Zur Zeit des Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gab es als Quellen für die Scharii’ah ausschließlich den Quraan und die Sunnah.
Die Scharii’ah-Normen wurden im Quraan meistens allgemein formuliert, so dass die Sunnah das Allgemeinformulierte erläuterte (Tafsiir تفسير), konkretisierte und einschränkte (Tachsiis تخصيص), ergänzte oder detailliert erklärte.
Beispiele:
– Der Quraan fordert in zahlreichen Aayaat zum rituellen Gebet auf, ohne alle Gebetszeiten, -modalitäten und -formen zu erläutern. Diese Erkenntnisse liefert die Sunnah.
– Verbot des Verzehrs von Esel- und von Raubtier-Fleisch, etc.
So kann man die Sunnah im Vergleich zum Quraan wie folgt einteilen:
1. Sunnah, die den Quraan bestätigt, wie Bestätigung des Riba-Verbots (Geldzinsverbot) und der rituellen Pflichtgebete, etc.
2. Sunnah, die den Quraan erläutert, wie die Festlegung der Gebetszeiten und -modalitäten, etc.
3. Sunnah, die neue im Quraan nicht thematisierte Scharii’ah-Normen erlässt, wie die Zakah für Handelswaren und das Verbot von Eselfleisch.