Frage:
Wird die rituelle Gebetswaschung durch weißen Ausfluss seitens einer Frau, welche sich nicht im Menstruationszustand befindet, annulliert?
Antwort:
Mit dem Namen ALLAAHs, Des Gnadenden, Des Allgnädigen!
Alles Lob gebührt ALLAAH, Dem wahren Herrn und Schöpfer! Seine Gnade und Sein Frieden mögen dem Gesandten Muhammad zuteilwerden, dem Gesandten der Milde und der Barmherzigkeit zu allen Geschöpfen.
Weißlicher Ausfluss aus der Scheide und der Scheidenflora ist nicht so sehr dickflüssig und hat eine weiße bis durchsichtige Farbe und gilt als rituell rein und annulliert nicht die rituelle Gebetswaschung.
Weißlicher Ausfluss aus dem Gebärmutterhals ist sehr dickflüssig und hat eine weiß gelbe bis grüne Farbe und gilt als rituell unrein und annulliert die rituelle Gebetswaschung. Demnach muss die Vagina und die Kleidung, welche mit dieser Art des Vaginalsekrets in Berührung kam, gewaschen werden, sowie muss die rituelle Gebetswaschung erneut vollzogen werden, um einen rituellen reinen Zustand zu erlangen.
Frauen, die kontinuierlich solch ein Vaginalsekret absondern gelten als Mustahidah und müssen für jede neue Gebetszeit eine neue rituelle Gebetswaschung vollziehen.
Und ALLAAH weiß es am besten!
Fatwa-Kommission islam-wissen.com