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Darf ein Kranker das Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammenfassen, auch wenn er eigentlich dazu in der Lage ist, alle rituellen Pflichtgebete einzeln zu verrichten?


Frage:
Darf ein Kranker das Mittags- und das Nachmittagsgebet zusammenfassen, auch wenn er eigentlich dazu in der Lage ist, alle rituellen Pflichtgebete einzeln zu verrichten?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Ein Kranker, der jedes rituelle Pflichtgebet, in seiner dafür vorgesehenen Zeit verrichten kann, ohne dass dadurch sein Krankheitszustand sich verschlechtert und dies keine Beschwerlichkeit für ihn ist, darf die rituellen Pflichtgebet nicht zusammenlegen.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa-Kommission islam-wissen.com