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Was passiert wenn der Ehemann Folgendes zu seiner Ehefrau sagt: „Wenn wir innerhalb von zwei Monaten deine Eltern besuchen, dann bist du geschieden.“ Ist es möglich, sich durch eine Kaffaarah von dieser Ehescheidung zu entziehen?


Frage:
Was passiert wenn der Ehemann Folgendes zu seiner Ehefrau sagt: “Wenn wir innerhalb von zwei Monaten deine Eltern besuchen, dann bist du geschieden.” Ist es möglich, sich durch eine Kaffaarah von dieser Ehescheidung zu entziehen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Eine von der Zeit abhängige Ehescheidung (Talaaq Mudaaf) oder eine von einer Bedingung abhängige Ehescheidung (Talaaq Mu’al-laq) tritt nur mit dem Anbruch der genannten Zeit bzw. Bedingung ein.

Des Weiteren ist es nicht möglich, sich durch eine Kaffaarah von dieser Form der Ehescheidung zu entziehen.

Die in der Frage beschriebene Ehescheidung wird nach Ablauf der genannten Frist von zwei Monaten ohne Besuch der Eltern verfallen bzw. aufgehoben.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa- Kommission islam-wissen.com