglichkeiten zunächst die Erstgenannte durchzuführen. Nur wenn diese nicht durchführbar ist (z. B. die Freilassung eines Sklaven ist heutzutage nicht mehr möglich, da es – Allaah sei Dank – keine Sklaverei mehr gibt), darf man zur zweiten Möglichkeit übergehen. Erst wenn auch diese Art der Kaffaarah nicht durchführbar ist (z. B. eine Krankheit, die rituelles Fasten verbietet, Geldmangel), darf man zur Nächstgenannten übergehen.

  • Kaffaarah für versehentlichen Totschlag
    Die Sühne für den versehentlichen Totschlag eines Muslims ist:

    • Befreiung eines muslimischen Sklaven und
    • Zahlung von Blutgeld an die Hinterbliebenen des Opfers, wenn sie darauf bestehen und nicht verzichten.Die Sühne für den versehentlichen Totschlag eines Muslims, der einem feindlichen Volk angehört, ist Befreiung eines muslimischen Sklaven.Die Sühne für den versehentlichen Totschlag eines Muslims, der einem Volk angehört, mit dem ein Friedensvertrag besteht, ist:
    • Zahlung von Blutgeld an die Hinterbliebenen des Opfers und
    • Befreiung eines muslimischen Sklaven oder
    • zweimonatiges ununterbrochenes rituelles Fasten

وَمَا كَانَ لِمُؤۡمِنٍ أَن يَقۡتُلَ مُؤۡمِنًا إِلَّا خَطَ‍ٔٗاۚ وَمَن قَتَلَ مُؤۡمِنًا خَطَ‍ٔٗا فَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖ وَدِيَةٞ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهۡلِهِۦٓ إِلَّآ أَن يَصَّدَّقُواْۚ فَإِن كَانَ مِن قَوۡمٍ عَدُوّٖ لَّكُمۡ وَهُوَ مُؤۡمِنٞ فَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖۖ وَإِن كَانَ مِن قَوۡمِۢ بَيۡنَكُمۡ وَبَيۡنَهُم مِّيثَٰقٞ فَدِيَةٞ مُّسَلَّمَةٌ إِلَىٰٓ أَهۡلِهِۦ وَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مُّؤۡمِنَةٖۖ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ شَهۡرَيۡنِ مُتَتَابِعَيۡنِ تَوۡبَةٗ مِّنَ ٱللَّهِۗ وَكَانَ ٱللَّهُ عَلِيمًا حَكِيمٗا ٩٢

“Es gebührt nicht einem Iimaan-Bekennenden 1, einen anderen Iimaan-Bekennenden zu töten, es sei denn versehentlich. Wer einen Iimaan-Bekennenden versehentlich tötet, (für den gilt) die Befreiung eines iimaan-bekennenden Sklaven und eine an seine Angehörigen zu zahlende Entschädigung 2, es sei denn, sie erlassen sie. Wenn der Getötete Leuten angehörte, die euch gegenüber feindselig eingestellt sind, aber er selbst Iimaan-Bekennender war, dann (gilt) die Befreiung eines iimaan-bekennenden1 Sklaven. Wenn der Getötete Leuten angehörte, mit denen ihr einen Vertrag habt, dann (gilt) eine an seine Angehörigen zu zahlende Entschädigung und die Befreiung eines iimaan-bekennenden Sklaven. Wer (dies) nicht aufbringen kann, fastet an zwei aufeinander folgenden Monaten als Reue vor Allaah. Allaah bleibt immer allwissend, allweise.” 3

  • Kaffaarah für bewusstes, unerzwungenes Fastenbrechen durch Geschlechtsverkehr für den Ehemann (nach Imaam Maalik und Imaam Abu-haniifah auch für die Ehefrau bei Bereitwilligkeit). Sie ist:
    • Freilassung eines Sklaven oder
    • zweimonatiges ununterbrochenes rituelles Fasten oder
    • Speisung von 60 Bedürftigen

جَاءَ رَجُلٌ إِلَى رَسُولِ اللَّهِ صَلَّى اللَّه عَلَيْهِ وَسَلَّمَ فَقَالَ هَلَكْتُ فَقَالَ وَمَا ذَاكَ قَالَ وَقَعْتُ بِأَهْلِي فِي رَمَضَانَ قَالَ تَجِدُ رَقَبَةً قَالَ لَا قَالَ فَهَلْ تَسْتَطِيعُ أَنْ تَصُومَ شَهْرَيْنِ مُتَتَابِعَيْنِ قَالَ لَا قَالَ فَتَسْتَطِيعُ أَنْ تُطْعِمَ سِتِّينَ مِسْكِينًا قَالَ لَا قَالَ فَجَاءَ رَجُلٌ مِنَ الْأَنْصَارِ بِعَرَقٍ وَالْعَرَقُ الْمِكْتَلُ فِيهِ تَمْرٌ فَقَالَ اذْهَبْ بِهَذَا فَتَصَدَّقْ بِهِ قَالَ عَلَى أَحْوَجَ مِنَّا يَا رَسُولَ اللَّهِ وَالَّذِي بَعَثَكَ بِالْحَقِّ مَا بَيْنَ لَابَتَيْهَا أَهْلُ بَيْتٍ أَحْوَجُ مِنَّا قَالَ اذْهَبْ فَأَطْعِمْهُ أَهْلَكَ.

“Ein Mann kam zum Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und sagte: “Ich bin verloren“. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) fragte: “Wodurch?” Er sagte: “Ich habe mit meiner Frau im Ramadaan (während der Fastenzeit) Beischlaf gehabt.” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) fragte: “Kannst du einen Sklaven befreien?” Er sagte: “Nein!” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) fragte: “Kannst du zwei aufeinander folgende Monate lang fasten?” Er sagte: “Nein!” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) fragte dann: “Kannst du 60 Arme speisen?” Er sagte: “Nein!” Dann kam ein Mann von den Ansaar mit einer Schale voller Datteln, dann sagte er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Nimm diese und verteile sie an die Armen.” Er sagte: “An Leute, die es nötiger haben als wir, Gesandter Allaahs? Bei Dem, der dich mit der Wahrheit entsandte! Es gibt in dieser (Stadt) keine Familie, die es nötiger hat als wir.” Da sagte er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam): “Geh und speise damit deine Familie.” (B, M)

Wer den Geschlechtsverkehr am gleichen Tag wiederholt, leistet nur eine Kaffaarah. Wer den Geschlechtsakt an einem anderen Tag wiederholt, leistet für jeden Tag eine Kaffaarah.

  • Kaffaarah für Meineid: Die Sühne hierfür ist:
    • Speisung von zehn Bedürftigen oder ihre Bekleidung oder
    • Freilassung eines Sklaven oder
    • dreitägiges Fasten

لَا يُؤَاخِذُكُمُ ٱللَّهُ بِٱللَّغۡوِ فِيٓ أَيۡمَٰنِكُمۡ وَلَٰكِن يُؤَاخِذُكُم بِمَا عَقَّدتُّمُ ٱلۡأَيۡمَٰنَۖ فَكَفَّٰرَتُهُۥٓ إِطۡعَامُ عَشَرَةِ مَسَٰكِينَ مِنۡ أَوۡسَطِ مَا تُطۡعِمُونَ أَهۡلِيكُمۡ أَوۡ كِسۡوَتُهُمۡ أَوۡ تَحۡرِيرُ رَقَبَةٖۖ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ ثَلَٰثَةِ أَيَّامٖۚ ذَٰلِكَ كَفَّٰرَةُ أَيۡمَٰنِكُمۡ إِذَا حَلَفۡتُمۡۚ وَٱحۡفَظُوٓاْ أَيۡمَٰنَكُمۡۚ كَذَٰلِكَ يُبَيِّنُ ٱللَّهُ لَكُمۡ ءَايَٰتِهِۦ لَعَلَّكُمۡ تَشۡكُرُونَ ٨٩

“Allaah belangt euch nicht für Unbedachtes in euren Eiden. Doch Er belangt euch für Eide, die ihr mit Bedacht geschworen habt (und nicht einhaltet). Die Wiedergutmachung 4 dafür ist die Speisung von zehn Bedürftigen in jenem Maß, wie ihr die Eurigen im Durchschnitt speist, ihre Bekleidung oder die Befreiung eines Unfreien. Wer es aber nicht leisten kann, hat drei Tage zu fasten. Dies ist die Wiedergutmachung1 für eure Eide, wenn ihr sie geschworen habt (und nicht einhaltet). Beachtet eure Eide! Solcherart verdeutlicht Allaah euch Seine Worte 5, damit ihr euch dankbar erweist.6

  • “Kaffaarah des Ausgleichs” bei der Haddsch-Pilgerfahrt für denjenigen, der kein Tier opfern kann. Die Sühne hierfür ist:
    • Opfern eines Opfertieres oder
    • dreitägiges rituelles Fasten während der Haddsch-Pilgerfahrt und
    • siebentägiges rituelles Fasten nach der Rückkehr von der Haddsch-Pilgerfahrt.

وَأَتِمُّواْ ٱلۡحَجَّ وَٱلۡعُمۡرَةَ لِلَّهِۚ فَإِنۡ أُحۡصِرۡتُمۡ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۖ وَلَا تَحۡلِقُواْ رُءُوسَكُمۡ حَتَّىٰ يَبۡلُغَ ٱلۡهَدۡيُ مَحِلَّهُۥۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ بِهِۦٓ أَذٗى مِّن رَّأۡسِهِۦ فَفِدۡيَةٞ مِّن صِيَامٍ أَوۡ صَدَقَةٍ أَوۡ نُسُكٖۚ فَإِذَآ أَمِنتُمۡ فَمَن تَمَتَّعَ بِٱلۡعُمۡرَةِ إِلَى ٱلۡحَجِّ فَمَا ٱسۡتَيۡسَرَ مِنَ ٱلۡهَدۡيِۚ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ ثَلَٰثَةِ أَيَّامٖ فِي ٱلۡحَجِّ وَسَبۡعَةٍ إِذَا رَجَعۡتُمۡۗ تِلۡكَ عَشَرَةٞ كَامِلَةٞۗ ذَٰلِكَ لِمَن لَّمۡ يَكُنۡ أَهۡلُهُۥ حَاضِرِي ٱلۡمَسۡجِدِ ٱلۡحَرَامِۚ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّ ٱللَّهَ شَدِيدُ ٱلۡعِقَابِ ١٩٦

“Vervollständigt die Haddsch- und die Umrah-Pilgerfahrt für Allaah! Solltet ihr daran gehindert werden, dann opfert das, was an Opfertieren verfügbar ist, und rasiert nicht eure Köpfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat. Wer von euch krank oder am Kopf verletzt ist, so leistet er dafür Ersatz mit Fasten, Spenden 7 oder Opferung. Wenn ihr dann wieder sicher seid, dann opfert derjenige, der die Umrah- mit der Haddsch-Pilgerfahrt vollzieht, das, was an Opfertieren verfügbar ist. Doch für den, der nichts findet, gilt Fasten an drei Tagen während der Haddsch-Pilgerfahrt und sieben nach eurer Heimkehr. Diese sind ganze zehn Tage. Dies gilt für denjenigen, dessen Familie bei der Ka’bah nicht zugegen ist. Erweist euch ehrfürchtig Allaah gegenüber und wisst, dass Allaah gewiss hart im Bestrafen ist!” 8

  • Kaffaarah für Dhihaar (adhdhihaar الظهار)
    Dhihaar nannte man die Sitte der vorislamischen Araber, sich von ihren Ehefrauen mit folgenden Worten zu scheiden: “Du bist mir verboten wie der Rücken meiner Mutter”. Dieser Satz sollte ausdrücken, dass man mit dieser Frau überhaupt keinen Geschlechtsverkehr mehr haben wollte. Die Sühne hierfür ist:

