.
.

.

Anwendung von al-qiyaas


al-qiyaas wird in allen Bereichen angewendet, wenn die ‘illah festgestellt werden kann, insbesondere in folgenden Bereichen:

  • Bereiche der kaffaarah 1, ar-ruchsah 2, huduud 3-Strafen und Schätzungen.
    In diesen Bereichen ist al-qiyaas nach Meinung der Mehrheit der Gelehrten zulässig, wenn die ‘illah feststellbar ist.

Beispiele
– Im Bereich der kaffaarah: Durch qiyaas leistet der Mörder (mit Vorsatz) die gleich kaffaarah wie der Totschläger (ohne Vorsatz), da beide jemanden zu Unrecht töteten.

– Im Bereich von ar-ruchsah: Durch qiyaas wird Toilettenpapier für die Reinigung der Ausscheidungsorgane wie der Stein zugelassen, da beide fest und rituell rein sind und die rituelle Unreinheit (nadschaasah) beseitigen.

– Im Bereich der huduud-Strafen: Durch qiyaas wird der Grabräuber wie der Dieb (saariq) bestraft, da beide sich das Vermögen anderer heimlich aneignen.

– Im Bereich der Schätzungen: Durch qiyaas wird der Unterhalt der Ehefrau gemäß der Speisung aufgrund einer kaffaarah (für den Reichen zwei mudd nach der kaffaarah in Haddsch, und für den Armen ein mudd nach adh-dhihaarkaffaarah) festgelegt.

Die Hanafiten lehnen al-qiyaas in diesen Bereichen ab.

  • Im Bereich der Sprache ist al-qiyaas nicht zulässig (sonst ist es z. B. zulässig, sowohl das Meer als auch das Schwimmbad Flasche zu nennen, da in beiden Wasser gesammelt wird).
    Wäre al-qiyaas in der Sprache zulässig, wäre al-qiyaas überflüssig, da man die Ausgangstexte als Beleg für alles Ähnliche verwenden kann und zwar ohne qiyaas.

Beispiel:
Wenn alles Berauschende, das nicht aus Trauben gewonnen wird, chamr genannt wird, dann wird al-qiyaas nicht mehr verwendet, da man die gleiche Aayah (5:90) يَا أَيُّهَا الَّذِينَ آَمَنُوا إِنَّمَا الْخَمْرُ وَالْمَيْسِرُ وَالْأَنْصَابُ وَالْأَزْلَامُ رِجْسٌ مِنْ عَمَلِ الشَّيْطَانِ فَاجْتَنِبُوهُ لَعَلَّكُمْ تُفْلِحُونَ “Ihr, die den Iimaan verinnerlicht habt! Chamr, Glücksspiel, Opfersteine und Al-azlaam (Lospfeile) sind doch nur Unreinheiten aus dem Werke des Satans, so meidet sie, damit ihr erfolgreich werdet” als Beleg für das Verbot anführen kann).

  • Im Bereich von at-tauhiid ist al-qiyaas unzulässig, da Allaahs Namen und Attribute nur durch die mutawaatir-Überlieferung als etwas Definitives gewonnen werden müssen.
  • Im Bereich der Fragen der Logik und der Vernunft ist al-qiyaas zulässig, wenn die
    ‘illah feststellbar ist [z. B. das Geschöpf kann wissen, nur wenn es lebt, so auch Allaah (ta’aala)].
  • Im Bereich der Gewohnheiten und des menschlichen Körpers (wie Wochenfluss, Menstruation, ..) ist al-qiyaas nicht zulässig, da die
    ‘illah nicht feststellbar ist (man kann z. B. nicht durch al-qiyaas die Mindestdauer der Menstruation von der Mindestdauer des Wochenflusses ableiten).
  • Ein qiyaas auf der Basis eines abrogierten Gebots ist unzulässig.

Notes:

  1. Eine kaffaarah ist ein verpflichtender fest­gelegter Sühneakt, um ein Fehlverhalten wiedergutzu­machen und die Schuld Allaah (ta’aala) gegenüber zu tilgen.
  2. ar-ruchsah ist ein feststehendes Scharii’ah-Gebot, das vom Scharii’ah-Beleg (daliil) des regulären Scharii’ah-Gebots aufgrund eines entschuldbaren An­lasses abweicht.
  3. huduud sind die unveränderbaren von Allaah (ta’aala) festgelegten Strafen.