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Eintritt in den Islam


Grundsätzlich gilt, dass jeder, der die Worte der schahaadah الشهادة:

asch-hadu an la ilaaha illal-laahu,
wa asch-hadu anna muhammadan rasuulul-laah

أَشْهَدُ أَنْ لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ وَأَشْهَدُ أَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ.

Ich bezeuge, dass es keinen Gott außer Allaah gibt;
Und ich bezeuge, dass Muhammad Allaahs Gesandter ist.

bewusst ausspricht und als wahr verinnerlicht, und keine Worte hinzufügt oder Handlungen begeht, die dieser Bezeugung zuwiderlaufen bzw. widersprechen, ein Iimaan-Bekennender und Muslim ist.

Des weiteren muss der neue Iimaan-Bekennende zunächst nur ganz allgemein den Quraan und die Sunnah als Grundlage des Iimaan aufrichtig anerkennen, und die Verpflichtung zur Ausübung der rituellen Handlungen und zur Beachtung aller anderen Gebote. Auch wenn er diese Gebote und rituellen Handlungen noch nicht vollständig kennt bzw. noch nicht korrekt praktizieren kann. In der Folgezeit muss er sich bemühen, den Islam so gut wie möglich kennenzulernen und seine Gebote nach Kräften zu erfüllen.
Der Gesandte Muhammad (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam) fragte eine Sklavin:

مَنْ رَبُّكِ؟ قَالتْ: اللَّهُ، قَالَ: مَنْ أنَا؟ قَالَتْ: أَنْتَ رَسُولُ اللَّهِ، قَالَ: فَأَعْتِقْهَا فَإِنَّهَا مُؤْمِنَةٌ.

“Wer ist dein Herr?” Sie antwortete: “Allaah!” Dann fragte er sie weiter: “Und wer bin ich?” Sie antwortete: “Du bist Allaahs Gesandter!” Daraufhin sagte er (zu ihrem Besitzer): “Befreie sie, denn sie ist eine Iimaan-Bekennende!” (N, AH, Ibnu-hibbaan)

In einem anderen Hadiith sagte er (sallal-laahu ‘alaihi wa sallam):

مَنْ مَاتَ وَهُوَ يَعْلَمُ أَنَّهُ، لَا إِلَهَ إِلَّا اللَّهُ، دَخَلَ الْجَنَّةَ.

Wer stirbt, während er weiß, dass es keinen Gott außer Allaah gibt, geht ins Paradies. (M, AH, Ibnu-hibbaan, Al-haakim)

Das rein theoretische Wissen über den Iimaan, dessen intellektuelle Verarbeitung und die verbale Bezeugung der schahaadah reichen zum Erlangen des Wohlgefallens Allaahs nicht aus.
Ziel jedes Iimaan-Bekennenden ist das Streben nach Vervollkommnung seines Iimaan, in Wort und Tat.

Für alle Iimaan-Bekennenden besteht neben dem verbalen Bekenntnis auch die Pflicht zur Befolgung aller Gebote Allaahs und die Ausrichtung der gesamten Lebensführung im Einklang mit den Geboten.