Bei manchen Hadiith-Tradierenden vertreten die Tradenten-Kritiker unterschiedliche Meinungen, so dass solche Tradierende einerseits als rechtschaffen und vertrauenswürdig (‘adl) und andererseits als nicht rechtschaffen und nicht vertrauenswürdig gelten. In solchen Fällen muss man zuerst alle Bewertungen der Hadiith-Kritiker einzeln überprüfen, um diesen Widerspruch aufzuklären.
Beispiele:
– Wenn eine Person als Verfehlende bekannt war und deshalb als nicht ‘adl galt, jedoch später die Verfehlung bereute und sich danach gemäß den ‘Adaalah-Kriterien verhalten hat, dann gilt sie als ‘adl. Damit löst sich der Widerspruch.
– Wenn eine tradierende Person über ein schlechtes Erinnerungsvermögen verfügte und deshalb als schwach eingestuft wurde, weil sie basierend auf ihrem Gedächtnis Hadiithe über einen Hadiith-Gelehrten mangelhaft tradierte, und gleichzeitig als gut bewertet wird, da sie über einen anderen Hadiith-Gelehrten nicht aus dem Gedächtnis, sondern aus seinen eigenen Büchern tradierte, dann gibt es keinen Widerspruch zwischen beiden Bewertungen.
Sollte nach eingehender Überprüfung der Widerspruch nicht beseitigt werden können, dann verfahren die Hadiith-Gelehrten in solchen Fällen wie folgt:
– Al-dschumhuur, die Mehrheit der Hadiith-Gelehrten, berücksichtigt Al-dscharh vor At-ta’diil, auch dann sollten diejenigen Tradenten-Kritiker, die sich für At-ta’diil ausgesprochen haben, mehr sein, als diejenigen, die sich für Al-dscharh entschieden haben.
Ihre Begründung für diese Ansicht lautet, dass diejenigen Tradenten-Kritiker, welche sich für Al-dscharh ausgesprochen haben, von der betroffenen tradierenden Person etwas wissen, was ihre ‘Adaalah verletzt, was für diejenigen Tradenten-Kritiker, die für ihre ‘Adaalah eingetreten sind, verborgen blieb.
– Einige wenige Hadiith-Gelehrte berücksichtigen At-ta’diil, wenn diejenigen Tradenten-Kritiker, die sich für At-ta’diil ausgesprochen haben, mehr waren als diejenigen Tradenten-Kritiker, die sich für Al-dscharh entschieden haben. Diese Meinung kann eigentlich nicht beachtet werden, da auch eine enorm große Anzahl von Tradenten-Kritikern, die sich für die ‘Adaalah der betroffenen tradierenden Person ausgesprochen haben, die negative Beurteilung der anderen Tradenten-Kritiker nicht aufheben kann.
– Manche andere Hadiith-Gelehrte favorisieren ohne entsprechende Belege weder Al-dscharh noch At-ta’diil.