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Annullierung der Haddsch-Pilgerfahrt


Die Annullierung der Haddsch-Pilgerfahrt erfolgt nur nach Übertretung des Verbots von Geschlechtsverkehr

  • vor dem ersten Tahallul bei Haddschul-ifraad bzw. -qiraan, oder
  • vor dem Beenden der ‘Umrah-Handlungen bei Haddschut-tamattu’.

Nach der Annullierung der Haddsch-Pilgerfahrt ist folgende Kaffaarah vorgeschrieben:

Als Kaffaarah gilt nach den meisten Gelehrten:

  • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
  • Opfern eines Kamels und
  • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden Jahr (unabhängig davon, ob eine Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt oder eine freiwillige Haddsch-Pilgerfahrt durchgeführt wurde).

Als Kaffaarah gilt nach Imaam Abu-haniifah:

  • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
  • Opfern eines Kamels und
  • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden Jahr (gilt nur für Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt).