Die Annullierung der Haddsch-Pilgerfahrt erfolgt nur nach Übertretung des Verbots von Geschlechtsverkehr
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vor dem ersten Tahallul bei Haddschul-ifraad bzw. -qiraan, oder
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vor dem Beenden der ‘Umrah-Handlungen bei Haddschut-tamattu’.
Nach der Annullierung der Haddsch-Pilgerfahrt ist folgende Kaffaarah vorgeschrieben:
Als Kaffaarah gilt nach den meisten Gelehrten:
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Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
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Opfern eines Kamels und
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Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden Jahr (unabhängig davon, ob eine Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt oder eine freiwillige Haddsch-Pilgerfahrt durchgeführt wurde).
Als Kaffaarah gilt nach Imaam Abu-haniifah:
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Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
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Opfern eines Kamels und
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Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden Jahr (gilt nur für Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt).