.
.

.

Die Haddsch-Riten (manaasikul-haddsch مناسك الحج)


In diesem Kapitel werden die Haddsch-Riten beschrieben und ihre Durchführung erläutert. Die Beschreibung der einzelnen Riten erfolgt nicht chronologisch, sondern nach Fiqh-Kriterien.
Die gebotenen Haddsch-Riten werden von den Fiqh-Gelehrten unterschiedlich bewertet.
man unterscheidet:

  • Unerlässliche Pflichtteile (Arkaan أركان, Singular Rukn ركن)
  • Vorbedingungen zur Rechtsgültigkeit (Schartu sihhah شرط صحة)
  • Waadschib-Teile (Waadschib واجب)
  • Sunnah-Teile (Sunnah سنة)

 

Die Unterlassung bzw. die Verletzung eines “unerlässlichen Pflichtteils, Rukn ركنmacht die gesamte Haddsch-Pilgerfahrt ungültig.

 

Als Sühne (Kaffaarah) gilt nach den meisten Gelehrten:

  • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
  • Opfern eines Kamels,
  • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden
    Jahr (unabhängig davon, ob eine Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt oder eine freiwillige Haddsch-Pilgerfahrt durchgeführt wurde).

 

Als Kaffaarah gilt nach Imaam Abu-haniifah:

  • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
  • Opfern eines Kamels,
  • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt im folgenden
    Jahr (gilt nur für Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt).

 

Die Unterlassung bzw. die Verletzung einer “Vorbedingung zur Gültigkeit, Schartu sihhah, شرط صحة” verhindert den gültigenBeginn der Haddsch-Pilgerfahrt.
Die Unterlassung bzw. die Verletzung eines “Waadschib-Teils واجبmacht die Haddsch-Pilgerfahrt
nicht ungültig. Als Kaffaarah muss ein Opfertier geopfert werden.
Die Unterlassung bzw. die Verletzung eines “Sunnah-Teils سنةmacht die Haddsch-Pilgerfahrt
nicht ungültig.
Es muss keine Kaffaarah geleistet werden.

Beurteilung der Haddsch-Riten nach den vier Fiqh-Schulen

 

Asch-schaafi’iy Maalik Ahmad Abu-haniifah
Ihraam Rukn Rukn Rukn Schart
Der Aufenthalt in ‘Arafaat Rukn Rukn Rukn Rukn
Tawaaful-ifaadah Rukn Rukn Rukn Rukn
As-sa’i Rukn Rukn Rukn Waadschib
Haare-Kürzen bzw. -Rasieren Rukn Waadschib Waadschib Waadschib
Der Aufenthalt in Muzdalifah Waadschib Waadschib Waadschib Waadschib
Das Bewerfen der drei Dschamrah Waadschib Waadschib Waadschib Waadschib
Die Übernachtung in Mina Waadschib Waadschib Waadschib Sunnah
Hadyi (nicht in Haddschul-ifraad) Waadschib Waadschib Waadschib Waadschib
Tawaaful-wadaa’ Sunnah Sunnah Waadschib Waadschib
Tawaaful-quduum
(außer Haddschut-tamattu’)
Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah
Das Trinken vom Zamzam Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah
Das Zuhören der Haddsch-Predigten Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah
Die Übernachtung in Mina am 08.12. Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah
Der Aufenthalt in Al-bathaa’ Sunnah Sunnah Sunnah Sunnah

 

Die chronologische Darstellung der einzelnen Haddsch-Riten, d. h. der genaue zeitliche Ablauf der Haddsch-Riten, wird im Kapitel “Chronologische Durchführung der Haddsch-Riten” geschildert.

Al-ihraam الإحرام

Der “Ihraam” bezeichnet den Eintritt in die Haddsch-Riten. Von diesem Zeitpunkt an werden alle Ihraam- bzw. Haddsch-Normen beachtet.

Sunnah-Handlungen vor Eintritt in den Ihraam

Zur physischen Vorbereitung des Haddsch-Wallfahrers ist es eine Sunnah-Handlung:

  • die Nägel zu schneiden,
  • den Schnurrbart zu kürzen,
  • die Achsel- und Schamhaare zu entfernen,
  • die rituelle Ganzkörperwaschung und die rituelle Gebetswaschung durchzuführen,
  • den Körper zu parfümieren,
  • die Kleidung zu parfümieren.

Alle o. g. Regeln gelten auch für Menstruierende und Wöchnerinnen.

Zur spirituellen Vorbereitung des Haddsch-Wallfahrers ist es eine Sunnah-Handlung, vor Eintritt in den Ihraam ein rituelles Gebet von zwei Rak’ah zu verrichten. In diesem rituellen Gebet rezitiert man in der ersten Rak’ah Al-faatihah und Al-kaafiruun. In der zweiten Rak’ah rezitiert man Al-faatihah und Al-ichlaas.

Eintritt in den Ihraam

Der Eintritt in den Ihraam erfolgt durch Anlegen der Ihraam-Kleidung und Fassen der Absicht.

  • Ihraam-Kleidung
    Die vorgeschriebene Ihraam-Kleidung für Männer besteht aus zwei weißen undurchsichtigen Tüchern, die keine Nähte aufweisen, einem Hüfttuch zum Bedecken des Unterkörpers und einem Schultertuch zum Bedecken des Oberkörpers. Als Fußkleidung sind Sandalen bzw. offenes Schuhwerk, bei dem die Knöchel und der obere Teil des Spanns freibleiben, vorgeschrieben.
    Die vorgeschriebene Ihraam-Kleidung für Frauen besteht aus der normalen islamischen Kleidung.
  • Die Absicht
    • Zur Gültigkeit der Haddsch-Pilgerfahrt muss die Absicht gefasst werden. Anders als bei der Absicht zum rituellen Gebet, zum rituellen Fasten oder zur Zakaah ist
      es bei der Haddsch-Pilgerfahrt eine Manduub– bzw. Soll-Handlung, die Absicht laut auszusprechen. Entsprechend der Haddsch-Art rezitiert man “ich beabsichtige Haddschul-ifraad, Haddschut-tamattu’ oder Haddschul-qiraan.
      Sollte man zum Zeitpunkt des Ihraam-Eintritts nicht wissen, welche Haddsch-Art man durchführen möchte, fasst man die allgemeine Absicht zur Haddsch-Pilgerfahrt, damit der Ihraam gültig bleibt.
  • Das Fassen der Absicht ist Waadschib– bzw. Muss-Handlung vor Erreichen des Miiqaat bzw. am Miiqaat.
    Haddsch-Wallfahrer, die beim Erreichen des Miiqaat nicht in den Ihraam treten bzw. die Absicht nicht fassen, opfern als Kaffaarah ein Opfertier (Schaf), damit die Haddsch-Pilgerfahrt gültig bleibt.

Alle o. g. Regeln gelten auch für Menstruierende und Wöchnerinnen.

Sunnah-Handlungen nach Eintritt in den Ihraam

Zur spirituellen Vorbereitung des Haddsch-Wallfahrers ist es eine Sunnah-Handlung, die Talbiyah التلبية zu rezitieren. Die Talbiyah ist ein Waadschib-Teil nach Imaam Abu-haniifah und Imaam Maalik und ein Sunnah-Teil nach den anderen Gelehrten.

لَبَّيْكَ اللَّهُمَّ لَبَّيْكَ، لَبَّيْكَ لَا شَرِيكَ لَكَ لَبَّيْكَ، إِنَّ الْحَمْدَ وَالنِّعْمَةَ لَكَ وَالْمُلْكَ، لَا شَرِيكَ لَكَ.

lab-baikal-laahum-ma lab-baik, lab-baika laa schariika laka lab-baik. In-nal-hamda wan-ni’mata laka wal-mulk laa schariika lak.

“Ich befolge (Deinen Ruf), Allaah! Ich befolge (ihn); ich befolge (Deinen Ruf), Du, Der keinen Partner hat, ich befolge (Deinen Ruf). Aller Lobpreis und alle Wohltaten gehören Dir, sowie die Macht. Du hast keinen Partner!” (B, M)

Männer rezitieren die Talbiyah hörbar. Frauen rezitieren sie unhörbar.
Man soll die Talbiyah bis zum ersten Bewerfen der großen Dschamrah am 10. Dhul-hiddschah so oft wie möglich wiederholen.
Alle o. g. Regeln gelten auch für Menstruierende und Wöchnerinnen.

Andere Ihraam-Handlungen

Nach Eintritt in den Ihraam, d. h. während der gesamten Haddsch-oder der ‘Umrah-Pilgerfahrt, werden neben den allgemeinen islamischen Verhaltensregeln die speziellen Ihraam-Normen beachtet.
Man unterscheidet zwischen erlaubten Handlungen im Ihraam (Mubaah-Handlungen bzw. Kann-Handlungen) und verbotenen Handlungen im Ihraam (Haraam-Handlungen bzw. Darf-Nicht-Handlungen).

  • Erlaubte Handlungen im Ihraam:

Erlaubte Körperpflege:

  • Waschen des Körpers mit unparfümierter Seife. Nach den Imaamen Asch-schaafi’iy und Ahmad ist auch die Benutzung von parfümierter Seife zulässig.
  • Kämmen der Haare
  • Zahnpflege mit Zahnbürste oder Siwaak

Erlaubte Kleidung:

  • Tragen genähter Kleidung für Frauen
  • Verschleierung des Gesichts; es gilt für Männer und Frauen) nur bei extremen Witterungsverhältnissen, wie Sandsturm, extremer Kälte …
  • Wechseln der Ihraam Kleidung
  • Tragen von Geldbeutel, Ringen oder Sonnenschirm

Andere erlaubte Handlungen:

  • Blutentnahme
  • Zahnbehandlung
  • Ärztliche Behandlung
  • Töten gefährlicher Tiere (Schlangen, Skorpione, tollwütige Hunde…)
  • Verbotene Handlungen im Ihraam:

Verbotenes Verhalten:

  • Streiten, laut sein, Drängeln, etc.

Verbotene Kleidung für Männer:

  • Tragen genähter Kleidungsstücke
  • Tragen parfümierter Kleidung
  • Tragen einer Kopfbedeckung (Ausnahme: Gesichtsbedeckung s. o.); die Übertretung dieses Verbots kann nur durch Fidyah (d. h. ein Tieropfer) gesühnt werden.
  • Tragen von Schuhen, die bis zu den Knöcheln bzw. über die Knöchel reichen.

Verbotene Kleidung für Frauen:

  • Tragen von Gesichtsschleier (Ausnahme: Gesichtsbedeckung s. o.)
  • Tragen von Handschuhen
  • Tragen parfümierter Kleidung

Für im Ihraam verstorbene Haddsch-Wallfahrer:

  • Parfümieren des Leichnams
  • Parfümieren der Leichentücher
  • Bedecken des Kopfes bei Männern

Verbotene Körperpflege

  • Nägel schneiden
  • Kopfhaare kürzen bzw. rasieren

Ÿوَلَا تَحۡلِقُواْ رُءُوسَكُمۡ حَتَّىٰ يَبۡلُغَ ٱلۡهَدۡيُ مَحِلَّهُۥۚ

“und rasiert nicht eure Köpfe, bis das Opfertier seinen Opferplatz erreicht hat.” 1

  • Parfümieren des Körpers

Jagdverbot:

  • Jagen von allen Tieren, ausgenommen Meerestiere.
  • Einen Auftrag zur Jagd erteilen.

أُحِلَّ لَكُمۡ صَيۡدُ ٱلۡبَحۡرِ وَطَعَامُهُۥ مَتَٰعٗا لَّكُمۡ وَلِلسَّيَّارَةِۖ وَحُرِّمَ عَلَيۡكُمۡ صَيۡدُ ٱلۡبَرِّ مَا دُمۡتُمۡ حُرُمٗاۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ ٱلَّذِيٓ إِلَيۡهِ تُحۡشَرُونَ ٩٦

“Für erlaubt wurden euch der Meeresfang und sein Genuss erklärt – eine Versorgung für euch und für die Reisenden. Doch für verboten 2 wurde euch das Jagdwild des Festlandes erklärt, solange ihr im Ihraam-Zustand 3 seid. Erweist euch ehrfürchtig 4 Allaah gegenüber, zu Ihm ihr versammelt werdet.” 5

Fang von Meerestieren und Verzehr von Wild, das von Personen erlegt wurde, die sich nicht im Ihraam befinden, sind erlaubt.

Verbotenes Verhalten zum anderen Geschlecht

  • Verlobung
  • Abschluss eines Ehevertrags für sich selbst oder für andere
  • Zeugenschaft bei Abschluss eines Ehevertrages
  • Geschlechtsverkehr
  • Alle anderen intimen Kontakte
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَا يَنْكِحُ الْمُحْرِمُ وَلَا يُنْكَحُ وَلَا يَخْطُبُ.

“Derjenige, der sich im Ihraam befindet, heiratet nicht und verlobt sich nicht.” (M, A, T, I, N)

Verstoß gegen die Ihraam-Gebote

Bei vorsätzlicher Übertretung der Ihraam-Normen ist Kaffaarah als Wiedergutmachung vorgesehen.

a) Kaffaarah für Übertretung des Verbots von Geschlechtsverkehr

Das vorsätzliche Übertreten des Verbots von Geschlechtsverkehr im Ihraam-Zustand hat abhängig vom Tatzeitpunkt – die Gültigkeit der Haddsch-Pilgerfahrt betreffend – unterschiedliche Konsequenzen.
Unabhängig von der Gültigkeit der Haddsch-Pilgerfahrt aber abhängig vom Tatzeitpunkt sind unterschiedliche Kaffaarah zu leisten.

Bemerkung: Alle im Folgenden aufgeführten Kaffaarah sind von beiden Beteiligten zu leisten.

  • Übertretung des Verbots vor der Verrichtung des fundamentalen Haddsch-Ritus, dem Aufenthalt auf ‘Arafaat, macht die gesamte Haddsch-Pilgerfahrt ungültig. Als Kaffaarah gilt nach den meisten Gelehrten:
    • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
    • Opfern eines Kamels und
    • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt
      im darauf folgenden Jahr (unabhängig davon ob eine Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt oder eine freiwillige Haddsch-Pilgerfahrt
      durchgeführt wurde).

 

Als Kaffaarah gilt nach Imaam Abu-haniifah:

  • Durchführung aller Haddsch-Riten bis zum Abschluss,
  • Opfern eines Kamels und
  • Wiederholung der Haddsch-Pilgerfahrt
    im darauf folgenden Jahr (gilt nur für die Pflicht-Haddsch-Pilgerfahrt).
  • Übertretung dieses Verbots nach dem “Aufenthalt auf ‘Arafaat” und vor dem “ersten Tahallul” macht die gesamte Haddsch-Pilgerfahrt ungültig. Nach den meisten Gelehrten gilt die gleiche Kaffaarah wie unter Punkt (a). Nach Imaam Abu-haniifah bleibt die Haddsch-Pilgerfahrt
    gültig. Als Kaffaarah muss ein Kamel geopfert werden.

  • Übertretung des Verbots nach dem “ersten Tahallul” macht die Haddsch-Pilgerfahrt nicht ungültig. Es ist folgende Kaffaarah zu leisten:
    • Nach Imaam Asch-schaafi’iy muss ein Kamel geopfert werden.
    • Nach Imaam Maalik muss ein Schaf geopfert werden.

b) Kaffaarah für Übertretung des Jagdverbotes

Das vorsätzliche Übertreten des Jagdverbots im Ihraam-Zustand hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Haddsch-Pilgerfahrt. Als Wiedergutmachung dieser Verfehlung ist jedoch Kaffaarah zu leisten. Zur Ableistung der Kaffaarah werden verschiedene Möglichkeiten genannt. Man ist verpflichtet von den genannten Möglichkeiten zunächst die Erstgenannte durchzuführen.
Nur wenn diese Art der Kaffaarah nicht durchführbar ist, darf man zur zweiten Möglichkeit übergehen. Erst wenn auch diese Art der Kaffaarah nicht durchführbar ist, darf man zur Nächstgenannten übergehen.

يَٰٓأَيُّهَا ٱلَّذِينَ ءَامَنُواْ لَا تَقۡتُلُواْ ٱلصَّيۡدَ وَأَنتُمۡ حُرُمٞۚ وَمَن قَتَلَهُۥ مِنكُم مُّتَعَمِّدٗا فَجَزَآءٞ مِّثۡلُ مَا قَتَلَ مِنَ ٱلنَّعَمِ يَحۡكُمُ بِهِۦ ذَوَا عَدۡلٖ مِّنكُمۡ هَدۡيَۢا بَٰلِغَ ٱلۡكَعۡبَةِ أَوۡ كَفَّٰرَةٞ طَعَامُ مَسَٰكِينَ أَوۡ عَدۡلُ ذَٰلِكَ صِيَامٗا لِّيَذُوقَ وَبَالَ أَمۡرِهِۦۗ عَفَا ٱللَّهُ عَمَّا سَلَفَۚ وَمَنۡ عَادَ فَيَنتَقِمُ ٱللَّهُ مِنۡهُۚ وَٱللَّهُ عَزِيزٞ ذُو ٱنتِقَامٍ ٩٥

“Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Tötet kein Wild, während ihr im Ihraam-Zustand seid. Wer von euch es vorsätzlich tötet, so ist die Vergeltung (dafür) Gleiches von den Weidetieren 6 wie das, was man tötete – darüber befinden zwei Redliche von euch, als Opfertier 7, das bei der Ka’bah geopfert wird. Oder als Wiedergutmachung gilt die Speisung von Bedürftigen oder Gleiches an Fasten, damit er die bösen Konsequenzen seiner Tat erfährt. Allaah vergab bereits das Vorangegangene. Aber wer es wieder tut, den wird Allaah der Vergeltung aussetzen. Allaah ist allwürdig und vergeltungsübend.” 8

Für die Übertretung des Jagdverbots ist als Kaffaarah vorgesehen:

  • Opfern eines Tieres
    – nach Imaam Abu-haniifah genügt ein gleichwertiges Tier.
    – nach Imaam Asch-schaafi’iy genügt ein ähnliches Tier wie das Gejagte bzw. Getötete.
  • Speisung von Bedürftigen
    Kann man kein Opfertier besorgen, muss man eine Geldstrafe zahlen. Die Höhe der Geldstrafe entspricht dem Schätzwert des getöteten Tieres. Der Betrag der Geldstrafe muss dazu verwendet werden, Bedürftige und Arme zu speisen.
  • Fasten
    Kann man weder ein Opfertier besorgen, noch die Geldstrafe zahlen, muss man als Kaffaarah fasten. Die Anzahl der Fastentage richtet sich nach der Anzahl der Armen und Bedürftigen, die mit dem Geldbetrag hätten gespeist werden können. Für das versehentliche Töten eines Tieres leistet man die gleiche Kaffaarah wie bei vorsätzlichem Übertreten des Jagdverbots, obwohl es keine Sünde ist.

c) Kaffaarah für Übertretung anderer Verbote

Das vorsätzliche Übertreten anderer Ihraam-Verbote hat keine Auswirkungen auf die Gültigkeit der Haddsch-Pilgerfahrt. Als Wiedergutmachung dieser Verfehlungen ist jedoch Kaffaarah zu leisten. Zur Ableistung der Kaffaarah werden verschiedene Möglichkeiten genannt.
Man ist verpflichtet von den genannten Möglichkeiten zunächst die Erstgenannte durchzuführen. Nur wenn diese Art der Kaffaarah nicht durchführbar ist, darf man zur zweiten Möglichkeit übergehen. Erst wenn auch diese Art der Kaffaarah nicht durchführbar ist, darf man zur Nächstgenannten übergehen. Als Kaffaarah ist vorgesehen:

  • Opfern eines Schafes,
  • Dreitägiges Fasten,
  • Speisen von sechs Bedürftigen mit drei saa‘ (ca. 6,5 kg) Datteln oder spenden des Gegenwertes der Lebensmittel in Bargeld.

Für das versehentliche Übertreten dieser Ihraam-Verbote muss keine Kaffaarah geleistet werden.

Der Aufenthalt in ‘Arafaat (al-wuqufu fi ‘arafaat الوقوف بعرفات)

Der Aufenthalt in der Ebene von ‘Arafaat in der Nähe von Makkah ist der fundamentale Pflichtteil (Rukn) der Haddsch-Pilgerfahrt. Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

الْحَجُّ عَرَفَةُ.

“Die Haddsch-Pilgerfahrt ist eigentlich der Vollzug (des Aufenthalts in) ‘Arafaat.” (A, T, I, N, H)

Zeit des Aufenthalts in ‘Arafaat

Die vorgeschriebene Zeit des Aufenthalts in ‘Arafaat beginnt nach den meisten Gelehrten ab dem Mittag des 9. Dhul-hiddschah (nach Imaam Ahmad ab dem Morgenlicht dieses Tages), und dauert bis kurz vor dem Morgenlicht des 10. Dhul-hiddschah.
Ein Teil dieser Aufenthaltsdauer sollte nach Sonnenuntergang liegen, damit man sowohl zur Tages- als auch zur Nachtzeit seine Aufenthaltspflicht erfüllt hat.