    • Befreiung eines Sklaven oder
    • zweimonatiges ununterbrochenes Fasten oder
    • Speisung von 60 Bedürftigen

وَٱلَّذِينَ يُظَٰهِرُونَ مِن نِّسَآئِهِمۡ ثُمَّ يَعُودُونَ لِمَا قَالُواْ فَتَحۡرِيرُ رَقَبَةٖ مِّن قَبۡلِ أَن يَتَمَآسَّاۚ ذَٰلِكُمۡ تُوعَظُونَ بِهِۦۚ وَٱللَّهُ بِمَا تَعۡمَلُونَ خَبِيرٞ ٣ فَمَن لَّمۡ يَجِدۡ فَصِيَامُ شَهۡرَيۡنِ مُتَتَابِعَيۡنِ مِن قَبۡلِ أَن يَتَمَآسَّاۖ فَمَن لَّمۡ يَسۡتَطِعۡ فَإِطۡعَامُ سِتِّينَ مِسۡكِينٗاۚ ذَٰلِكَ لِتُؤۡمِنُواْ بِٱللَّهِ وَرَسُولِهِۦۚ وَتِلۡكَ حُدُودُ ٱللَّهِۗ وَلِلۡكَٰفِرِينَ عَذَابٌ أَلِيمٌ ٤

“Für diejenigen, die sich von ihren Ehefrauen durch die Formel “du bist mir verwehrt wie meine Mutter” scheiden, dann zurücknehmen, was sie sagten, gilt (als Sühne) die Befreiung eines Unfreien, bevor beide sich intim berühren. Damit werdet ihr ermahnt. Allaah ist dessen, was ihr tut, allkundig. (4) Wer dieses nicht erfüllen kann, so fastet er ganze zwei aufeinander folgende Monate, bevor beide sich intim berühren. Wer dieses nicht vermag, dann gilt die Speisung von sechzig Armen. Dies, damit ihr den Iimaan an Allaah und Seinen Gesandten verinnerlicht. Diese sind Allaahs Richtlinien. Für die Leugner 9 ist dann eine qualvolle Peinigung bestimmt.” 10

Das rituelle Fasten, das man unterlassen soll (Makruuh-Fasten)

  • Eintägiges rituelles Fasten am Freitag
    Der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا تَصُومُوا يَوْمَ الْجُمُعَةِ إِلَّا وَقَبْلَهُ يَوْمٌ أَوْ بَعْدَهُ يَوْمٌ.

“Fastet nicht am Freitag, es sei denn (gemeinsam) mit einem Tag davor oder einem Tag danach.” (B, M)

Nach den meisten Gelehrten ist das eintägige Fasten am Freitag sehr verpönt, aber nicht haraam. Das rituelle Fasten am Freitag wird jedoch erlaubt und ist nicht mehr verpönt, wenn man es mit einem Tag davor oder danach verbindet, oder wenn der Tag von ‘Arafaat oder ‘Aschuuraa’ auf einen Freitag fällt.

  • Eintägiges Fasten am Samstag
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا تَصُومُوا يَوْمَ السَّبْتِ إِلَّا فِيمَا افْتَرَضَ اللَّهُ عَلَيْكُمْ فَإِنْ لَمْ يَجِدْ أَحَدُكُمْ إِلَّا لِحَاءَ عِنَبَةٍ أَوْ عُودَ شَجَرَةٍ فَلْيَمْضُغْهُ.

“Fastet nicht am Samstag, es sei denn, ihr vollbringt das euch gebotene Fasten, auch (fastet) dann nicht, sollte der eine von euch auch nur Traubenrinden oder ein Baumhölzchen zum Kauen finden.” (T, I, A)

Nach den meisten Gelehrten ist das eintägige rituelle Fasten am Samstag sehr verpönt, aber nicht haraam. Nach Imaam Maalik ist dieses rituelle Fasten sogar ohne Einschränkungen erlaubt.
Das rituelle Fasten am Samstag wird erlaubt und ist nicht mehr verpönt, wenn man es mit einem Tag davor oder danach verbindet.

