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Begriffsbestimmung von al-qiyaas


Linguistisch ist al-qiyaas der Infinitiv des Verbs “qaasa قاس “. “qaasa” bedeutet “etwas nach etwas anderem abmessen, etwas mit etwas anderem vergleichen”.

Fachspezifisch wird al-qiyaas definiert als:

حمل معلوم على معلوم لمساواته له في علة حكمه عند الحامل.

hamlu maluumin ala maluumin li musaawaatihi lahu fi il-lati huk-mihiindal-haamil.

Das Übertragen von etwas Bekanntem auf etwas Bekanntes, da es dem anderen in der ‘illah seines Scharii’ah-Gebots nach Meinung des Übertragenden gleicht.

Erläuterung:

– “Das Übertragen” bedeutet, dass die miteinander Verglichenen in der gleichen Scharii’ah-Gebotskategorie eingestuft werden.

– “von etwas Bekanntem auf etwas Bekanntes“: Das erste Bekannte wird “al-far’ الفرع” genannt (al-far’ wörtlich: Ast, Zweig, Unterpunkt). Das zweite Bekannte wird “al-asl الأصل” genannt (al-asl wörtlich: Ursprung, Fundament, siehe dazu die Definition von Usuulul-fiqh). Das Scharii’ah-Gebot von al-far’ wird im Vergleich zum bereits bekannten Scharii’ah-Gebot von al-asl festgestellt. “Das etwas Bekannte” schließt sowohl existente als auch nicht-existente Dinge ein.

– “da es dem anderen in der ‘illah seines Scharii’ah-Gebots (…) gleicht” bedeutet, dass die ‘illah des Scharii’ah-Gebots dessen, mit dem verglichen wird, der ‘illah des Scharii’ah-Gebots dessen gleicht, das verglichen wird; d. h., beide verfügen über die genau gleiche ‘illah, die der Grund für die Einstufung in einer Scharii’ah-Gebotskategorie ist.

– “nach Meinung des Übertragenden” schließt al-qiyaas ein, der falsch ist. “der Übertragende” ist derjenige, der idschtihaad (Selbsturteilsfindung) praktiziert.

Nach dieser Erläuterung kann die oben aufgeführte Definition auch wie folgt artikuliert werden:
al-qiyaas ist das Übertragen von der Ausgangsnorm (al-asl) mit dem zu klärenden Fall (al-far’), da beide nach Meinung des Übertragenden über das gleiche Wertungs-Charakteristikum (‘illah) verfügen.