Sunnah-Handlungen und Verhaltensregeln in ‘Arafaat

Während des Aufenthaltes in ‘Arafaat verhält man sich folgendermaßen:

  • Man soll sich während des gesamten Aufenthalts im Zustand der rituellen Reinheit (Wuduu’-Zustand) befinden.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, an diesem Tag die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) zu vollziehen.
  • Man soll seine Zeit mit Bittgebeten, mit dem Erflehen um Vergebung (istighfaar إستغفار) und mit Allaahs Gedenken (dhikr ذكر) verbringen.
  • Man soll sich nicht mit nutzlosem Reden ablenken.
  • Man soll in Richtung der Ka’bah blicken.
  • Man darf an diesem Tag nicht fasten.
  • Man verrichtet das Mittags- und Nachmittagsgebet in der Zeit des Mittagsgebets verkürzt und zusammen.
  • Menstruierende und Wöchnerinnen erfüllen diese Pflicht des Aufenthalts in ‘Arafaat.

Das Ende des Aufenthalts in ‘Arafaat beginnt mit dem Aufbruch nach Muzdalifah nach Sonnenuntergang am 9. Dhul-hiddschah. Die Strecke zwischen ‘Arafaat und Muzdalifah soll ohne Eile zurückgelegt werden. Unterwegs spricht man Talbiyah und Bittgebete.

 


Geographische Lage von ‘Arafaat

Die Ka’bah-Umschreitung (attawaaf الطواف)

Die Tawaaf-Arten

Man unterscheidet vier verschiedene Tawaaf-Arten:

  • Tawaaful-ifaadah طواف الإفاضة, Tawaaf des Verlassens von ‘Arafaat; auch “Tawaafuz-ziyaarah طواف الزيارة, Besuchs-Tawaaf” oder “Tawaafur-rukn طواف الركن, Pflichtteils-Tawaaf” genannt.
  • Tawaaful-wadaa’ طواف الوداع, Abschieds-Tawaaf bzw. Tawaafussadar طواف الصدر, Abfahrts-Tawaaf”
  • Tawaaful-quduum طواف القدوم, Tawaaf des Eintreffens für Haddschul-ifraad und Haddschul-qiraan; oder Tawaaful-‘umrah طواف العمرة für Haddschut-tamattu’ und für die ‘Umrah-Pilgerfahrt.
  • Tawaafut-tatauwu’ طواف التطوع, freiwilliger Tawaaf

Tawaaful-ifaadah (طواف الإفاضة)

  • Tawaaful-ifaadah ist nach allen Gelehrten ein Pflichtteil (Rukn) der Haddsch-Pilgerfahrt.
  • Er wird direkt im Anschluss an den “Aufenthalt in ‘Arafaat” als ein Ritus des Tahallul durchgeführt, in der Zeit zwischen 10. Dhul-hiddschah und (nach den meisten Gelehrten) Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah.
  • Frauen dürfen diesen Tawaaf als ersten Ritus des Tahallul am 10. Dhul-hiddschah durchführen, wenn sie befürchten, dass ihre Periode beginnen könnte. Menstruierende und Wöchnerinnen dürfen diesen Tawaaf nicht vollziehen. Der versäumte Tawaaf muss nach Beendigung dieses Zustandes nachgeholt werden, damit die Haddsch-Pilgerfahrt ihre Gültigkeit erhält. Um den Tawaaf innerhalb der vorgeschriebenen Zeit durchführen zu können, wird empfohlen, die Periode medikamentös zu verschieben.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, dass Männer die ersten drei der insgesamt sieben Ka’bah-Umschreitungen im Laufschritt durchführen. Die restlichen vier Umschreitungen werden im normalen Schritt-Tempo durchgeführt. Frauen verrichten alle sieben Ka’bah-Umschreitungen im normalen Schritt-Tempo.

Tawaaful-wadaa’ (طواف الوداع)

  • Der “Abschieds-Tawaaf” wird unmittelbar vor der Abreise aus Makkah vollzogen. Es ist die letzte Handlung vor dem Verlassen von Makkah.
  • Dieser Tawaaf ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad und Imaam Abu-haniifah und eine Sunnah-Handlung nach Imaam Maalik und Imaam Asch-schaafi’iy.
  • Alle sieben Ka’bah-Umschreitungen werden im normalen Schritt-Tempo vollzogen.
  • Menstruierende und Wöchnerinnen sind davon befreit.

Tawaaful-quduum (طواف القدوم)

  • Der “Tawaaf des Eintreffens” wird unmittelbar nach der Ankunft in “Al-masdschidul-haraam” (Moschee um die Ka’bah) verrichtet.
  • Bei Haddschul-ifraad und Haddschul-qiraan bezeichnet man diesen Tawaaf als Tawaaful-quduum.
  • Er ist eine Sunnah-Handlung bei Haddschul-ifraad und -qiraan.
  • Bei Tawaaful-quduum werden alle sieben Umschreitungen der Ka’bah im normalen Schritt-Tempo vollzogen.
  • Bei Haddschut-tamattu’ und ‘Umrah-Pilgerfahrt bezeichnet man diesen Tawaaf als “Tawaaful-‘umrah”.
  • Er ist eine Waadschib-Handlung bei Haddschut-tamattu’ und der ‘Umrah.
  • Bei Tawaaful-‘umrah ist es für Männer eine Sunnah-Handlung, die ersten drei der insgesamt sieben Umschreitungen der Ka’bah im Laufschritt durchzuführen. Die restlichen vier Umschreitungen werden im normalen Schritt-Tempo durchgeführt. Frauen verrichten alle sieben Umschreitungen im normalen Schritt-Tempo.

Tawaafut-tatauwu’ (طواف التطوع)

  • Der freiwillige Tawaaf soll bei jedem Besuch von “Al-masdschidul-haraam” verrichtet werden.
  • Alle sieben Umschreitungen der Ka’bah werden im normalen Schritt-Tempo vollzogen.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, diesen Tawaaf während der Haddsch-Pilgerfahrt so oft wie möglich zu vollziehen.

Voraussetzungen des Tawaaf (schuruutut-tawaaf شروط الطواف)

Die im Folgenden aufgeführten Modalitäten und Regeln gelten für alle oben angeführten Tawaaf-Arten:

  • Rituelle Reinheit (Tahaarah) des Körpers und der Kleidung
    Frauen im Zustand der Istihaadah dürfen den Tawaaf vollziehen. Frauen und Männer im Zustand der Dschanaabah, Menstruierende und Wöchnerinnen dürfen den Tawaaf nicht vollziehen.
    Der versäumte Tawaaf wird nach Beendigung dieser Zustände nachgeholt (s. o.). Nach einer Überlieferung von ‘Aischah (radial-laahu ‘anha) sagte der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) zu ihr:

فَاقْضِي مَا يَقْضِي الْحَاجُّ غَيْرَ أَنْ لَا تَطُوفِي بِالْبَيْتِ حَتَّى تَغْتَسِلِي.

“Und vollziehe alles wie jeder Haddsch-Pilger, nur nicht die Umschreitung des Hauses, bis du die rituelle Ganzkörperwaschung durchgeführt hast.” (B, M, A, T, I, N)

Um den Tawaaf innerhalb der vorgeschriebenen Zeit während der Haddsch-Pilgerfahrt durchführen zu können, wird empfohlen, die Menstruation medikamentös zu verschieben.

  • Bedeckung der ‘Aurah

Pflichthandlungen des Tawaaf (arkaanut-tawaaf أركان الطواف)

Zur Gültigkeit des Tawaaf muss er wie folgt durchgeführt werden:

  • Innerhalb des vorgeschriebenen Tawaaf-Bereichs um die Ka’bah
    Der Tawaaf wird ungültig, wenn man zwischen der Ka’bah und dem “Hidschru ismaa’iil حجر إسماعيل” (der kleinen halbrunden Mauer an der Seite der Ka’bah) läuft, da dieser Bereich zur Ka’bah selbst gehört.

  • Während der vorgeschriebenen Tawaaf-Zeit
    • Tawaaful-ifaadah wird durchgeführt unmittelbar nach dem Aufenthalt in ‘Arafaat, d. h. (nach den meisten Gelehrten) zwischen dem Morgenlicht des 10. Dhul-hiddschah und dem Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah. Nach Imaam Abu-haniifah muss man als Kaffaarah ein Opfertier schlachten, wenn man diesen Tawaaf nach dem 13. Tag vollzieht. Es ist eine Sunnah-Handlung diesen Tawaaf am 10. Dhul-hidsdchah zu vollziehen.
    • Tawaaful-wadaa’ (Abschieds-Tawaaf) wird durchgeführt unmittelbar vor der Abreise aus Makkah.
    • Tawaaful-quduum bzw. Tawaaful-‘umrah wird durchgeführt unmittelbar nach dem Betreten von “Al-masdschidul-haraam”.
    • Tawaafut-tatauwu’ wird durchgeführt unmittelbar nach dem Betreten von “Al-masdschidul-haraam”.
  • Mit sieben kompletten Umschreitungen der Ka’bah
    Der Tawaaf beginnt beim Schwarzen Stein (Al-hadscharul-aswad) an der Ecke der Ka’bah und endet auch dort.
  • Entgegen dem Uhrzeigersinn
  • Im normalen Schritt-Tempo (wenn nicht anders aufgeführt)
    Alte, Kranke und Gehbehinderte dürfen getragen werden oder Hilfsmittel benutzen (z. B. Rollstuhl, Trage, …).
  • Verrichten eines Gebets im Anschluss an den Tawaaf
    Es ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Maalik und Imaam Abu-haniifah und eine Sunnah-Handlung nach den anderen Gelehrten. Das Gebet besteht aus zwei Raka’aat. Man rezitiert in der ersten Rak’ah die Suurah Al-kaafiruun und in der zweiten Rak’ah die Suurah Al-ichlaas.

 

Sunnah-Handlungen des Tawaaf

Sunnah-Handlung nur für Männer:

  • Entblößen der rechten Schulter
    Man führt das Schultertuch des Ihraam unter der rechten Achselhöhle durch und schlägt die beiden Enden über die linke Schulter, so dass die rechte Schulter frei und die linke bedeckt ist.

