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Das Zurückziehen in die Moschee (al-i’tikaaf الإعتكاف)


Definition von Al-i’tikaaf

Linguistisch bezeichnet i’tikaaf die Niederlassung und den Aufenthalt.

Fachspezifisch bezeichnet man damit das absichtliche Zurückziehen in die Moschee, um sich völlig der Anbetung Allaahs auf eine bestimmte Art und Weise zu widmen.

I’tikaaf ist eine Sunnah-Handlung, es sei denn, man beabsichtigt es als Gelübde, dann wird es zur Pflicht, die erfüllt werden muss.

Bis zu seinem Tod zog sich der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) in den letzten zehn Tagen des Ramadaan in die Moschee zurück. Nur im Jahr seines Todes praktizierte er 20 Tage I’tikaaf.

Voraussetzungen von Al-i’tikaaf

  • man muss Muslim sein,
  • man muss zurechnungsfähig sein,
  • man muss frei von Dschanaabah, Haid und Nifaas sein,
  • man muss die Absicht für I’tikaaf gefasst haben,
  • I’tikaaf muss in der Moschee erfolgen.

Wichtige Aspekte zu Al-i’tikaaf

  • Nach Imaam Maalik wird I’tikaaf erst gültig, wenn es mit rituellem Fasten verbunden wird. Imaam Abu-haniifah sieht diese zusätzliche Voraussetzung nur bei Pflicht-I’tikaaf vor.
  • Während des I’tikaaf verlässt man die Moschee nur in Notfällen.
    Krankenbesuche und die Teilnahme an Begräbnissen werden nicht als Notfälle betrachtet.
  • Gemäß der Sunnah vollzieht die Frau I’tikaaf in einem Teil ihres Hauses.
  • Während des I’tikaaf soll man nur Gutes sprechen, viel im Quraan lesen, freiwillige Gebete verrichten, Du’aa’ sprechen und Allaah (ta’aala) um Vergebung und Verzeihung bitten.
  • Ebenso soll man Allaah (ta’aala) um Gnade und Frieden für den Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) bitten.
  • Ehepartner dürfen während dieser Zeit keinen Geschlechtsverkehr oder ähnliches haben.