Frage:
Muss ich die Schulden meiner verstorbenen Eltern zahlen im Islam?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Die Erbschaft umfasst alle Vermögenswerte (Geld, Immobilien, Schmuck, etc.) und alle Rechte (z. B. Copyright), die eine verstorbene Person hinterlässt.
Vor der Verteilung dieser Erbschaft an die Erbberechtigten müssen zunächst folgende vier Verpflichtungen in der festgelegten Reihenfolge beglichen werden:
1.) die Sachschulden,
2.) die Bestattungskosten,
3.) die Geldschulden
4.) und die testamentarischen Zuwendungen.
Wenn der Nachlass des Verstorbenen nicht ausreichend ist, um die Sachschulden davon zu begleichen, dann müssen die Erben, wie z. B. die Kinder, die Schulden nicht von ihrem eigenen Vermögen begleichen im Islam.
Bemerkung:
Unter Sachschulden versteht man Verpflichtungen gegenüber anderen Menschen welche der/die Verstorbene vor dem Tod eingegangen ist, wie z. B. Lieferung bezahlter Ware, Bezahlung gelieferter Ware, Pfandrückgabe, etc.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com