Sunnah-Handlungen für alle Personen:

  • Berühren und küssen des Schwarzen Steins (Al-hadscharul-aswad) zu Beginn des Tawaaf
    Wenn es nicht möglich ist, den Schwarzen Stein zu berühren und zu küssen, dann deutet man mit der ausgestreckten rechten Hand in seine Richtung und spricht dabei:

بِسْمِ اللهِ واللهُ أكْبَرُ وَللهِ الحَمْدُ. اللَّهُمَ إيمَاناً بِكَ، وَتَصْدِيقَاً بِكِتَابِكَ، وَوَفَاءً بِعَهْدِكَ وَاتِّبَاعَاً لِسُنَّةِ نَبِيِّكَ مُحَمَّدٍ صَلَّى اللهُ عَلَيهِ وَسَلَّمْ.

bismil-laahi wal-laahu akbaru wa lil-laahil-hamd. al-laahum-ma iimaanan bika, wa tasdiiqan bikitaabika wa wafaa-an bi-‘ah-dika, wat-tibaa’an lisun-nati nabiyyika muham-madin, sal-lal-laahu ‘alaihi wa sal-lam.

“Mit dem Namen Allaahs, Allaah ist größer und alles Lob gebührt Allaah. Allaah! (ich tue das,) weil ich den Iimaan an Dich verinnerlicht habe, die Wahrhaftigkeit Deines Buches (des Quraan) bestätige und mich an Dein Versprechen und die Sunnah Deines Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) halte.”

  • Berühren der “yemenitischen Ecke”, der letzten Ecke vor dem Schwarzen Stein. An der “yemenitischen Ecke” sagt man:

رَبَّنَا آتِنَا فِي الدُّنْيَا حَسَنَةً وَفِي الْآخِرَةِ حَسَنَةً وَقِنَا عَذَابَ النَّارِ.

rab-bana aatina fid-dunya hasanatan, wa fil-aachirati hasanatan, wa qina ‘adhaaban-naar.

“Allaah! Gib uns im Diesseits Gutes und im Jenseits Gutes, und schütze uns vor dem Höllenfeuer.” (B, M)

  • Lesen freiwilliger Bittgebete (Du’aa’ دعاء), das Flehen um Allaahs Verzeihung (istighfaar إستغفار) und das Gedenken Allaahs (dhikr ذكر)
    Beispielsweise kann folgendes Du’aa’ gelesen werden:

سُبْحَانَ اللَّهِ وَالْحَمْدُ لِلَّهِ وَلَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَاللَّهُ أَكْبَرُ وَلَا حَوْلَ وَلَا قُوَّةَ إِلَّا بِاللَّهِ .

subhaanal-laahi wal-hamdu lil-laahi wala ilaaha il-lal-laahu wal-laahu akbaru wala haula wa la quwwata il-la bil-laah.

“Lob sei Allaah. Dank sei Allaah. Es gibt keinen Gott außer Allaah. Allaah ist größer. Es gibt weder Macht noch Kraft außer bei Allaah.”

  • Durchführung des Tawaaf ohne zeitliche Unterbrechung (nach den meisten Gelehrten).
    Nach Imaam Maalik gilt diese Handlung als eine Waadschib-Handlung. Unterbrechung aufgrund einer Notwendigkeit (z. B. für die Teilnahme an einem Gemeinschaftspflichtgebet) ist erlaubt.
  • Heutzutage kann man den Tawaaf auf drei verschiedenen Ebenen vollziehen. Für Gehbehinderte sind auch auf der zweiten und dritten Ebene Tawaaf-Gänge markiert.


Abbildung von Al-haram mit den Sa’i-Ebenen

Der Lauf zwischen As-safa und Al-marwah (as-sa’i السعي)

Der Sa’i ist ein Pflichtteil (Rukn) der Haddsch-Pilgerfahrt nach den Imaam Ahmad, Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Maalik und eine Waadschib-Handlung nach Imaam Abu-haniifah.
Sa’i ist der Lauf zwischen den beiden Stellen (früher Hügeln) Assafa und Al-marwah. Er wird praktiziert zum Gedenken an Hadschar/Hagar, die zweite Frau des Gesandten Abraahiims, die zwischen diesen beiden Hügeln auf der verzweifelten Suche nach Wasser für sich und für ihren Sohn Ismaa’iil (‘alahis-salaam) hin- und herlief.
Assafa und Al-marwah liegen in unmittelbarer Nähe der Ka’bah und sind heute in den Gebäudekomplex von “Al-masdschidul-haraam” integriert. Imaam Al-buchari überliefert folgenden Hadiith zum historischen Hintergrund von As-sa’i:

لَمَّا كَانَ بَيْنَ ‏ ‏إِبْرَاهِيمَ وَبَيْنَ أَهْلِهِ مَا كَانَ خَرَجَ ‏ ‏بِإِسْمَاعِيلَ وَأُمِّ إِسْمَاعِيلَ وَمَعَهُمْ شَنَّةٌ فِيهَا مَاءٌ فَجَعَلَتْ أُمُّ إِسْمَاعِيلَ تَشْرَبُ مِنْ الشَّنَّةِ ‏ ‏فَيَدِرُّ لَبَنُهَا عَلَى صَبِيِّهَا حَتَّى قَدِمَ ‏ ‏مَكَّةَ ‏ ‏فَوَضَعَهَا تَحْتَ دَوْحَةٍ ثُمَّ رَجَعَ ‏ ‏إِبْرَاهِيمُ ‏ ‏إِلَى أَهْلِهِ فَاتَّبَعَتْهُ أُمُّ إِسْمَاعِيلَ حَتَّى لَمَّا بَلَغُوا كَدَاءً ‏ ‏نَادَتْهُ مِنْ وَرَائِهِ يَا إِبْرَاهِيمُ ‏ ‏إِلَى مَنْ تَتْرُكُنَا قَالَ إِلَى اللَّهِ قَالَتْ رَضِيتُ بِاللَّهِ قَالَ فَرَجَعَتْ فَجَعَلَتْ تَشْرَبُ مِنْ الشَّنَّةِ وَيَدِرُّ لَبَنُهَا عَلَى صَبِيِّهَا حَتَّى لَمَّا فَنِيَ الْمَاءُ قَالَتْ لَوْ ذَهَبْتُ فَنَظَرْتُ لَعَلِّي أُحِسُّ أَحَدًا قَالَ فَذَهَبَتْ فَصَعِدَتْ‏ ‏الصَّفَا ‏فَنَظَرَتْ وَنَظَرَتْ هَلْ تُحِسُّ أَحَدًا فَلَمْ تُحِسَّ أَحَدًا فَلَمَّا بَلَغَتْ الْوَادِيَ سَعَتْ وَأَتَتْ الْمَرْوَةَ فَفَعَلَتْ ذَلِكَ أَشْوَاطًا ثُمَّ قَالَتْ لَوْ ذَهَبْتُ فَنَظَرْتُ مَا فَعَلَ تَعْنِي الصَّبِيَّ فَذَهَبَتْ فَنَظَرَتْ فَإِذَا هُوَ عَلَى حَالِهِ كَأَنَّهُ ‏يَنْشَغُ ‏لِلْمَوْتِ فَلَمْ تُقِرَّهَا نَفْسُهَا فَقَالَتْ لَوْ ذَهَبْتُ فَنَظَرْتُ لَعَلِّي أُحِسُّ أَحَدًا فَذَهَبَتْ فَصَعِدَتْ ‏الصَّفَا‏ ‏فَنَظَرَتْ وَنَظَرَتْ فَلَمْ تُحِسَّ أَحَدًا حَتَّى أَتَمَّتْ سَبْعًا ثُمَّ قَالَتْ لَوْ ذَهَبْتُ فَنَظَرْتُ مَا فَعَلَ فَإِذَا هِيَ بِصَوْتٍ فَقَالَتْ أَغِثْ إِنْ كَانَ عِنْدَكَ خَيْرٌ فَإِذَا ‏جِبْرِيلُ ‏قَالَ فَقَالَ بِعَقِبِهِ ‏هَكَذَا وَغَمَزَ عَقِبَهُ عَلَى الْأَرْضِ قَالَ فَانْبَثَقَ الْمَاءُ فَدَهَشَتْ أُمُّ إِسْمَاعِيلَ فَجَعَلَتْ تَحْفِزُ قَالَ فَقَالَ أَبُو الْقَاسِمِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ ‏لَوْ تَرَكَتْهُ كَانَ الْمَاءُ ظَاهِرًا قَالَ فَجَعَلَتْ تَشْرَبُ مِنْ الْمَاءِ وَيَدِرُّ لَبَنُهَا عَلَى صَبِيِّهَا.

“Nach dem (Streit), der sich zwischen Ibraahiim und seiner Frau (Sarah) ereignete, machte er sich mit Ismaa’iil und seiner Mutter auf den Weg. Sie hatten einen Wasserbehälter dabei. So hatte Ismaa’iils Mutter von diesem Wasser getrunken und mit ihrer Milch ihren Jungen gestillt, bis er (Ibraahiim) in Makkah ankam. Er ließ sie unter einem großen Baum und kehrte zu seiner (anderen) Frau zurück. Doch Ismaa’iils Mutter lief hinter ihm her. Und als sie bei Kadaa ankam, rief sie ihn von hinten: “Ibraahiim! Wem überlässt du uns?” Er sagte: “Allaah” Sie sagte: “Ich bin mit Allaah zufrieden”. So kehrte sie zurück und hat weiter aus dem Wasserbehälter getrunken und mit ihrer Milch ihren Jungen gestillt, bis das Wasser aufgebraucht war. Da sprach sie zu sich: “Ich gehe suchen, vielleicht treffe ich jemanden” Dann ging sie suchen, so stieg sie auf As-safa und schaute und schaute um sich herum, ob jemand da ist, aber sie fand niemanden. Dann ging sie in das Tal hinunter und lief schneller, bis sie Al-marwah erreichte. Sie wiederholte dies mehrmals, dann sagte sie zu sich: “Ich gehe nachsehen, was der Junge tut” Dann ging sie und schaute nach ihm, und sie fand ihn in einer Lage, als wäre er am Sterben. Und sie konnte sich nicht beruhigen. Da sprach sie zu sich: “Ich gehe suchen, vielleicht treffe ich jemanden” Dann ging sie suchen. So stieg sie auf Assafa und schaute und schaute um sich herum, aber sie fand niemanden, bis sie es siebenmal wiederholte. Dann sagte sie: “Ich gehe nachschauen, was der Junge tut” Da hörte sie eine Stimme, dann sagte sie: “Hilf uns, wenn du Gutes hast” Da war Dschibriil, dann schlug er mit seinem Fuß auf die Erde und das Wasser sprudelte, dann war Ismaa’iils Mutter erstaunt und sie begann, es zusammenzuhalten. Abul-qaasim (der Gesandte) (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Hätte sie es gelassen, wäre es sichtbar gewesen. So hat sie von dem Wasser getrunken und mit ihrer Milch ihren Jungen gestillt”.

