Folgende Handlungen annullieren das rituelle Gebet und erfordern dessen Wiederholung:
- Unterlassung einer Voraussetzung bzw. Vorbedingung oder eines Pflichtteils.
- Essen oder Trinken (auch in geringer Menge) während des Gebets.
- Vorsätzliches Sprechen von Worten, die nicht zu den Gebetstexten gehören.
- Sprechen aus Versehen oder aus Unwissenheit macht das Gebet nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Ahmad nicht ungültig.
- Absichtliche oder unabsichtliche größere Bewegungen, die nicht mit dem Gebet zusammenhängen.
- Lautes Lachen (Lächeln annulliert das Gebet nicht).
- Fehlerhafte Quraan-Rezitation, wenn dadurch der Inhalt der rezitierten Quraanverse eine völlig andere Bedeutung erhält oder Kufr ausdrückt.Beispiel:
Richtige Rezitation:
إِنَّمَا يَخۡشَى ٱللَّهَ مِنۡ عِبَادِهِ ٱلۡعُلَمَٰٓؤُاْۗ
in-nama yach-schal-laaha min عibaadihil-عulamaa-u (35:28)
“Ehrfurcht Allaah gegenüber haben unter Seinen Geschöpfen nur die Wissenden.”
Falsche Rezitation:
in-nama yach-schal-laahu min عibaadihil-عulamaa-a
Die falsche Bedeutung:“Ehrfurcht hat Allaah nur gegenüber den Wissenden unter Seinen Geschöpfen.”
Diese Aussage kommt dem Kufr gleich.
- Gilt nur für Mitbetende hinter einem Imaam:
– Zeitliche Verzögerung des Gebetsablaufs zwischen dem Imaam und dem Mitbetenden um zwei Pflichtteile (Rukn)
– Zeitlich vorschnelle Durchführung der Gebetshandlungen durch den Mitbetenden (schneller als der Imaam). Der Mitbetende soll eine Handlung nicht gleichzeitig, sondern erst dann durchführen, wenn der Imaam diese bereits vollzogen hat.
- Korrektur eines Imaams durch einen Mitbetenden, der nicht hinter ihm betet, annulliert das Gebet dieses Mitbetenden.
- Wegdrehen des Oberkörpers von der Qiblah-Richtung.
- Rezitieren aus dem Mus–haf im Gebet, nur nach Imaam Abu-haniifah.
- Aufgehen der Sonne während des Morgengebets, nur nach Abu-haniifah.