  • Das rituelle Fasten in der zweiten Hälfte des Scha’ban (8. Monat des islamischen Mondkalenders) ist verpönt. Ausgenommen davon ist gewohnheitsmäßiges freiwilliges Fasten (z.B. am Montag, Donnerstag).
  • Mehrtägiges ununterbrochenes Fasten
    Mehr als einen Tag zu fasten, ohne das Fasten nach Sonnenuntergang zu brechen, war nur für den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) erlaubt. Für die Muslime ist dieses rituelle Fasten sehr verpönt.
  • Das Fasten für Kranke, Reisende, Stillende, Schwangere und alte Menschen ist unerwünscht, wenn es die Gesundheit beeinträchtigt.

Das verbotene rituelle Fasten (Haraam-Fasten)

  • Das rituelle Fasten am ersten Tag von ‘Iidul-fitr (Fest des Fastenbrechens) und am ersten Tag von ‘Iidul-adha (Opferfest) ist nach allen Gelehrten haraam (nach Imaam Abu-haniifah makruuh tahriiman).
  • Das Fasten an den Taschriiq-Tagen (zweiter, dritter und vierter Tag des Opferfestes) ist nach den meisten Gelehrten haraam, außer für diejenigen, die gerade Haddschul-qiraan oder Haddschut-tamattu’ vollziehen.
    Imaam Maalik und Imaam Abu-haniifah werten das rituelle Fasten am vierten Tag als makruuh bzw. makruuh tahriiman. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

أَيَّامُ التَّشْرِيقِ أَيَّامُ أَكْلٍ وَشُرْبٍ وَذِكْرٍ لِلَّهِ.

“Die Taschriiq-Tage sind Tage des Essens, des Trinkens und der Lobpreisung Allaahs.” (M, H)

Nach den Schaafi’iiten ist das rituelle Fasten an diesen Tagen nur erlaubt, wenn es begründet ist (z. B. als Gelübde-, Kaffaarah- und Nachholfasten).

  • Das rituelle Fasten am 30. Scha’baan (8. Monat des islamischen Mondkalenders) ist haraam nach den meisten Gelehrten. Nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Asch-schaafi’iy ist es nur makruuh.
  • Das rituelle Fasten während der Haddsch-Pilgerfahrt am Tag von ‘Arafaat
    • Dieses Verbot gilt nur für denjenigen, der sich an diesem Tag in ‘Arafaat befindet.
    • Der Sahaabi Abu-hurairah (radial-laahu ‘anhu) sagte: “Allaahs Gesandter hat es verboten, am Tag von ‘Arafaat in ‘Arafaat zu fasten.” (H)
  • Rituelles Sunnah-Fasten für Frauen ohne Zustimmung des Ehemannes (nach Imaam Abu-haniifah ist es makruuh).
  • Ständiges rituelles Fasten über einen längeren Zeitraum hinweg
  • Rituelles Fasten für Menstruierende und Wöchnerinnen

Das rituelle Sunnah-Fasten

  • Das rituelle Fasten an sechs Tagen im Schawwaal (10. Monat des islamischen Mondkalenders).
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

مَنْ صَامَ رَمَضَانَ ثُمَّ أَتْبَعَهُ سِتًّا مِنْ شَوَّالٍ كَانَ كَصِيَامِ الدَّهْرِ.

“Wer im Ramadaan fastete und dann Fasten an sechs Tagen im Schawwaal folgen ließ, ist so, als hätte er sein ganzes Leben gefastet.” (M)

Besser ist es, wenn man diese sechs Tage im Schawwaal hintereinander und gleich nach dem ersten Tag des ‘Iidul-fitr fastet (nicht nach Imaam Abu-haniifah).

