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Vernunfts- und scharii’ah-gemäße Begründung von an-nas-ch


Allaah (ta’aala) kann etwas gebieten, wann Er will, und für die Zeit, die Er will. Und wenn Er ein Gebot abrogiert, dann tut Er dies nicht aufgrund eines neuen Wissens, sondern mit dem unveränderten uns nicht vorher bekannten Wissen, dass dieses Gebot nur für eine bestimmte Zeit zu gelten hat. Auch der Quraan und die Sunnah weisen eindeutig auf Abrogation hin. Imaam As-suyuutiy zählt nur 19 abrogierte Aayaat. Andere Gelehrte wie Subhi As-saalih erkennt nur 10 abrogierte Aayaat an, da ohne Scharii’ah-Beleg keine Aussage über nas-ch getätigt werden darf:

وَإِذَا بَدَّلۡنَآ ءَايَةٗ مَّكَانَ ءَايَةٖ وَٱللَّهُ أَعۡلَمُ بِمَا يُنَزِّلُ قَالُوٓاْ إِنَّمَآ أَنتَ مُفۡتَرِۢۚ بَلۡ أَكۡثَرُهُمۡ لَا يَعۡلَمُونَ ١٠١

Wenn Wir ein Wort 1 anstelle eines anderen Wortes austauschen – und Allaah weiß besser, was Er hinabsendet – sagen sie: “Du bist doch nur ein Erdichter!” Nein, sondern die meisten von ihnen wissen es nicht. 2

مَا نَنسَخۡ مِنۡ ءَايَةٍ أَوۡ نُنسِهَا نَأۡتِ بِخَيۡرٖ مِّنۡهَآ أَوۡ مِثۡلِهَآۗ أَلَمۡ تَعۡلَمۡ أَنَّ ٱللَّهَ عَلَىٰ كُلِّ شَيۡءٖ قَدِيرٌ ١٠٦

Jede Aayah, die Wir aufheben 3 oder vergessen lassen, ersetzen Wir durch etwas Besseres als sie oder durch Gleichwertiges. Weißt du etwa nicht, dass Allaah über alles allmächtig ist (!) 4

يَا أَيُّهَا النَّاسُ ‏ ‏إِنِّي قَدْ كُنْتُ أَذِنْتُ لَكُمْ فِي ‏ ‏الِاسْتِمْتَاعِ ‏ ‏مِنْ النِّسَاءِ وَإِنَّ اللَّهَ قَدْ حَرَّمَ ذَلِكَ إِلَى يَوْمِ الْقِيَامَةِ فَمَنْ كَانَ عِنْدَهُ مِنْهُنَّ شَيْءٌ فَلْيُخَلِّ سَبِيلَهُ وَلَا تَأْخُذُوا مِمَّا آتَيْتُمُوهُنَّ شَيْئًا.

Ihr Menschen! Ich habe euch vorher die Mut’ah mit Frauen erlaubt. Allaah hat es bis zum Jüngsten Tag verboten. Wer von euch so eine hat, dann soll er sie entlassen; und nehmt ihnen nichts weg von dem, das ihr ihnen gegeben habt. (M, I, AH)

 

Notes:

  1. Ursprünglich: „aayaat“.
  2. Quraan (16:101)
  3. Ursprünglich: „nas-ch unterziehen“.
  4. Quraan (2:106)