 

رَّبَّنَآ إِنِّيٓ أَسۡكَنتُ مِن ذُرِّيَّتِي بِوَادٍ غَيۡرِ ذِي زَرۡعٍ عِندَ بَيۡتِكَ ٱلۡمُحَرَّمِ رَبَّنَا لِيُقِيمُواْ ٱلصَّلَوٰةَ فَٱجۡعَلۡ أَفۡ‍ِٔدَةٗ مِّنَ ٱلنَّاسِ تَهۡوِيٓ إِلَيۡهِمۡ وَٱرۡزُقۡهُم مِّنَ ٱلثَّمَرَٰتِ لَعَلَّهُمۡ يَشۡكُرُونَ ٣٧

“Unser Herr! Ich ließ manche von meiner Nachkommenschaft in einem unfruchtbaren Tal nieder – bei Deinem unverletzbaren Haus 9, unser Herr! – damit sie das rituelle Gebet ordnungsgemäß verrichten. So lasse Herzen von Menschen ihnen zugeneigt sein und gewähre ihnen Gaben von den Früchten, damit sie sich dankbar erweisen.” 10

Voraussetzungen des Sa’i (schuruutus-sa’i شروط السعي)

  • Die Durchführung des Sa’i erfolgt grundsätzlich nach einem Tawaaf (nach Tawaaful-ifaadah oder nach Tawaaful-quduum bzw. nach Tawaaful-‘umrah). Bei Durchführung des Sa’i vor dem Tawaaf muss nach Imaam Abu-haniifah ein Opfertier geopfert werden.
  • Die rituelle Reinheit ist beim Sa’i erwünscht, aber keine Pflicht; d. h., dass Menstruierende und Wöchnerinnen den Sa’i vollziehen dürfen.

Unerlässliche Pflichthandlungen des Sa’i (arkaanus-sa’iأركان السعي)

  • Die gesamte Strecke zwischen As-safa und Al-marwah muss siebenmal durchlaufen werden. Man beginnt bei Assafa und schließt bei Al-marwah ab. Bei falscher Durchführung, z. B. Beginn bei Al-marwah, muss nach Imaam Abu-haniifah ein Opfertier geopfert werden.
  • Der Sa’i muss auf der vorgeschriebenen Wegstrecke (ca. 420 Meter) vollzogen werden.

Sunnah-Handlungen des Sa’i (sunanus-sa’i سنن السعي)

  • Man geht auf Assafa, wendet sich in Richtung der Ka’bah und sagt:

لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَحْدَهُ لَا شَرِيكَ لَهُ، لَهُ الْمُلْكُ وَلَهُ الْحَمْدُ وَهُوَ عَلَى كُلِّ شَيْءٍ قَدِيرٌ، لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَحْدَهُ أَنْجَزَ وَعْدَهُ وَنَصَرَ عَبْدَهُ وَهَزَمَ الْأَحْزَابَ وَحْدَهُ .

la ilaaha il-lal-laahu wah-dahu la scharika lah. lahul-mulku wa lahul-hamdu wa huwa ‘ala kul-li schai-in qadiir. la ilaaha il-lal-laahu wah-dahu andschaza wa’dahu wa nasara ‘abdahu wa hazamal-ah-zaba wah-dah.

“Es gibt keinen Gott außer Allaah. Er ist einzig und hat keinen Partner. Ihm gehört die Herrschaft und das Lob und Er ist über alles allmächtig. Es gibt keinen Gott außer Allaah, Er ist einzig. Er hat Sein Versprechen gehalten und Seinen Diener zum Sieg verholfen und die Alliierten alleine besiegt.” (B, M)

  • Man vollzieht den Sa’i im normalen Schritt-Tempo.
    Zwischen den beiden grünen Zeichen, welche die ehemalige Senke zwischen beiden Hügeln kennzeichnet, beschleunigen Männer ihre Schritte, und auf dem Rückweg ebenso.
    Frauen laufen die gesamte Strecke im normalen Tempo.
    Alte, Gehbehinderte und Kranke, dürfen wie bei Tawaaf getragen werden bzw. Hilfsmittel benutzen.
  • Der Sa’i soll unmittelbar im Anschluss an den Tawaaf vollzogen werden. Unterbrechung aufgrund einer Notwendigkeit (z. B. zur Teilnahme an einem Gemeinschaftspflichtgebet) ist erlaubt.
  • Der gesamte Sa’i soll ohne zeitliche Unterbrechung vollzogen werden.
    Unterbrechung aufgrund einer Notwendigkeit (z. B. zur Teilnahme an einem Gemeinschaftspflichtgebet) ist erlaubt.
  • Das häufige Lesen von Du’aa’, istighfaar, dhikr und Quraan.
    Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte während des Sa’i:

رَبِّ اغْفِْر وَارْحَمْ، وَاهْدِنِي السَّبِيَل الأقْوَم.

rab-bighfir war-ham wah-dinis-sabiilal-aqwam.

“Mein Herr! Vergib mir, sei mir gnädig und leite mich auf den besseren Weg.” (A)

رَبِّ اغْفِْر وَارْحَمْ، إنَّكَ أَنْتَ الأَعَزُ الأَكْـَرم.

rab-bighfir war-ham, in-naka antal-a’azul-akram.

“Mein Herr! Vergib mir und sei mir gnädig. Du bist der Mächtigste, der Großzügigste.” (A)

  • Den Sa’i kann man heutzutage auf vier verschiedenen Ebenen vollziehen. Auf jeder Ebene sind Sa’i-Gänge für Gehbehinderte markiert.

 

Kürzen bzw. Rasieren der Kopfhaare (al-halqu auit-taqsiir الحلق أوالتقصير)

Das Kürzen bzw. das Rasieren der Kopfhaare ist ein Pflichtteil (Rukn) der Haddsch-Pilgerfahrt nach Imaam Asch-schaafi’iy. Es ist eine Waadschib-Handlung nach den anderen Gelehrten.

لَّقَدۡ صَدَقَ ٱللَّهُ رَسُولَهُ ٱلرُّءۡيَا بِٱلۡحَقِّۖ لَتَدۡخُلُنَّ ٱلۡمَسۡجِدَ ٱلۡحَرَامَ إِن شَآءَ ٱللَّهُ ءَامِنِينَ مُحَلِّقِينَ رُءُوسَكُمۡ وَمُقَصِّرِينَ لَا تَخَافُونَۖ فَعَلِمَ مَا لَمۡ تَعۡلَمُواْ فَجَعَلَ مِن دُونِ ذَٰلِكَ فَتۡحٗا قَرِيبًا ٢٧

“Bereits bewahrheitete Allaah Seinem Gesandten das Traumgesicht wahrheitsgemäß. Ihr werdet, so Allaah will 11, bestimmt die Moschee um die Ka’bah 12 in Sicherheit mit rasierten Häuptern oder mit kurzgeschnittenen (Haaren) betreten. Ihr werdet euch nicht fürchten. So wusste Er, was ihr nicht wisst, dann machte Er nach diesem einen nahen Sieg.” 13

Durchführung

Unter Kopfhaare-Kürzen versteht man das Entfernen von mindestens drei Haaren auf irgendeine Art. Unter Kopfhaare-Rasieren versteht man das Entfernen aller Kopfhaare.

Männer:

  • Männern wird empfohlen, die Kopfhaare komplett rasieren zu lassen.
  • Männer mit Glatze lassen sich symbolisch rasieren. Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

اللَّهُمَّ ارْحَمِ الْمُحَلِّقِينَ. قَالُوا وَالْمُقَصِّرِينَ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ قَالَ: اللَّهُمَّ ارْحَمِ الْمُحَلِّقِينَ. قَالُوا وَالْمُقَصِّرِينَ يَا رَسُولَ اللَّهِ؟ قَالَ: وَالْمُقَصِّرِينَ.

“Allaah! Vergib denjenigen, die ihre Haare rasiert haben” Sie (die Gefährten) sagten: “Und denjenigen, die ihre Haare gekürzt haben, o Gesandter Allaahs?” Er sagte: Allaah! Vergib denjenigen, die ihre Haare rasiert haben” Sie sagten: “Und denjenigen, die ihre Haare gekürzt haben, o Gesandter Allaahs?” Er sagte: “Und denjenigen, die ihre Haare gekürzt haben”. (B, M, A, T, I)

Frauen:

Frauen lassen ihre Haare nur kürzen. Rasieren ist für sie verboten.
Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَيْسَ عَلَى النِّسَاءِ حَلْقٌ إِنَّمَا عَلَى النِّسَاءِ التَّقْصِيرُ.

“Den Frauen ist Haare-Rasieren nicht auferlegt. Frauen sind nur zum Haare-Kürzen verpflichtet.” (A)

Zeit der Durchführung

  • Bei Haddschul-ifraad bzw. Haddschul-qiraan wird das Kopfhaare-Kürzen bzw. -Rasieren nach dem Bewerfen von Dschamratul-‘aqabah und nach dem Schlachten durchgeführt.
  • Bei Haddschut-tamattu’ und bei der ‘Umrah wird das Kopfhaare-Kürzen bzw. -Rasieren nach dem Sa’i durchgeführt. Nach den meisten Gelehrten ist es eine Waadschib-Handlung, diese Handlung in Al-haram am 10., 11., 12. oder 13. Dhul-hiddschah zu vollziehen.
    Bei Verletzung dieser Waadschib-Handlung muss man nach Imaam Abu-haniifah ein Opfertier opfern.
    Bei Verletzung dieser Waadschib-Handlung muss man nach Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Ahmad kein Opfertier schlachten.

Erwünschte Handlungen bei der Durchführung

  • Zuerst die Haare der rechten Kopfseite dann die Haare der linken Kopfseite kürzen bzw. rasieren.
  • Mit dem Gesicht Richtung Ka’bah sitzen.
  • Takbiir aussprechen während des Haare-Kürzens bzw. -Rasierens.
  • Beten von zwei Rak’ah nach Beendigung der Handlung.
  • Im Anschluss daran Schnurrbart kürzen und Nägel kürzen.

Der Aufenthalt in Muzdalifah (al-wuquufu fi muzdalifah الوقوف في مزدلفة)

  • Der Aufenthalt in Muzdalifah nach ‘Arafaat ist nach allen Gelehrten eine Waadschib-Handlung.
  • Die Dauer des Aufenthaltes ist nicht festgelegt.

