Frage:
Wird eine Ehe durch die Aussage “du kannst mir fern bleiben ” geschieden?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Eine Ehe wird nur durch die Aussage “du kannst mir fern bleiben” geschieden, wenn man durch diese Aussage eine Ehescheidung beabsichtigt. Dies nennt man Talaaq Kinaayah.
Dies ist eine Ehescheidung, die nach der Verwendung von mehrdeutigen Ausdrücken erfolgt, welche grundsätzlich eine andere Interpretation als ein Scheidungsbegehren zulassen. Deshalb gilt diese Scheidung nur in Verbindung mit der Absicht (Arabisch: Niyyah) zur Ehescheidung. Aus diesem Grund muss die Person nochmals bekräftigen, ob sie mit ihren Worten auch tatsächlich die Ehescheidung beabsichtigt.
Derartige mehrdeutige Ausdrücke sind z. B.: “Ich entferne mich von dir”, “ich sage mich von dir los”, “du bist mir haraam”, “du kannst mir fern bleiben”, etc.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com