Die Gefährten des Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), die Sahaabah, haben vom ihm als erste Generation der Tradenten sowohl den Quraan als auch seine Sunnah überliefert, welche die Quellen des Islam darstellen und seine Grundlagen beinhalten. Auch ihre Schüler, die Taabi’uun, haben eine entscheidende Rolle bei der Wahrung und Weitertradierung dieser Quellen gespielt.
Deshalb ist die Auseinandersetzung mit ihnen unabdingbar und wurde von den Muslimen schon sehr früh zu einer Wissenschaft herangebildet und ständig systematisch verfeinert. So verfügt der Islam als einzige Weltreligion auch heute noch über den wissenschaftlichen Beweis für die Echtheit seiner Quellen.
In dieser Zeit und insbesondere im europäischen Kulturkreis bekommt diese Thematik eine zusätzliche Brisanz, weil die islamischen Quellen und ihre Tradenten durch so genannte nicht- bzw. anti-muslimische “Islam-Experten” sowie durch so genannte muslimische “Modernisten” in Frage gestellt werden, die mit ihrer Polemik eigentlich entweder ihre eigene komplexe Unwissenheit in diesem Bereich unter Beweis stellen, oder ihre Ignoranz damit bezeugen.
Begriffsbestimmung von Sahaabiy/ Sahaabiyyah الصحابي/ الصحابية
Linguistische Bedeutung von Sahaabiy/ Sahaabiyyah
Das arabische Wort “Sahaabiy“صَحَابيّ ist Singular von “sahaabah” صَحَابَة (Sahaabiyyah ist Singular von Sahaabiyyaat صحابيات) und wird abgeleitet von “as-suhbah الصحبة” und das Verb heißt “sahiba صحب“.
sahiba bedeutet im eigentlichen Sinne des Wortes “Umgang mit jemandem haben und pflegen” bzw. “jemanden begleiten” und “mit jemandem befreundet sein”.
Im übertragenen Sinne des Wortes kann es auch für Nichtbefreundete verwendet werden wie z. B. in den Aayaat (81:22) und (18:37).
Umgangssprachlich verwendet man diesen Begriff gewöhnlich nur für Menschen, mit denen man einen intensiven Umgang hat und eine enge Freundschaft pflegt.
Fachspezifische Definition von Sahaabiy/ Sahaabiyyah
Die Gelehrten haben je nach wissenschaftlicher Disziplin unterschiedliche Definitionen für den Begriff “Sahaabiy” vorgesehen:
- Die meisten Hadiith-Gelehrten definieren als Sahaabiy bzw. Sahaabiyyah jede muslimische Person (Mann oder Frau), welche den Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) gesehen hat.
Imaam Al-buchaariy definierte in seinem Sahiih-Werk diesen Begriff wie folgt:
“Wer von den Muslimen den Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) begleitet oder gesehen hat, der gehört zu seinen Sahaabah.”
Imaam Ibnu-hazm ابن حزم gab dazu in seinem Werk Al-ihkaam الإحكام folgende Definition:
“Der Sahaabiy ist jeder Muslim, der mit dem Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) saß – auch wenn nur für eine Stunde, und von ihm hörte – auch wenn nur ein Wort, oder von ihm etwas sah, das er begriffen hat, und nicht zu den Nifaaq-Betreibenden 1 gehörte, deren Nifaaq beständig war und bekannt wurde, bis sie als solche starben.”
Imaam Ibnus–salaah ابن الصلاح hat in seinem Werk “muqad-dimatu ibnis-salaah مقدمة ابن الصلاح” dazu folgende Aussage überliefert:
“Über Abul-mudhaffar As-sama’aaniy Al-mirwaziy أبو المظفر السمعاني المروزي erreichte uns, dass er sagte: “Die Hadiith-Gelehrten geben die Bezeichnung “Sahaabiy” jedem Muslim, der vom Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) einen Hadiith oder ein Wort überlieferte, und sie gehen noch weiter und zählen jeden, der ihn nur sah, zu den Sahaabah. Dies war so aufgrund der hohen Stellung des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und deshalb gaben sie jedem, der ihn sah, die Stellung eines Sahaabiy.”
Imaam Ibnu-hadschar definierte als Sahaabiy denjenigen, der den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) traf, den Iimaan an ihn verinnerlichte und als Muslim starb, dabei spielt es keine Rolle, ob er für längere oder kurze Zeit mit ihm war, oder etwas von ihm überlieferte oder nicht, oder mit ihm kämpfte oder nicht. Darunter fallen auch diejenigen, die ihn sahen und mit ihm nicht saßen, und diejenigen, die ihn wegen Blindheit nicht sahen.Manche Hadiith-Gelehrte wie Imaam Al-waaqidiy الواقدي (gest. 207/ 822), Imaam Muslim (gest. 261/875), Imaam Ibnu-‘abdil-barr (gest. 463/1071) und Imaam Ibnul-dschauziy (gest. 597/1201) definierten als Sahaabiy nur denjenigen, der den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sah, nachdem er geschlechtsreif geworden ist, den Islam annahm, ihn verstanden hat und damit zufrieden war.
- Die Gelehrten von Usuulul-fiqh bezeichnen als Sahaabiy diejenige muslimische Person, welche den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) lange begleitete, um von ihm zu lernen und ihm zu folgen.
Auch der Sahaabiy Anas Bnu-maalik (radial-laahu ‘anh) (gest. 92/711) bezeichnete die Muslime, die den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) nur sahen und ihn nicht begleiteten, nicht als Sahaabiy.
Der Gelehrte Al-chatiib Al-baghdaadiyالخطيب البغدادي zitierte in seinem Werk “al-kifaayah” den Gelehrten Abu-bakr Al-baaqil-laaniy أبو بكر الباقلاني (338/950 – 403/1013) diesbezüglich mit folgenden Worten:
“Es gibt keine Meinungsverschiedenheit unter den Sprachwissenschaftlern, dass der Begriff Sahaabiy von “suhbah: Begleitung” (i. A.) und nicht nur von einer besonderen Form davon abgeleitet wird (..), und dies erfordert sprachwissenschaftlich die Verwendung dieser Bezeichnung bei jeder Person, die den Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) und wenn nur für eine Stunde begleitete (..). Dennoch wurde es eine Tradition bei den Muslimen, dass sie diese Bezeichnung (Sahaabiy) nur für Personen verwenden, die eine intensive und ständige Begleitung pflegten. Sie verwenden sie nicht für jeden, der den Gesandten für eine Stunde traf bzw. mit ihm ein Paar Schritte ging oder von ihm einen Hadiith hörte. Deshalb darf diese Bezeichnung nur für solche Personen verwendet werden, die so waren. Trotzdem wird eine Überlieferung des Vertrauenswürdigen und Wahrhaftigen akzeptiert und beachtet, auch dann sollte er (den Gesandten) nicht länger begleitet und nur einen Hadiith von ihm gehört haben.”
Notes:
- Nifaaq bezeichnet den Zustand der Täuschung, indem man etwas verbal bekundet, was man nicht verinnerlicht. Nifaaq im Sinne von „rein formales, d. h. nur verbales äußerliches Bekenntnis zum Islam ohne echte innere Überzeugung“ ist eine schwere Verfehlung, die sogar schwerwiegender ist als offenkundiger Kufr (Anti-Islam bzw. Nicht-Islam) und gilt als die verabscheuenswürdigste Art des Kufr. ↩