لَيۡسَ عَلَيۡكُمۡ جُنَاحٌ أَن تَبۡتَغُواْ فَضۡلٗا مِّن رَّبِّكُمۡۚ فَإِذَآ أَفَضۡتُم مِّنۡ عَرَفَٰتٖ فَٱذۡكُرُواْ ٱللَّهَ عِندَ ٱلۡمَشۡعَرِ ٱلۡحَرَامِۖ وَٱذۡكُرُوهُ كَمَا هَدَىٰكُمۡ وَإِن كُنتُم مِّن قَبۡلِهِۦ لَمِنَ ٱلضَّآلِّينَ ١٩٨ ثُمَّ أَفِيضُواْ مِنۡ حَيۡثُ أَفَاضَ ٱلنَّاسُ وَٱسۡتَغۡفِرُواْ ٱللَّهَۚ إِنَّ ٱللَّهَ غَفُورٞ رَّحِيمٞ ١٩٩

“Für euch ist es keine Verfehlung, dass ihr nach Gunst von eurem Herrn strebt 14. Wenn ihr von ‘Arafaat nach Mina 15 unterwegs seid, dann gedenkt Allaahs bei Almasch’aril-haraam 16. Gedenkt Seiner, wie Er euch rechtleitete, und ihr wart vorher von den Abirrenden. (199) Dann verlasst ‘Arafaat nach Mina von da, wo die anderen Menschen dies vollziehen, und bittet Allaah um Vergebung! Gewiss, Allaah ist allvergebend, allgnädig.” 17

  • Muzdalifah ist ein Gebiet zwischen der Ebene von ‘Arafaat und Mina auf dem Weg in Richtung Makkah. “Al-masch’arul-haraam” ist ein Teil von Muzdalifah in Richtung Mina.
  • Die Übernachtung in Muzdalifah ist eine Sunnah-Handlung nach den meisten Gelehrten. Sie ist eine Waadschib-Handlung nach Imaam Ahmad; eine Ausnahme besteht für diejenigen, die aufgrund einer Notwendigkeit dort nicht übernachten können. Sie sind von der Übernachtung befreit und haben keine Kaffaarah/Sühne zu leisten.
  • Es ist eine Sunnah-Handlung, ‘Arafaat nach Sonnenuntergang am 9. Dhul-hiddschah in Richtung Muzdalifah zu verlassen.
  • Die Strecke zwischen ‘Arafaat und Muzdalifah soll langsam und ohne Eile zurückgelegt werden.
    Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

أَيُّهَا النَّاسُ عَلَيْكُمْ بِالسَّكِينَةِ فَإِنَّ الْبِرَّ لَيْسَ بِالْإِيضَاعِ.

“Ihr Menschen! Geht in Ruhe (nach Muzdalifah), denn Frömmigkeit zeichnet sich gewiss nicht durch Schnelligkeit.” (B, M)

  • Die vorgeschriebene Zeit des Aufenthalts in Muzdalifah
    Sie beginnt nach dem Verlassen von ‘Arafaat s. o. (nach Mitternacht des 10. Dhul-hiddschah nach Imaam Asch-schaafi’iy; nach dem Morgenlicht des 10. Dhul-hiddschah nach Imaam Abu-haniifah) und dauert bis kurz vor Sonnenaufgang des 10. Dhul-hiddschah.

  • Sunnah-Handlungen in Muzdalifah
    • Man verrichtet das rituelle Abend- und Nachtgebet in der Zeit des rituellen Nachtgebets verkürzt und zusammen.
    • Man verrichtet das rituelle Frühgebet unmittelbar zu Beginn der Zeit dieses rituellen Gebets.
      Man verbringt die Zeit zwischen dem rituellen Frühgebet und dem Aufbruch nach Mina in “Al-masch’arul-haraam” im Stehen mit Rezitation von Bittgebeten/Du’aa’ und Dhikr (Allaahs Gedenken).
  • Das Ende des Aufenthalts in Muzdalifah beginnt mit dem Aufbruch nach Mina, kurz vor Sonnenaufgang des 10. Dhul-hiddschah.
  • Das Tal Muhassir (waadi muhassir وادي محسِّر) auf der Strecke zwischen Muzdalifah und Mina soll im Laufschritt durchquert werden, die restliche Strecke wird im normalen Tempo zurückgelegt.
    In diesem Tal wurde nach einer Überlieferung von Imaam Muslim der König Abrahah Al-habaschiy أبرهة الحبشي mit seiner Armee vernichtet, als sie unterwegs nach Makkah waren, um die Ka’bah zu zerstören.
  • Menstruierende und Wöchnerinnen erfüllen die Pflicht dieses “Aufenthalts in Muzdalifah”.


Das Bewerfen der Dschamaraat (ramyul-dschimaar رمي الجمار)

  • Das Bewerfen der drei Dschamaraat-Mauern mit kleinen Steinen ist nach allen Fiqh-Gelehrten eine Waadschib-Handlung.
  • Dschamrah bedeutet wörtlich “kleiner Stein” bzw. “Steinchen”.
  • Die Bezeichnung Dschamrah bezieht sich auch auf die Stellen, an denen sich die kleinen Steinchen anhäufen (d. h. die Umgebung der drei ovalen Mauern, früher hatten diese die Gestalt einer Säule).
  • Das Bewerfen der drei Dscharmrah-Mauern mit Steinchen symbolisiert die Steinigung des Satans, den Kampf gegen das Böse und wird praktiziert zum Gedenken an den Gesandten Ibraahiim (‘alaihis-salaam). Der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

لَمَّا أَتَى إِبْرَاهِيِمُ عَلَيِهِ السَّلاَمُ المَنَاسِكَ عَرَضَ لَهُ الشَّيِطَانُ عِنْدَ جَمْرَةِ الْعَقَبَةِ فَرَمَاهُ بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ حَتَّى سَاَخَ فِي الأَرْضِ، ثُمَ عَرَضَ لَهُ عِنْدَ الجَمْرَةِ الثَانِيَةِ فَرَمَاهُ بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ حَتَّى سَاَخَ فِي الأَرْضِ، ثُمَ عَرَضَ لَهُ عِنْدَ الجَمْرَةِ الثَالِثَةِ فَرَمَاهُ بِسَبْعِ حَصَيَاتٍ حَتَّى سَاَخَ فِي الأَرْضِ.

“Als Ibraahiim (‘alaihis-salaam) dabei war, die (Haddsch-)Riten zu vollziehen, erschien ihm der Satan bei Dschamratul-‘aqabah. Dann bewarf Ibraahiim ihn mit sieben Steinchen, bis er in die Erde verschwand. Dann erschien er ihm bei der zweiten Dschamrah, so bewarf er ihn mit sieben Steinchen, bis er in die Erde verschwand. Dann erschien er ihm bei der dritten Dschamrah, so bewarf er ihn mit sieben Steinchen, bis er in die Erde verschwand.” (Al-baihaqi)

Die drei Dschamaraat-Mauern

  • Die Große Dschamrah (Al-dschamratul-kubra الجمرة الكبرى) oder Dschamratul-‘aqabah: Sie liegt am Ortsrand von Mina, d. h. am weitesten entfernt von Muzdalifah und am nächsten in Richtung Makkah.
  • Die Mittlere Dschamrah (Al-dschamratul-wusta الجمرة الوسطى): Sie liegt 116,77 Meter von der Großen Dschamrah in Richtung Muzdalifah.
  • Die Kleine Dschamrah (Al-dschamratussughra الجمرة الصغرى): Sie liegt 156,4 Meter von der Mittleren Dschamrah am nächsten in Richtung Muzdalifah.

Pflichthandlungen von Ramyi (arkaanur-ramyi أركان الرمي)

  • Die Absicht fassen.
  • Das Bewerfen der drei Dschamaraat-Mauern mit der Hand und der Absicht, die jeweilige Dschamrah zu treffen.
  • Das Bewerfen der Dschamaraat-Mauern nur mit Steinchen: Das Bewerfen mit anderen Gegenständen ist verboten.
  • Das Bewerfen der einzelnen Dschamrah-Mauer mit jeweils sieben Steinchen. Jedes der sieben Steinchen wird einzeln geworfen, d. h. jeweils sieben Würfe. Wirft man zwei oder mehr Steinchen zusammen, zählt man dies als einen einzigen Wurf.
  • Einhalten der vorgeschriebenen Reihenfolge des Bewerfens
    Am 10. Dhul-hidschah wird ausschließlich die “Große Dschamrah-Mauer” beworfen.
    Am 11., 12. und 13. Dhul-hiddschah wird zuerst die Kleine, dann die Mittlere und zuletzt die Große Dschamrah-Mauer beworfen.
    Nach Imaam Abu-haniifah ist die Beachtung der Reihenfolge eine Sunnah-Handlung.

Sunnah-Handlungen bei Ramyi (sunanur-ramyi سنن الرمي)

  • Abstand zur Dschamrah-Mauer drei bis vier Meter
  • Einnehmen der Richtung zur Ka’bah: Dieses gilt nicht beim Bewerfen der “Großen Dschamrah-Mauer” am 10. Tag.
  • Bewerfen der einzelnen Dschamrah ohne längere zeitliche Unterbrechung
  • Zwischen den einzelnen Würfen rezitiert man folgendes Bittgebet:

بِسْمِ اللهِ وَاللهُ أَكْبَرُ، صَدَقَ اللَّهُ وَعْدَهُ وَنَصَرَ عَبْدَهُ وَأَعَزَ جُنْدَهُ وَهَزَمَ الْأَحْزَابَ وَحْدَهُ، لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَلَا نَعْبُدُ إِلَّا إِيَّاهُ مُخْلِصِينَ لَهُ الدِّينَ وَلَوْ كَرِهَ الْكَافِرُونَ.

bismil-laahi wal-laahu akbar. sadaqal-laahu wa’da-hu wa nasara ‘abda-hu wa a’aza dschunda-hu wa hazamal-ah-zaba wah-da-h. la ilaaha il-lal-laahu wa la na’budu il-la iy-yahu muchlisiina lahud-diina wa lau karihal-kaafiruun.

“Mit dem Namen Allaahs und Allaah ist größer. Allaah hat Sein Versprechen erfüllt, Seinen Gesandten siegen lassen, Seine Kämpfer erhöht und die Alliierten alleine besiegt. Es gibt keinen Gott außer Allaah. Wir beten niemanden außer Ihm an, wir beten Ihn mit aufrichtiger Anbetung an, auch dann sollte es den Kaafir zuwider sein.” (B, M)

  • Nach dem siebenmaligen Bewerfen und vor dem Weitergehen zur nächsten Dschamrah-Mauer soll man kurz verweilen und viele Bittgebete sprechen.
  • Nach dem Bewerfen der “Großen Dschamrah” am 10. Tag soll man die Stelle unverzüglich verlassen (d. h. ohne Verweilen und ohne Sprechen von Bittgebeten).
  • Die Steinchen sollen etwa Haselnussgröße haben: Die Steinchen können sowohl in Muzdalifah als auch in Mina oder einem anderen Ort unterwegs gesammelt werden.

