Frage:
Ist Botox erlaubt?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Gelehrten haben diesbezüglich zwei Meinungen:
1.) Nach einigen Gelehrten ist Botox bzw. eine Faltenhautunterspritzung erlaubt, da dies nicht als Schönheitsoperation oder Veränderung des äußeren Erscheinungsbilds, welches ALLAAH (t´aala) für jemanden bestimmt hat gewertet wird, sondern vielmehr als Wiederherstellung des ursprünglichen Erscheinungsbilds.
Diese Regelung gilt nur, wenn das Botox keine nicht islam-konformen Inhaltsstoffe enthält.
Dennoch sollte dies als aller letztes Mittel verstanden werden, nachdem alle anderen Methoden gescheitert sind.
2.) Nach den anderen Gelehrten sind kosmetische Eingriffe aus ästhetischen Gründen, wie z. B. eine Faltenunterspritzung, Haartransplantation nicht islam-konform. Kosmetische Eingriffe in der Unfallchirurgie oder um eine Behinderung zu lindern bzw. beheben sind jedoch erlaubt.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com