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Kriterien zur Einstufung des Iimaan


Die Islamologen haben auf der Basis des Quraan und der Sunnah verschiedene Merkmale zur Unterscheidung zwischen Iimaan-Bekennenden und kaafir definiert:

Die Iimaan-Bekennenden

Hier unterscheidet man folgende Gruppen:

a) Die praktizierenden Iimaan-Bekennenden

In diese Kategorie fallen alle Personen, die den Iimaan verbal bekunden und die islamischen Gebote beachten. Solange diese Personen keine Äußerungen machen oder offensichtliche Handlungen vollbringen, die den eindeutigen unabdingbaren Inhalten und Geboten des Islam widersprechen, gelten sie als Iimaan-Bekennende und dürfen auf keinen Fall als kaafir bzw. Nicht-Muslime bezeichnet werden.
Als der Gefährte Usaamah Bnu-zaid 1 (radial-laahu ‘anh) dem Gesandten Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) erzählte, dass er im Kampf einen Polytheisten getötet habe, nachdem dieser das Islam-Bekenntnis, die schahaadah, abgelegt hatte, sagte ihm der Gesandte (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) aufgebracht:

أَقَالَ: لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، وَقَتَلْتَهُ؟ قَالَ: قُلْتُ: يَا رَسُولَ اللَّهِ، إِنَّمَا قَالَهَا خَوْفًا مِنَ السِّلَاحِ، قَالَ: أَفَلَا شَقَقْتَ عَنْ قَلْبِهِ، حَتَّى تَعْلَمَ أَقَالَهَا أَمْ لَا؟ فَمَا زَالَ يُكَرِّرُهَا عَلَيَّ حَتَّى تَمَنَّيْتُ أَنِّي أَسْلَمْتُ يَوْمَئِذ.

Sagte er etwa “la ilaaha illal-laah: es gibt keinen Gott außer Allaah”, und du hast ihn getötet? Ich (Usaamah) sagte: “Gesandter Allaahs! Er sagte es doch nur aus Angst vor der Waffe!” Er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte: “Hättest du sein Herz aufgeschnitten, damit du weißt, ob er es (aus Angst vor der Waffe) sagte oder nicht!?” Und er wiederholte dies mir gegenüber so oft, bis ich mir wünschte, ich wäre erst an diesem Tag Muslim geworden!” (M, N)

Dieser Hadiith bestätigt, dass man die Menschen nur nach ihren äußerlichen Handlungen und nicht nach ihren Absichten beurteilen darf, da nur Allaah (ta’aala) befugt ist, über das Innere zu urteilen.

b) Die ‘aasi عاصي (wörtl.: Widersacher, Ungehorsamer)

In diese Kategorie fallen alle Personen, die den Iimaan verbal bekunden, aber nur teilweise praktisch umsetzen, d. h. Muslime, welche die Scharii’ah-Gebote nicht komplett befolgen.
Ein ‘aasi wird am Jüngsten Tag wegen Nicht-Erfüllung der gebotenen Handlungen zur Rechenschaft gezogen, obwohl er Iimaan-Bekennender war.

وَمَن يَعۡصِ ٱللَّهَ وَرَسُولَهُۥ وَيَتَعَدَّ حُدُودَهُۥ يُدۡخِلۡهُ نَارًا خَٰلِدٗا فِيهَا وَلَهُۥ عَذَابٞ مُّهِينٞ ١٤

Doch wer sich Allaah und Seinem Gesandten widersetzt und Allaahs Richtlinien überschreitet, den wird Er ins Feuer eintreten lassen, darin wird er ewig bleiben. Für ihn ist eine erniedrigende Peinigung bestimmt. 2

c) Die Iimaan-Bekennenden, die Schwere Sünden (kabaair) begehen.

In diese Kategorie fallen alle ‘aasi, die den Iimaan verbal bekunden und trotzdem bewusst Schwere Verfehlungen begehen.
Solange diese Personen keine eindeutigen Äußerungen machen, dass sie der Überzeugung sind, dass diese von ihnen verübten Schweren Verfehlungen halaal (erlaubt) seien, d. h. solange sie sich bewusst sind und zugeben, dass sie sich nicht entsprechend den Scharii’ah-Geboten verhalten, bleiben sie Iimaan-Bekennende und dürfen nicht als kaafir bezeichnet werden.
Diese Menschen müssen trotz ihrer Schweren Verfehlungen als Muslime behandelt werden. Selbst wenn sie sterben sollten, ohne sich von diesen Schweren Verfehlungen abgewandt zu haben, d. h. ohne “taubah” vollzogen zu haben, müssen sie als Muslime bestattet werden.

Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) sagte:

وَمَنْ دَعَا رَجُلًا بِالْكُفْرِ أَوَ قَالَ: عَدُوَّ اللَّهِ، وَلَيْسَ كَذَلِكَ، إِلَّا حَارَ عَلَيْهِ.

Wer einen Menschen kufr bezichtigt oder sagt: ‘Du Allaahs Feind!’, während es (tatsächlich) nicht so ist, wird diese (Behauptung) auf ihn selbst zurückfallen. (M, AH)

Beispiel:
Ein Iimaan-Bekennender, der Alkohol trinkt, darf nicht als kaafir bezeichnet werden, solange er nicht die Überzeugung äußert, dass Alkohol halaal sei. Das bedeutet, dass Iimaan-Bekennende, die Alkohol trinken (obwohl ihnen bewusst ist, dass es haraam ist), weil sie aufgrund eines schwachen Charakters der Versuchung nicht widerstehen können, weiterhin als Iimaan-Bekennende bezeichnet und behandelt werden müssen. Sollte ein solcher Mumin ohne taubah sterben, wird er trotzdem als Muslim bestattet.

Notes:

  1. Sein Vater wurde vom Gesandten adoptiert und hieß Zaid Bnu-muhammad bis der Quraan die Adop­tion verbot. Usaamah gehört zu den Hadiith-Tradenten, (gest. 54/674)
  2. Quraan (4:14)