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Ist es erlaubt, Dschum’ah Mubraak zu sagen?


Frage:
Ist es erlaubt, Dschum’ah Mubraak zu sagen?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!

Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Der Freitag gilt als Festtag im Islam. Dies wird durch die folgende Überlieferung belegt.

Der Prophet (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

إِنَّ هَذَا يَوْمُ عِيدٍ جَعَلَهُ اللَّهُ لِلْمُسْلِمِينَ فَمَنْ جَاءَ إِلَى الْجُمُعَةِ فَلْيَغْتَسِلْ …

“(Freitag) ist ein besonderer sich wiederkehrender Tag, den ALLAAH für die Muslime bestimmte. Wer zum Freitagsgebet kommt, soll vorher die rituelle Ganzkörperwaschung (ghusl) vollziehen.” (Ibnu-maadschah 1152)

Aus dieser und vielen anderen Überlieferungen wird ersichtlich, dass der Freitag ein besonderer gesegneter Tag ist.

Somit ist der Satz dschum’ah Mubraak (Deutsch: Ich wünsche Dir einen gesegneten Freitag) ein islamkonformes Bittgebet, das mubaah (Kann-Handlung) ist und nicht zu verbotenen Neuerungen (Bid’ah) gehört.

Und ALLAAH weiß es am besten!

Fatwa- Kommission islam-wissen.com