- Erlasser der Zakaah ist Allaah (ta’aala), Der Schöpfer.
- Die Zakaah ist eine ‘Ibaadah-Handlung, d. h. eine religiöse Verpflichtung nur für Muslime.
- Höhe und Nisaab der Zakaah sind unveränderbar endgültig festgelegt.
- Die Zakaah-Normen sind universal und zeitlich unbegrenzt gültig.
- Die Zakaah ist prinzipiell eine Beziehung zwischen dem Menschen und Allaah (ta’aala). Sie muss freiwillig und ohne staatliche Kontrolle entrichtet werden.
- Die Zakaah verfolgt religiöse, rituelle und gesellschaftliche Ziele.
- Der Zakaah-Pflicht unter- liegen nur vermögende Muslime, aber keine Bedürftigen und keine nichtmuslimischen Personen.
- Nutznießer der Zakaah sind in der Regel nur arme und bedürftige Muslime. Nichtmuslime profitieren indirekt von der Zakaah.
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- Erlasser der Steuer ist der Mensch, das Geschöpf.
- Die Steuer ist eine zivile Verpflichtung für Muslime und Nichtmuslime.
- Höhe und Erhebungsgrenze der Steuer sind beliebig veränderbar.
- Die Steuer-Vorschriften sind örtlich und zeitlich begrenzt gültig.
- Die Steuer ist eine rein weltliche Beziehung zwischen dem Bürger und dem Staat. Sie wird grundsätzlich vom Staat überwacht und kontrolliert.
- Die Steuer verfolgt ausschließlich gesellschaftliche und politische Ziele.
- Der Steuerpflicht unterliegen alle gesellschaftlichen Gruppen, sowohl Bedürftige als auch Vermögende (z. B. Lohn-, Umsatz-, Mehrwert- und Kfz-Steuer, etc.).
- Nutznießer der Steuern sind alle Gesellschaftsgruppen, sowohl Bedürftige als auch Vermögende (z. B. Ausbau der Infrastruktur: Schulen, Straßen, etc.).
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