Zeit der Durchführung von Ramyi

Das Bewerfen der Dschamaraat-Mauern soll an vier Tagen durchgeführt werden:

  • Am 10. Dhul-hiddschah (erster Tag des Opferfestes)
    Dieser Tag heißt auch yaumun-nahr يوم النحر, Tag des Opferns”.

    • An diesem Tag wird nur die “Große Dschamrah-Mauer” mit sieben Steinchen beworfen.
    • Das Ramyi zwischen Sonnenaufgang und Mittag ist wünschenswert.
    • Das Ramyi zwischen Mittag und Sonnenuntergang ist erlaubt aber nicht erwünscht.
      Ausnahmen:
    • Das Ramyi der Großen Dschamrah-Mauer bereits ab Mitternacht dieses Tages ist nach den meisten Gelehrten erlaubt. Nach Imaam Abu-haniifah beginnt diese Zeit erst nach der Morgendämmerung und dauert bis kurz vor der Morgendämmerung des nächsten Tages.
    • Das Ramyi der Großen Dschamrah noch nach Sonnenuntergang ist nach den meisten Gelehrten erlaubt. Das Bewerfen in der Nacht ist nach Ahmad verboten. Er empfiehlt das Bewerfen nach dem Anbruch des Mittags an den nächsten Taschriiq-Tagen nachzuholen.
      In beiden Fällen muss man keine Sühne leisten.
  • Am 11., 12. und 13. Dhul-hiddschah (zweiter bis vierter Tag des Opferfestes)
    Diese Tage heißen ayaamut-taschriiq أيام التشريق, Tage des Fleisch-Trocknens”.

    • An jedem dieser drei Tage werden alle drei Dschamaraat-Mauern der Reihe nach (zuerst die Kleine, dann die Mittlere und zuletzt die Große Dschamrah-Mauer) beworfen.
    • Wenn man in Eile ist und vorzeitig abreisen muss, darf man das Bewerfen in nur zwei Tagen (am 11. und 12.) verrichten.

وَٱذۡكُرُواْ ٱللَّهَ فِيٓ أَيَّامٖ مَّعۡدُودَٰتٖۚ فَمَن تَعَجَّلَ فِي يَوۡمَيۡنِ فَلَآ إِثۡمَ عَلَيۡهِ وَمَن تَأَخَّرَ فَلَآ إِثۡمَ عَلَيۡهِۖ لِمَنِ ٱتَّقَىٰۗ وَٱتَّقُواْ ٱللَّهَ وَٱعۡلَمُوٓاْ أَنَّكُمۡ إِلَيۡهِ تُحۡشَرُونَ ٢٠٣

“So gedenkt Allaahs an abgezählten Tagen 18. Wer in zwei Tagen beeilt aufbricht, auf diese kommt keine Verfehlung zu, und wer später aufbricht, für diesen ist es ebenfalls keine Verfehlung; dies gilt für denjenigen, der sich ehrfürchtig erweist. Erweist euch ehrfürchtig Allaah gegenüber und wisst, dass ihr doch vor Ihm versammelt werdet.” 19

  • Das Ramyi zwischen Mittag und Sonnenuntergang ist eine Soll-Handlung. Nach Abu-haniifah, Imaam Asch-schaafi’iy und Imaam Maalik darf das Ramyi erst nach Anbruch des Mittagsgebets vollzogen werden, sonst gilt es nicht. Nach Imaam Asch-schaafi’iy kann man das versäumte Ramyi innerhalb der restlichen Taschriiq-Tage tagsüber oder nachts in Adaa’-Form أداء, d. h. zu seiner Zeit verrichtet, durchführen. Für Imaam Maalik ist dies Handlung möglich und gilt als Qadaa’قضاء , d. h. nachgeholt, und erfordert ein Opfertier als Sühne.
    • Das Ramyi zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang ist erlaubt, aber eine Soll-Nicht-Handlung.
    • Das Ramyi am Vormittag des 13. ist nach Imaam Abu-haniifah erlaubt.
      Personen, die das Bewerfen der Dschamaraat-Mauern nicht durchführen können, dürfen sich von einer anderen Person vertreten lassen. Diese wirft stellvertretend, erst nachdem sie für sich selbst geworfen hat.
      Personen, die das Bewerfen der Dschamaraat-Mauern während dieser Tage ganz oder teilweise versäumen, opfern ein Opfertier.
      Menstruierende und Wöchnerinnen erfüllen die Pflicht des “Bewerfens der Dschamaraat-Mauern”.

—————————————————————————————-


—————————————————————————————-

Die neue 4-stöckige Dschamaraat-Brücke

Die Übernachtung in Mina (al-mabiitu fi mina المبيت في منى)

  • Die Übernachtung in Mina am 11., 12. und 13. (bzw. am 11. und 12.) ist eine Waadschib-Handlung nach den meisten Gelehrten. Nach Imaam Abu-haniifah ist diese Übernachtung eine Sunnah-Handlung aber man soll nach ihm nicht vorsätzlich außerhalb Mina übernachten.
  • Diese o. g. Tage werden Taschriiq-Tage/ Tage des Fleischtrocknens genannt, weil an diesen Tagen das Fleisch der geschlachteten Opfertiere zum Trocknen zwecks Konservierung in die Sonne gelegt wurde.
  • Pilger, die in Eile sind und vorzeitig abreisen müssen, fassen die Absicht dazu und übernachten nur zwei Nächte in Mina, am 11. und 12. Dhul-hiddschah. Sie verlassen Mina vor dem Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah, sonst übernachten sie dort und führen Ramyi am nächsten Tag wie alle anderen Pilger durch.
  • Pilger, die in Eile sind und vorzeitig abreisen müssen und Mina entschuldigt vor Sonnenuntergang des 12. Dhul-hiddschah nicht verlassen konnten, sind davon befreit (nach Imaam Maalik müssen nur die Bewohner von Makkah vor dem Sonnenuntergang Mina verlassen). Alle anderen Pilger übernachten drei Nächte in Mina, vom 11.-13. Dhul-hiddschah.
  • Die Übernachtung ist in Ausnahmefällen nach allen Gelehrten keine Pflicht. Man muss in diesem Fall keine Kaffaarah leisten.
  • Das Ende des Aufenthalts in Mina beginnt mit dem Aufbruch nach Makkah, kurz vor Sonnenuntergang des 13. Dhul-hiddschah (bzw. des 12. für Pilger, die vorzeitig abreisen müssen).
  • Menstruierende und Wöchnerinnen erfüllen die Pflicht der “Übernachtung in Mina”.
  • Diese Übernachtung ist erfüllt, wenn man sich mehr als die Hälfte der Nacht (der Zeit zwischen dem Sonnenuntergang und der Morgendämmerung) in Mina aufhält. Nach manchen Gelehrten genügt es, wenn man sich während der zweiten Nachthälfte in Mina befindet.

Die Opfertiere (al-hadyi الهدي)

Als Hadyi bezeichnet man Opfertiere, die beim Opferfest von Haddsch-Pilgern als ein Ritus der Haddsch-Pilgerfahrt
geschlachtet werden:

  • Sie dürfen nur Allaah (ta’aala) gewidmet werden. Ziel des Schlachtens soll einzig das Erlangen von Allaahs Wohlgefallen sein.
  • Opferung von Hadyi ist eine Waadschib-Handlung (Muss-Handlung) nach den meisten Gelehrten bei:
    • Haddschut-tamattu’ und Haddschul-qiraan,
    • Verletzung bzw. Übertretung von Haddsch-Riten, die eine Waadschib-Handlung darstellen und
    • Verletzung bzw. Übertretung eines Ihraam-Verbots.
  • Die Opferung von Hadyi ist eine Soll-Handlung (Mustahab مستحب) bei Haddschul-ifraad und der ‘Umrah-Pilgerfahrt.

šوَٱلۡبُدۡنَ جَعَلۡنَٰهَا لَكُم مِّن شَعَٰٓئِرِ ٱللَّهِ لَكُمۡ فِيهَا خَيۡرٞۖ فَٱذۡكُرُواْ ٱسۡمَ ٱللَّهِ عَلَيۡهَا صَوَآفَّۖ فَإِذَا وَجَبَتۡ جُنُوبُهَا فَكُلُواْ مِنۡهَا وَأَطۡعِمُواْ ٱلۡقَانِعَ وَٱلۡمُعۡتَرَّۚ كَذَٰلِكَ سَخَّرۡنَٰهَا لَكُمۡ لَعَلَّكُمۡ تَشۡكُرُونَ ٣٦ لَن يَنَالَ ٱللَّهَ لُحُومُهَا وَلَا دِمَآؤُهَا وَلَٰكِن يَنَالُهُ ٱلتَّقۡوَىٰ مِنكُمۡۚ كَذَٰلِكَ سَخَّرَهَا لَكُمۡ لِتُكَبِّرُواْ ٱللَّهَ عَلَىٰ مَا هَدَىٰكُمۡۗ وَبَشِّرِ ٱلۡمُحۡسِنِينَ ٣٧

“Die (Opferung der) Kamele (und Kühe) machten Wir für euch von Allaahs Riten. Für euch gibt es in ihnen Gutes. So erwähnt den Namen Allaahs auf ihnen, während sie stehend mit gebundenem Bein sind. Wenn sie danach auf ihre Seite fallen, dann esset davon und speist den Genügsamen und den Bittenden. Solcherart machten Wir sie für euch gratis fügbar, damit ihr euch dankbar erweist. (37) Allaah erhält weder ihr Fleisch noch ihr Blut, sondern zu Ihm gelangt die Ehrfurcht 20 von euch. Solcherart machte Er sie für euch gratis fügbar, damit ihr Allaah mit “allaahu akbar” verherrlicht für das, was Er euch an Rechtleitung gewährte. Überbringe den Gütigen 21 die frohe Botschaft!” 22

Bedingungen für Opfertiere

Tiere, die als Hadyi verwendet werden dürfen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Tierart
    Vorgeschriebene Tierarten sind Kamele, Rinder, Schafe und Ziegen beiderlei Geschlechts.
  • Alter
    Das vorgeschriebene Alter muss eingehalten werden.
  • Kamele    fünf Jahre
  • Rinder     zwei Jahre
  • Ziegen     ein Jahr
  • Schafe     sechs Monate
  • Unversehrtheit
    Die Opfertiere müssen frei von Geburtsfehlern oder Krankheiten sein.

