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Ist es erlaubt, etwas zu verkaufen, was nicht auf Lager vorrätig ist?


Frage:
Ist es erlaubt, etwas zu verkaufen, was nicht auf Lager vorrätig ist?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!

Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Da es sich hierbei um einen Pränumerationsvertrag handelt, ist dieses Geschäft erlaubt.

Ein Pränumerationsvertrag ist ein Vertrag über eine genau spezifizierte aber später zu liefernde Sache gegen Zahlung des vereinbarten Preises während der Vertragssitzung.

قَدِمَ النَّبِيُّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ الْمَدِينَةَ وَهُمْ يُسْلِفُونَ بِالتَّمْرِ السَّنَتَيْنِ وَالثَّلَاثَ فَقَالَ مَنْ أَسْلَفَ فِي شَيْءٍ فَفِي كَيْلٍ مَعْلُومٍ وَوَزْنٍ مَعْلُومٍ إِلَى أَجَلٍ مَعْلُومٍ.

“Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) kam nach Al-madiinah, während die Menschen Salaf-Geschäfte mit Datteln für zwei und drei Jahre abgeschlossen haben. Dann sagte er: “Wer ein Salaf-Geschäft über etwas abschließt, dann soll er es über ein bestimmtes Maß bzw. ein bestimmtes Gewicht und bis zu einer bestimmten Frist abschließen.” (Al-buchaariy & Muslim)

Weiterhin wird die Grundlage des Salam nach Ansicht von Ibnu-‘abbaas (radiyal-laahu ‘anhuma) durch folgende Aayah gestützt:

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُوٓاْ إِذَا تَدَايَنتُم بِدَيۡنٍ إِلَىٰٓ أَجَلٍ مُّسَمًّى فَٱكۡتُبُوهُۚ

Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Wenn ihr einander eine Schuld (dain) für eine festgesetzte Frist gewährt, dann schreibt sie nieder! (Quraan 2:282)

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com