Frage:
Was soll man machen, wenn die Rezitation des Taschriiq-Gebets vergessen wurde? Was sagen die Hanafiiten diesbezüglich?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Nach den Hanafiiten, ist die einmalige Rezitation des folgenden Bittgebets während den Taschriiq-Tagen, eine Waadschib-Handlung, sofort nachdem das rituelle Pflichtgebet verrichtet wurde.
اللَّهُ أَكْبَرُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، اللَّهُ أَكْبَرُ، وَلِلَّهِ الْحَمْد
al-laahu akbar, al-laahu akbar, la ilaaha il-lal-laah, al-laahu akbar, al-laahu akbar, wa lil-laahil-hamd.
ALLAAH ist größer, ALLAAH ist größer, es gibt keinen Gott außer ALLAAH, ALLAAH ist größer und alles Lob gebührt ALLAAH.
Die Gültigkeit des rituellen Pflichtgebets ist nicht von der Rezitation dieses bestimmten Bittgebets abhängig. D. h. wenn die Rezitation dieses Bittgebets vergessen wurde, so bleibt das zuvor verrichtete rituelle Pflichtgebet weiterhin gültig. Jedoch kann die Rezitation dieses Bittgebets nicht rückwirkend nachgeholt werden.
Bemerkung:
Die Taschriiq-Tage sind der 11., 12. und 13. Dhul-hiddschah (zweiter bis vierter Tag des Opferfestes).
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com