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Feststellung der Sahaabah


Zur Feststellung der Zugehörigkeit eines Muslims zu der Sahaabah-Generation berücksichtigen die Hadiith-Gelehrten einen der folgenden Belege:

  • Durch eine Mutawaatir-Überlieferung, wie z. B. die 10 Sahaabah, denen der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) eine Mitteilung über ihren Eintritt in das Paradies gemacht hat.
  • Durch eine Masch-huur-Überlieferung, d.h. eine bekannte und weit verbreitete Überlieferung, die keine Mutawaatir-Überlieferung darstellt, wie z. B. ‘Ukkaaschah Bnu-mihsan عُكَّاشَةُ بْنُ مِحْصَنٍ, Dimam Bnu-tha’labah ضِمَامُ بْنُ ثَعْلَبَةَ.
  • Durch die Mitteilung und die Bestätigung eines anderen Sahaabiy oder eines Taabi’iy, wie z. B. die Bezeugung von Abu-muusa Al-asch’ariy أبو موسى الأشعري, dass Hamamah Bnu-abi-hamamah حَمَمَة بنُ أبي حَمَمَة, der in Asbahaan ‏أَصْبَهَان verstarb, ein Sahaabiy war (siehe dazu den Hadiith im Musnad von Imaam Ahmad Bnu-hanbal).
  • Durch eigene Bekundung eines Muslims, dass er ein Sahaabiy ist, nachdem seine Glaubwürdigkeit und seine Begleitung des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) außer Zweifel steht.