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Begriffsbestimmung von Al-’adl العدل und At-ta’diil التعديل


– Linguistische Bedeutung
Al-‘adl bedeutet “das Gerecht-Sein bzw. die Gerechtigkeit”. Es ist auch eine Bezeichnung für alles, was geradlinig und korrekt ist.
Man sagt z. B.: “radschulun ‘adlun رجل عدل: Ein rechtschaffener Mann, dessen Zeugnis angenommen wird.”
At-ta’diil التعديل bedeutet “jemanden für rechtschaffen und geradlinig bzw. vertrauenswürdig erklären”.

– Fachspezifische Definition
Unter Al-‘adl 1 versteht man eine/einen Tradierende/n, von der/dem nichts bekannt wurde, was sowohl ihre/seine Religiösität (Diin) als auch den Anstand (Muruu-ah) beeinträchtigen könnte.
At-ta’diil التعديل bedeutet, dass der/die Tradierende mit Bezeichnungen versehen wird, durch welche auf die Authentizität und auf die Korrektheit der von ihm/ihr überlieferten Hadiithe hingewiesen wird.

So ist die Wissenschaft von Al-dscharh und At-ta’diil eine der wichtigsten Hadiith-Disziplinen, wenn nicht die wichtigste Disziplin überhaupt, da mit ihrer Hilfe die Hadiith-Tradenten hinsichtlich der Akzeptanz oder der Zurückweisung der von ihnen tradierten Hadiithe überprüft werden.

 

Notes:

  1. Al-’adl ist eine Eigenschaft, die mit Al-’adaalah zusammenhängt. Siehe dazu die Fußnote unter der Begriffsbestimmung von Al-dscharh.