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Verschiedene Aspekte zu at-taqliid


Wenn man kein mudschtahid ist, egal ob man wissend oder unwissend ist, dann muss man nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten einen mudschtahid nachahmen, da man mit eigenem idschtihaad die Scharii’ah-Gebotskategorie nicht feststellen kann. Allaah (ta’aala) sagte:

فَسۡ‍َٔلُوٓاْ أَهۡلَ ٱلذِّكۡرِ إِن كُنتُمۡ لَا تَعۡلَمُونَ ٧

So fragt die Kenner der Schrift, wenn ihr selbst nicht wisst. 1

– Ein mudschtahid darf einen anderen mudschtahid nicht nachahmen.

– Man darf nur eine/n solche/n Gelehrte/n um Fatwa fragen, der bzw. die bereits als wissende/r, redliche/r und idschtihaad-fähige/r Gelehrte/r bekannt und anerkannt ist.

– Wer den idschtihaad-Rang nicht erreicht hat, soll sich einer bekannten Fiqh-Schule anschließen. Man darf diese Fiqh-Schule wechseln, wenn man eine andere Fiqh-Schule für kompetenter erachtet. Man kann auch nur in bestimmten Einzelfragen andere Fiqh-Schulen befolgen, mit der Bedingung, dass man nicht ausschließlich nach den Ausnahmeregelungen sucht, sonst wird man nach einigen Gelehrten als Faasiq angesehen (z. B.: Man darf keinen Ehevertrag abschließen ohne Waliy nach Imaam Ab-haniifah, ohne Brautgabe nach Imaam Asch-schaafi’iy und ohne Zeugen nach Imaam Maalik, denn ein derartiger Vertrag ist nach allen Schulen nichtig).

– Wenn man einen mudschtahid in einer Einzelfrage um Fatwa bittet, dann darf man einen anderen mudschtahid nur dann um Fatwa in der gleichen Angelegenheit bitten, wenn man nach der vorherigen Fatwa noch nicht gehandelt hat.

– Es ist erwünscht, dass der muqallid nach dem Scharii’ah-Beleg für die Fatwa fragt.

– Wenn man kein mudschtahid ist, aber eine Fiqh-Schule beherrscht, dann darf man Fatwa aus dieser Fiqh-Schule geben.

– Die Mehrheit der Gelehrten verbieten at-taqliad in den ‘Aqiidah-Ange-legenheiten, wie es von Al-aamidy tradiert ist, da man diese Inhalte als gewiss durch Wissen verinnerlichen muss.

فَٱعۡلَمۡ أَنَّهُۥ لَآ إِلَٰهَ إِلَّا ٱللَّهُ وَٱسۡتَغۡفِرۡ لِذَنۢبِكَ وَلِلۡمُؤۡمِنِينَ وَٱلۡمُؤۡمِنَٰتِۗ وَٱللَّهُ يَعۡلَمُ مُتَقَلَّبَكُمۡ وَمَثۡوَىٰكُمۡ ١٩

So wisse, dass es keine Gottheit außer Allaah gibt! Bitte um Vergebung für deine Verfehlung und für die iimaan-bekennenden Männer und Frauen! Allaah kennt euer Wandeln und euer Ende. 2

Andere Gelehrte sind der Meinung, dass der muqallid die Meinung eines Gelehrten in den ‘Aqiidah-Angelegenheiten übernehmen kann, wenn er diese Meinung als feste und unerschütterbare Gewissheit verinnerlicht.


Notes:

  1. Quraan (21:7)
  2. Quraan (47:19)