Imaam Maalik wertet dieses Fasten als Makruuh-Fasten für jeden, der als Vorbild angesehen wird, wenn er an diesen Tagen fastet und öffentlich dazu auffordert.

  • Das rituelle Fasten an den ersten neun Tagen von Dhul-hiddschah (12. Monats des islamischen Kalenders)
  • Das rituelle Fasten am Tag von ‘Arafaat für jene, die nicht die Haddsch-Riten vollziehen.

عَنْ حَفْصَةَ ‏قَالَتْ ‏أَرْبَعٌ لَمْ يَكُنْ يَدَعُهُنَّ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ صِيَامَ عَاشُورَاءَ ‏وَالْعَشْرَ ‏وَثَلَاثَةَ أَيَّامٍ مِنْ كُلِّ شَهْرٍ وَرَكْعَتَيْنِ قَبْلَ الْغَدَاةِ.

“Hafsah (radial-laahu ‘anha) sagte: “Vier Dinge hat der Gesandte Allaahs nie unterlassen: Das rituelle Fasten am ‘Aschuuraa’-Tag, an den ersten zehn (Tagen des Dhul-hiddschah) und an drei Tagen im Monat sowie das Verrichten von zwei Rak’ah vor dem rituellen Früh-Gebet.” (N, H)

Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte über das rituelle Fasten am Tag von ‘Arafaat:

يُكَفِّرُ السَّنَةَ الْمَاضِيَةَ وَالْبَاقِيَةَ.

“(Das rituelle Fasten am Tag von ‘Arafaat) tilgt die Sünden des vergangenen und des gegenwärtigen Jahres.” (M)

  • Das rituelle Fasten im Muharram (erster Monat des islamischen Kalenders)

سُئِلَ أَيُّ الصَّلَاةِ أَفْضَلُ بَعْدَ الْمَكْتُوبَةِ وَأَيُّ الصِّيَامِ أَفْضَلُ بَعْدَ شَهْرِ رَمَضَانَ فَقَالَ ‏أَفْضَلُ الصَّلَاةِ بَعْدَ الصَّلَاةِ الْمَكْتُوبَةِ الصَّلَاةُ فِي جَوْفِ اللَّيْلِ وَأَفْضَلُ الصِّيَامِ بَعْدَ شَهْرِ رَمَضَانَ صِيَامُ شَهْرِ اللَّهِ الْمُحَرَّمِ.

“Der Gesandte wurde nach dem verdienstvolleren Gebet nach dem rituellen Pflichtgebet und nach dem verdienstvolleren Fasten nach dem rituellen Fasten im Ramadaan gefragt. Dann sagte er: “Das verdienstvollere Gebet nach dem rituellen Pflichtgebet ist das rituelle Gebet inmitten der Nacht, und das verdienstvollere Fasten nach dem rituellen Fasten im Ramadaan ist das rituelle Fasten im Monat Al-muharram.” (M, H)

  • Das rituelle Fasten am ‘Aschuuraa’ (10. Tag von Muharram)
    Es ist empfehlenswert auch an den Tagen davor und danach zu fasten.

يُكَفِّرُ السَّنَةَ الْمَاضِيَةَ.

“(Das ‘Aschuuraa’-Fasten) tilgt die Sünden des vergangenen Jahres.” (M)

  • Das rituelle Fasten am Montag und Donnerstag jeder Woche
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

تُعْرَضُ الْأَعْمَالُ يَوْمَ الِاثْنَيْنِ وَالْخَمِيسِ فَأُحِبُّ أَنْ يُعْرَضَ عَمَلِي وَأَنَا صَائِمٌ.

“Die Werke der Menschen werden jeden Montag und Donnerstag Allaah vorgestellt, so möchte ich, dass meine Werke Allaah vorgestellt werden, während ich faste.” (T)

  • Das rituelle Fasten an drei Tagen im Monat
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

وَصُمْ مِنَ الشَّهْرِ ثَلَاثَةَ أَيَّامٍ فَإِنَّ الْحَسَنَةَ بِعَشْرِ أَمْثَالِهَا وَذَلِكَ مِثْلُ صِيَامِ الدَّهْرِ.

