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Ausnahmeregeln für das rituelle Fasten im Ramadaan


  • Menstruierende und Wöchnerinnen fasten nicht. Sie holen jedoch die durch Menstruation und Wochenfluss versäumten Fastentage nach. ‘Aischah (radial-laahu ‘anha) sagte:

كَانَ يُصِيبُنَا ذَلِكَ فَنُؤْمَرُ بِقَضَاءِ الصَّوْمِ وَلَا نُؤْمَرُ بِقَضَاءِ الصَّلَاةِ.

“Wir hatten sie (die Menstruation) gehabt, dann wurde uns geboten, das (versäumte) rituelle Fasten nachzuholen, während uns nicht geboten wurde, die (versäumten) rituellen Gebete nachzuholen.” (M)

Frauen im Zustand der Istihaadah fasten normal.

  • Reisende und Kranke dürfen das rituelle Fasten aussetzen.
    Die versäumten Tage holen sie nach Ramadaan nach.
    Die Ausnahmeregel für Reisende gilt nur, wenn die Abreise vom Wohnort vor dem Morgenlicht erfolgt. Reisende können das rituelle Fasten an allen Tagen der Reise und des Aufenthalts während der Reise aussetzen, wenn diese weniger als vier Tage andauert. Für den Reisenden ist es jedoch erwünscht zu fasten, wenn es zu keiner Erschwernis führt.
  • Schwangere und Stillende dürfen das rituelle Fasten aussetzen, wenn Bedenken für die Gesundheit des Kindes bestehen. Die dadurch versäumten Fastentage holen sie nach Ende der Schwangerschaft bzw. der Stillzeit nach. Nach Imaam Asch-schaafi’iy müssen sie für jeden versäumten Tag zusätzlich “Fidyah فدية Ersatzleistung” (die Speisung eines Bedürftigen) entrichten.
  • Alte Menschen und chronisch Kranke dürfen das rituelle Fasten aussetzen. Die versäumten Tage holen sie nicht nach. Sie speisen jedoch für jeden versäumten Tag einen Bedürftigen.
    Der Gefährte ‘Abdullah Bnu-‘abbaas (radial-laahu ‘anhu) sagte:
    “Dem alten Menschen wurde erlaubt, das rituelle Fasten auszusetzen und (als Ersatz) für jeden nicht gefasteten Tag die Speisung eines Bedürftigen auferlegt. Und er hat die versäumten Tage nicht nachzuholen.” (Imaam Ad-daruqutni und Imaam Al-haakim)
  • Wenn man beim rituellen Fasten lebensbedrohlichen großen Durst oder Hunger leidet, dass man es nicht mehr zu Ende durchführen kann, darf man es abbrechen und den versäumten Fastentag später nachholen.