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Eigenschaften und Voraussetzungen eines Mudschtahid


Folgende Eigenschaften, Fähigkeiten und Voraussetzungen muss ein mudschtahid erfüllen, damit seine Fatwas bzw. Urteile angenommen werden können:

– Erreichen der Geschlechtsreife unabhängig vom Geschlecht

– Zurechungsfähigkeit

– al-‘adaalah 1 العدالة
Der mudschtahid bzw. Mufti darf kein Faasiq sein, sondern muss ein redlicher Muslim sein, der keine Schweren Sünden begeht, keine kleinen Sünden vollzieht, die auf niederträchtiges Verhalten hindeuten, und nichts tut, was sich nicht gehört.

– Fiqh-Talent
Imaamul-haramain Al-dschuwainiy schrieb dazu: “Dies ist das Kapital des mudschtahid und man kann es sich nicht aneignen. Entweder verfügt man als Veranlagung darüber, oder es ist aus den Büchern nicht zu entnehmen.”

– Ausreichendes Wissen über den Quraan
Der mudschtahid muss die Sprache des Quraan beherrschen und seine allgemeinen Bedeutungen kennen. Er muss zudem die Aayaat der Scharii’ah-Gebote (aayaatul-ahkaam آيات الأحكام), die Abrogation (an-naasich und al-mansuuch), die Semantik (wie al-‘aam und al-chaas, al-mutlaq und al-muqaiyad, etc.) und die Hinabsendungsanlässe (asbaabun-nuzuul) gut kennen. Imaam Al-ghazaaliy und Imaam Ibnul-‘arabiy haben ca. 500 aayaatul-ahkaam gezählt, aus denen direkt Scharii’ah-Gebote abgeleitet werden.

– Ausreichendes Wissen über die Sunnah, deren Überlieferungen und Feinheiten wie beim Wissen über den Quraan. Man muss z. B. die sahiih-Werke der Imaame Al-buchaariy und Muslim sowie die Sunnah-Sammlungen (kutubus-sunan) der Imaame At-tirmidhiy, An-nasaaiy, Abu-daawuud, Ibnu-maadschah, Ahmad Bnu-hanbal, Al-baihaqiy, Ad-daarimiy, Ad-daaraqutniy kennen.
Man muss auch die Makellosen (sahiih), die Mittelmäßigen (hasan) und die Mangelhaften (da’iif) Hadiithe kennen, sowie die Geschichte und die Biographien der Tradenten und die Kunst der Tradentenkritik beherrschen, um die Qualität und die Authentizität der Hadiithe überprüfen zu können.

– Wissen über die idschmaa’-Angelegenheiten, um diesen nicht zu widersprechen.

– Beherrschung der Künste und Disziplinen der arabischen Sprache (Grammatik, sarf, balaaghah, usw.)

– Die Beherrschung von Usuulul-fiqh und insbesondere al-qiyaas und seine Modalitäten.

Notes:

  1. Siehe zu diesem Punkt die ausführliche Darstellung in Band 9 der Islamologischen Enzyklopädie – Einführung in die Hadiith-Wissenschaft.