“Faste an drei Tagen im Monat, denn Allaah belohnt die gute Tat mit Zehnfachem ihres Lohns, und das gleicht dem lebenslangen Fasten.” (B, M)

Nach dem Gesandtengefährten Abu-dharr (radial-laahu ‘anhu) sind diese Tage der 13., 14. und 15. der islamischen Mondmonate.

  • Das rituelle Fasten an abwechselnden Tagen
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

فَصُمْ يَوْمًا وَأَفْطِرْ يَوْمًا وَذَلِكَ صِيَامُ دَاوُدَ وَهُوَ أَعْدَلُ الصِّيَامِ.

“Faste an einem Tag und am Darauffolgenden nicht, denn das ist das Fasten von David, und dies ist das beste Fasten.” (B, M, A, T, I, N)

  • Das häufige rituelle Fasten im ersten, siebten, 11. und 12. Monat des islamischen Kalenders (Muharram, Radschab, Dhul-qi’dah und Dhul-hiddschah)
  • Das häufige rituelle Fasten im Scha’baan (8. Mondmonat)

Beim rituellen Sunnah-Fasten ist die Unterbrechung des rituellen Fastens während des Tages erlaubt. Es ist wünschenswert, diesen Tag nachzuholen, obwohl dieses rituelle Fasten freiwillig war.

عَنْ عَائِشَةَ أُمِّ الْمُؤْمِنِينَ ‏قَالَتْ ‏دَخَلَ عَلَيَّ النَّبِيُّ ‏‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏ ‏ذَاتَ يَوْمٍ فَقَالَ ‏هَلْ عِنْدَكُمْ شَيْءٌ فَقُلْنَا لَا قَالَ فَإِنِّي إِذَنْ صَائِمٌ ثُمَّ أَتَانَا يَوْمًا آخَرَ فَقُلْنَا يَا رَسُولَ اللَّهِ أُهْدِيَ لَنَا ‏ ‏حَيْسٌ ‏ ‏فَقَالَ أَرِينِيهِ فَلَقَدْ أَصْبَحْتُ صَائِمًا فَأَكَلَ.

“‘Aischah, Mutter der Iimaan-Bekennenden, sagte: “Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kam eines Tages zu mir und fragte: “Habt ihr, etwas zu essen?” Ich antwortete: “Nein!” Dann sagte er: “Dann faste ich!” Dann kam er an einem anderen Tag, dann habe ich ihm gesagt: “Gesandter Allaahs! Wir bekamen Hais (Dattelspezialität zum Essen) als Geschenk.” Dann sagte er: “Zeige es mir, denn ich begann meinen Tag fastend.” Dann aß er.” (M)


Notes:

  1. Ursprünglich: „Muءmin“, Plural „Muءminuun bzw. Muءminiin. Muءmin ist ein Mensch, der den Iimaan verinnerlicht.
  2. Ursprünglich: „Diyah“. Es ist eine festgelegte materielle Entschädigung, die von einem (Gewalt-) Täter oder seiner Familie väterlicherseits anstelle einer Haft-, Körper- oder Todes­strafe an die Hinterbliebenen des (Tat-)Opfers entrichtet wird.
  3. Quraan (4:92)
  4. Ursprünglich: „Kaffaarah كفارة“.
  5. Ursprünglich: „Aayaat“. Es ist Plural von Aayah. Aayah ist hier wahrscheinlich Zeichen, kann aber auch als die „kleinste selbständige Einheit des Quraan“ sein, siehe Glossar.
  6. Quraan (5:89)
  7. Im Original: „Sadaqah“, siehe Glossar.
  8. Quraan (2:196)
  9. Ursprünglich: „Kufr-Betreibenden“, siehe Glossar.
  10. Quraan (58:3-4)