Opferung als Teil der Haddsch-Riten

Das vorgeschriebene Minimum das bei der Haddsch-Pilgerfahrt geopfert werden muss, beträgt pro Person ein Schaf oder eine Ziege oder ein Siebtel Kamel oder ein Siebtel Rind, d. h. bis zu sieben Pilger, können gemeinsam ein Kamel bzw. Rind opfern.

Opferung aus anderen Gründen

Ein Kamel muss pro Person als Opfertier geopfert werden:

  • bei Verletzung bzw. Übertretung von Haddsch-Riten, die Waadschib-Handlungen darstellen;
  • bei Verletzung bzw. Übertretung eines Ihraam-Verbots und
  • zur Erfüllung eines Gelübdes.

Zeit und Ort der Opferung

  • Zeit
    Zeit der Schlachtung ist zwischen dem 10. und 13. Dhul-hiddschah.
  • Ort
    • Die Opfertiere müssen in der Umgebung von “Al-haram-Moschee” geschlachtet werden.

لَكُمۡ فِيهَا مَنَٰفِعُ إِلَىٰٓ أَجَلٖ مُّسَمّٗى ثُمَّ مَحِلُّهَآ إِلَى ٱلۡبَيۡتِ ٱلۡعَتِيقِ ٣٣

“Durch sie habt ihr Nützlichkeiten bis zu einer festgesetzten Frist, dann ist ihr Opferort beim ehrwürdigen Haus.” 23

  • Diejenigen, die Haddsch-Pilgerfahrt vollziehen, schlachten ihre Opfertiere in Mina.
  • Diejenigen, die ‘Umrah vollziehen, schlachten ihre Opfertiere bei Al-marwah.

Verwendung des Fleisches der Opfertiere

  • Freiwilliges Schlachten:
    Das Fleisch der Opfertiere darf selbst gegessen und verschenkt werden; nach allen Gelehrten.
  • Schlachten bei Haddschul-qiraan und Haddschut-tamattu’:
    Das Fleisch der Opfertiere darf selbst gegessen und verschenkt werden; nach Imaam Abu-haniifah und Ahmad.
  • Das Fleisch der Opfertiere darf selbst gegessen und verschenkt werden, wenn das Schlachten nicht als Kaffaarah oder als Einlösung eines Gelübdes durchgeführt wird; nach Imaam Maalik.
  • Personen, die die Schlachtung nicht selbst durchführen:
    Das Fleisch der Opfertiere darf selbst gegessen werden. Es darf nicht als Lohn für das Schlachten bzw. als Geschenk an den Schlachtenden übergeben werden. Der Lohn dafür muss auf andere Art entrichtet werden.
  • Personen, die das Fleisch nicht selbst verwerten:
    Da die Anzahl der geschlachteten Opfertiere zunimmt, ist der Verzehr bzw. die Verwertung dieser riesigen Mengen Fleisch durch die Pilger, deren Angehörige und die Bewohner von Makkah mittlerweile unmöglich.
    Um dem Verderben des Fleisches vorzubeugen, ist man heutzutage dazu übergegangen, die Schlachtung der Tiere und die Verteilung des Fleisches professionell zu organisieren. Anstelle des eigenhändigen Schlachtens der Opfertiere ist es heute möglich, eine Firma damit zu beauftragen. Man zahlt das jeweilige Opfertier und die Firma übernimmt das Schlachten des Opfertieres, die Verarbeitung, die Konservierung, den Transport und die Verteilung des Fleisches an Bedürftige in armen Ländern.

Das Trinken von Zamzam

Das Trinken von Zamzam nach jedem Tawaaf und nach jedem rituellen Gebet ist eine Sunnah-Handlung. Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

‏ ‏ مَاءُ زَمْزَمَ لِمَا شُرِبَ لَهُ.

“Das Wasser von Zamzam nutzt entsprechend der Absicht, die dabei gefasst wurde”. (I)

Man soll beim Trinken die Richtung der Qiblah einnehmen, das Wasser in drei Schlucken trinken und zum Schluss “al-hamdu lil-laah” sagen. Ibnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhu) sagte nach dem Trinken:

اللَّهُمَّ أَسْألُكَ عِلْمَاً نَافِعَاً وَرِزقاً وَاسِعَاً وَشِفَاءً مِنْ كُلِّ دَاءٍ.

al-laahum-ma as-aluka ‘ilman naafi’an wa rizqan waasi’an wa schifaa-an min kul-li da-in

“Allaah! Ich bitte Dich um nützliches Wissen, um große Gaben und um Heilung von jeder Krankheit.”

Die Haddsch-Predigten

Während der Haddsch-Pilgerfahrt werden vier Predigten abgehalten:

  • nach dem rituellen Mittagsgebet am 7. Dhul-hiddschah in Al-haram-Moschee in Makkah;
  • vor dem rituellen Mittagsgebet am 9. Dhul-hiddschah in Namirah-Moschee in ‘Arafaat;
  • nach dem rituellen Mittagsgebet am 10. Dhul-hiddschah in Mina;
  • nach dem rituellen Mittagsgebet am 12. Dhul-hiddschah in Mina.
    Es ist eine Sunnah- bzw. Soll-Handlung, diesen vier Predigten konzentriert zuzuhören.

Übernachtung in Mina in der Nacht vor dem “Aufenthalt in ‘Arafaat”

  • Es ist eine Sunnah-Handlung, am 8. Dhul-hiddschah nach dem Sonnenaufgang Makkah zu verlassen und sich nach Mina zu begeben, um dort das Mittags-, Nachmittags-, Abend-, Nacht- und Frühgebet zu verrichten und dort zu übernachten.
  • Nach Sonnenaufgang des 9. Dhul-hiddschah begibt man sich nach ‘Arafaat. Unterwegs spricht man Talbiyah und Bittgebete.

Das Verweilen in “Al-bathaaالبطحاء bzw. Al-muhassab المحصب

Das Gebiet von “Al-bat-haa'” liegt zwischen den beiden Bergen “An-nuur” und “Al-hudschuun”; dazu gehören heute die Stadtteile von Makkah “Al-ghazzahالغزة ” und “Suuqul-lail سوق الليل“. In diesem Gebiet lebte der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) mit seiner Familie und seinen Gefährten drei Jahre lang, als die Bewohner von Makkah den Boykott gegen die Muslime durchgeführt haben.
Es ist eine Sunnah-Handlung, dort zu verweilen, um die Riten des Islam an einem Ort zu praktizieren, an dem sich die Kaafir gegen den Islam verschworen.
Menstruierende und Wöchnerinnen erfüllen diese o. g. vier Sunnah-Teile der Haddsch-Pilgerfahrt.

Aufhebung der Ihraam- bzw. Haddsch-Verbote (at-tahallul التحلل)

Unter Tahallul versteht man:

  • die Aufhebung der Ihraam bzw. Haddsch-Verbote und
  • das Beenden des Ihraam-Zustandes.
    Der Tahallul wird in zwei Stufen durchgeführt:

Der erste Tahallul

Als ersten Tahallul bezeichnet man die Durchführung von mindestens drei der vier folgenden Handlungen (in beliebiger Reihenfolge).

  • Bewerfen der Großen Dschamrah-Mauer
  • Schlachten eines Opfertieres bei Haddschut-tamattu’ und Haddschul-qiraan
  • Kürzen bzw. Rasieren der Kopfhaare
  • Tawaaful-ifaadah mit Sa’i

Ausnahme:

Bei Haddschul-qiraan und Haddschul-ifraad verrichtet man Tawaaful-ifaadah ohne
Sa’i, wenn Sa’i nach Tawaaful-quduum verrichtet wurde.

Zeit der Durchführung:

Der erste Tahallul beginnt nach den meisten Gelehrten mit Anbruch des Morgenlichts des 10. Dhul-hiddschah.
Nach Imaam Asch-schaafi’iy beginnt der erste Tahallul ab Mitternacht des 10. Dhul-hiddschah.
Nach dem ersten Tahallul werden alle Ihraam-Verbote außer dem des Geschlechtsverkehrs aufgehoben.

Der zweite Tahallul

Als zweiter Tahallul bezeichnet man die Durchführung der o. g. noch fehlenden vierten Handlung.
Nach dem zweiten Tahallul wird auch das Verbot des Geschlechtsverkehrs aufgehoben.

 

 


Notes:

  1. Quraan (2:196)
  2. Ursprünglich: „haraam“, siehe Glossar.
  3. Ihraam ist der Zustand, mit dem der Beginn der Haddsch- bzw. ’Umrah-Riten markiert wird.
  4. Ursprünglich: „taqwa-gemäß“, siehe Glossar.
  5. (5:96)
  6. Ursprünglich: „An’aam“, insbesondere Kamele, Rinder, Kühe, Ziegen und Schafe.
  7. Ursprünglich: „Hadyi“, Opfertier, das von Haddsch-Pilgern bei der Haddsch geschlachtet wird.
  8. Quraan (5:95)
  9. Ursprünglich: Muhar-ram-Haus, Bezeichnung für die Ka’bah. Muhar-ram bedeutet nicht verletzbar.
  10. Quraan (14:37)
  11. Ursprünglich: „inschaal-laah“.
  12. Ursprünglich: Al-masdschidul-haraam. Es ist heute der Moschee-Gebäudekomplex um die Ka’bah.
  13. Quraan (48:27)
  14. D. h. Handel treiben.
  15. Im Original: „Ifaadah vollzieht“. Ifaadah ist das Verlassen von ’Arafaat in Richtung Mina.
  16. Al-masch’aril-haraam: Ort bei ’Arafaat
  17. Quraan (2:198-199)
  18. Dies sind die sogenannten Attaschriiq-Tage: Nach Imaam Asch-schafi’i sind diese der 11., 12. und 13. Dhul-hidsch-dscha (12. Monat des Mondkalenders) und nach Imaam Abu-haniifah der 10., 11. und 12. Dhul-hidsch-dschah.
  19. Quraan (2:203)
  20. Ursprünglich: „Taqwa“, siehe Glossar.
  21. Ursprünglich: „Muhsiniin“, d. h. ihsaan-gemäß Handelnde. Ihsaan bedeutet, anderen auf schöne Art noch mehr als das zukommen lassen, das ihnen zusteht. Im Bezug auf Allaah (ta’aala) ist Ihsaan ein Synonym für Gnade, siehe Glossar.
  22. Quraan (22:36-37)
  23. Quraan (22:33)