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Die Abrogationstypen im Quraan


Im Quraan kommen drei Abrogationstypen vor:

  • Abrogation der Scharii’ah-Norm unter Beibehaltung der Rezitation
    Dieser Typ ist sehr verbreitet und hat viele Beispiele im Quraan.

أَيَّامٗا مَّعۡدُودَٰتٖۚ فَمَن كَانَ مِنكُم مَّرِيضًا أَوۡ عَلَىٰ سَفَرٖ فَعِدَّةٞ مِّنۡ أَيَّامٍ أُخَرَۚ وَعَلَى ٱلَّذِينَ يُطِيقُونَهُۥ فِدۡيَةٞ طَعَامُ مِسۡكِينٖۖ

Es sind abgezählte Tage. Wer jedoch von euch krank oder auf Reisen war, so (holt er nach die) gleiche Anzahl an anderen Tagen. Für diejenigen, denen es schwer fällt, ist dessen Ersatz die Speisung eines Bedürftigen. 1

Diese Aayah wurde mittels folgender Aayah abrogiert:

فَمَن شَهِدَ مِنكُمُ ٱلشَّهۡرَ فَلۡيَصُمۡهُۖ

Wer von euch diesen Monat (Ramadaan) erlebt, so soll er darin fasten! Wer krank oder auf Reisen war, (fastet) an anderen Tagen die gleiche Anzahl. 2

  • Abrogation der Scharii’ah-Norm und der Rezitation

عن عائشة رضي الله عنها قالت: ‏كَانَ فِيمَا أُنْزِلَ مِنْ الْقُرْآنِ عَشْرُ رَضَعَاتٍ مَعْلُومَاتٍ يُحَرِّمْنَ ثُمَّ نُسِخْنَ بِخَمْسٍ مَعْلُومَاتٍ فَتُوُفِّيَ رَسُولُ اللَّهِ ‏صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ وَهُنَّ فِيمَا يُقْرَأُ مِنْ الْقُرْآنِ.

Über ‘Aaischah (radial-laahu ‘anh): “Es gehörte zum Hinabgesandten vom Quraan: zehnmaliges bewusstes Stillen bewirkt Ehehindernis. Danach wurden diese mit fünfmaligem bewussten Stillen aufgehoben, dann starb der Gesandte Allaahs (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam), während diese zu dem gehörten, was vom Quraan rezitiert wurde.” (M)

Diese Nicht-Mutawaatir-Aussage bedeutet, dass diese Norm kurz vor dem Tod des Gesandten (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) abrogiert wurde und manche Muslime davon keine Kenntnis hatten. Doch dieser Abrogationstyp ist sehr umstritten, da der Quraan nur mutawaatir ist.

  • Abrogation der Rezitation unter Beibehaltung der Scharii’ah-Norm
    ‘Umar Bnul-chattaab und Ubai Bnu-ka’b (radial-laahu ‘anhuma) haben tradiert: “Es gehörte zu dem, was vom Quraan hinabgesandt wurde: الشيخ والشيخة إذا زنيا فارجموهما ألبتة نكالاً من الله والله عزيز حكيم, der verheiratete Mann und die verheiratete Frau wenn beide außerehelichen Geschlechtsverkehr (zina) begehen, dann steinigt sie bis zum Tode als Peinigung von Allaah. Und Allaah ist allwürdig, allweise.” (I, Al-baihaqiy)
    Man stellt fest, dass diese Rezitation im Quraan nicht vorkommt, doch die darin enthaltene Scharii’ah-Norm ist Teil der festgelegten Huduud-Strafen nach allen Fiqh-Schulen erhalten geblieben. Doch dieser Abrogationstyp ist sehr umstritten, da der Quraan nur mutawaatir sein darf.

 

Notes:

  1. Quraan (2:184)
  2. Quraan (2:185)