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Kann der Vater seine Zustimmung zur Eheschließung seiner Tochter verweigern, weil der heiratswillige Mann keine permanente Aufenthaltserlaubnis besitzt? Wie lautet die Meinung der Hanafiiten diesbezüglich?


Frage:
Kann der Vater seine Zustimmung zur Eheschließung seiner Tochter verweigern, weil der heiratswillige Mann keine permanente Aufenthaltserlaubnis besitzt? Wie lautet die Meinung der Hanafiiten diesbezüglich?

Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.

Imaam Abu-haniifah empfiehlt unbedingt zwar die Anwesenheit und die Zustimmung des Waliy bei der Eheschließung, bewertet sie jedoch weder als Rukn, noch als Schart für die gültige Eheschließung mit einer zurechnungsfähigen geschlechtsreifen Frau.

Nach Imaam Abu-haniifah hat der Waliy das Recht die Eheschließung abzulehnen und sogar dagegen gerichtlich vorzugehen, wenn die Frau einen Nicht-Ebenbürtigen heiratet. Unter der Ebenbürtigkeit versteht man soziale, finanzielle, berufliche und moralische Voraussetzungen, deren Fehlen das Scheitern der Ehe wahrscheinlicher macht. Dies trifft auf das Fehlen einer permanenten Aufenthaltserlaubnis zu.

Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com