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Begriffsbestimmung von At-ta’miin


Linguistische Bedeutung von At-ta’miin

At-ta’miin wird von al-amn الأمن abgeleitet. al-amn bedeutet “die Sicherheit” als Gegenteil von “al-chauf الخوف in der Bedeutung von Angst”. Aus der gleichen Wortwurzel amana leitet man andere Begriffe wie “al-amaanah in der Bedeutung von etwas Anvertrautem” und “iimaan in der Bedeutung von Glauben als Gegenteil von ‚Bezichtigung von Lügen’ als das Gegenteil von kufr“.
At-ta’miin bedeutet “Gewährung von Sicherheit”.

Fachspezifische Definition von At-ta’miin

Dieser Vertrag ist ein neuer Vertrag und beschreibt verschiedene Versicherungstypen. Eine umfassende Definition könnte lauten:

Der Versicherungsvertrag ist “ein Vertrag zwischen zwei Parteien, wobei die eine der Versicherer (al-mu-ammin المؤمِّن) und die andere der Versicherungsnehmer (al-musta’min المستأمن bzw. al-mu-amman lahu المؤمًّن له) ist, bei dem der Versicherer sich verpflichtet, dem Versicherungsnehmer einen bestimmten Betrag, ein Gehalt oder einen finanziellen Ersatz beim Vorliegen eines im Vertrag vereinbarten Versicherungsfalles als Gegenleistung für die Versicherungsprämie zu zahlen, die der Versicherungsnehmer an ihn entrichtet”.

Nach dieser Definition gründet ein Versicherungsvertrag auf folgenden Elementen, die ihn im Wesentlichen charakterisieren als:

  • eine weitere Form eines Austauschvertrages, der
  • auf einer gegenseitigen Einverständniserklärung beruht,
  • eine bindende Leistungsverpflichtung für beide Parteien, und
  • mit der Einschränkung, dass die Leistungsverpflichtung erst nach dem Verstreichen einer bestimmten Frist, d. h. zum Zeitpunkt des Ereigniseintrittes, zum Tragen kommt,
  • die auf einer Wahrscheinlichkeitsrechung beruht, weil sowohl für den Versicherer als auch für den Versicherungsnehmer unbekannt ist, wie viel jede der beiden Parteien vom Vertragsumfang leisten wird.